BGH-Urteil - eure Meinung?

  • ... Die Gefahr, dass deine Kleidung kaputtgeht oder du nachher blaue Flecken oder Schrammen hast, wirst du eingehen müssen, die Gefahr, dass du nachher im Krankenhaus liegst eher nicht. ...

    Eben, ich sehe also für Lehrer immer noch keine besondere Rechtsstellung. Ich habe Aufsicht zu führen und innerhalb dieser dafür Sorge zu tragen, dass nicht an Abbruchkanten gezeltet und in Flüsse gefallen wird. Helfen muss ich wie jeder andere Bürger auch, zumutbar so, dass ich nicht selber Gefahr laufe zu sterben.

  • Eben, ich sehe also für Lehrer immer noch keine besondere Rechtsstellung. Ich habe Aufsicht zu führen und innerhalb dieser dafür Sorge zu tragen, dass nicht an Abbruchkanten gezeltet und in Flüsse gefallen wird. Helfen muss ich wie jeder andere Bürger auch, zumutbar so, dass ich nicht selber Gefahr laufe zu sterben.

    Die besondere Rechtsstellung besteht darin, dass von dir eben bereits das Treffen geeigneter Präventionsmaßnahmen verlangt wird und dass du im Fall der Fälle nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt wirst (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe), sondern als hättest du die Straftat selbst begangen (Tun durch Unterlassen). Das Strafmaß kann dann erheblich höher ausfallen.

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