Versetzung Beamtin auf Probe

  • Hallo zusammen,

    ich klinke mich mal hier ein, da ich auch gerne das Bundesland in der Probezeit wechseln würde. Jetzt ist es so, dass der Personalrat meinte, dass ich mich ohne Freigabe des aktuellen BL nicht auf eine andere Stelle bewerben darf. Das wäre dann ein Dienstvergehen. Ich habe gerade mit dem Ministerium des Ziel-BLs telefoniert und die meinten, das wäre kein Problem. Die Freigabe wird dann im Auswahlverfahren nachgefordert.


    Was denkt ihr darüber? Ich bin etwas verwirrt über die widersprüchlichen Aussagen.

  • In der Regel ist die Freigabeerklärung bereits im Bewerbungsverfahren erforderlich. Wenn das Zielbundesland die zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht haben möchte, stellt es m.E. auch kein Dienstvergehen dar, sich ohne eine solche zu bewerben. Wie zielführend das ist, steht auf einem anderen Blatt. Ohne Freigabeerklärung wird ein Wechsel jedenfalls nicht möglich sein, insofern ist es durchaus sinnvoll, diese vorab zu klären.

  • insofern ist es durchaus sinnvoll, diese vorab zu klären.


    ... und dies auch schriftlich.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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