polizeiliches Fuehrungszeugnis

  • Hallo,


    ich habe ein technisches Problem, was das pol. Fuehrungszeugnis angeht. Eigentlich muss man dieses Dokument nach Erhalt eines Ref.platzes anfordern und schicken. Soll das Ganze vor dem Eintritt ins Referendariat stattfindet?
    Nun mein Problem ist folgendes. Ich bin zur Zeit im Ausland und habe keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Ich habe in Norddeutschland bis Juli gelebt, aber hoffe auf einen Platz eher in Sueddeutschland. Ich habe gerade auf Google gesucht und eine Homepage gefunden von der Stadt Koeln (ist nur ein Beispiel). In Koeln dauert die Beantragung ca. 3 Wochen und man muss persoenlich erscheinen(!) Wie ist es bei ihnen gelaufen? Ich stelle mir schwierig vor, von Sueddeutschland nach Norddeutschland fuer so eine Unterlage fahren zu muessen. Wo eigentlich soll ich dieses Dokuement anfordern, da ich zur Zeit nicht in Deutschland lebe? Darueberhinaus werde ich nach Deutschland erst ein paar Tage vor Ref.anfang sein koennen(vorausgesetzt ich bekomme einen Platz), da ich nicht weiss, wo ich landen werde.
    Was denkt ihr? Mach ich mir zuviel Gedanken oder kommen noch Schwierigkeiten auf mich zu?


    Danke fuer die Antworten und Gruesse
    Laura :)

  • Ich hab' dir deine Frage schon im ref-forum beantwortet, zitiere mich also selbst:


    Auf der Homepage des deutschen Generalkonsulats von Hongkong findest du ein Antragsformular, das du direkt an die deutsche Bundesstaatsanwaltschaft schickst.


    Bei meiner Beamtungsprozedur ging's hopplahopp.... alle Formulare mussten innerhalb von 14 Tagen vorliegen. Die Gemeinde hat gemeind(t), es dauere 4 Wochen.....
    Dank Hongkong und Direktantrag bin ich verbeamtet


    http://www.germanconsulate-hon…nen/service/fuehrung.html


    Für die Beglaubigung der Unterschrift musst du übrigens nicht nach Hongkong reisen.....


    Die kannst du dir sogar vom Pfarramt beglaubigen lassen - oder vom Bürgermeisteramt.....


    Als Empfänger hatte ich damals - um Zeit zu sparen- gleich das Oberschulamt angegeben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Nachtrag:
    Falls es wirklich schnell gehen muss und nix schief gehen darf, solltest du zusätzlich bei der Generalstaatsanwaltschaft anrufen, ob das so in Ordnung geht.......


    Schau auch nach, ob die Adresse noch stimmt. Sitzt der Bundesgerichtshof noch in Bonn oder sind die zwischenzeitlich umgezogen?

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Alias vielen Dank fuer Deine Tipps und den Link. Er wird sehr hilfreich sein!


    Schoene Gruesse aus den USA!

  • Zitat

    Hallo,


    ich habe ein technisches Problem, was das pol. Fuehrungszeugnis angeht. Eigentlich muss man dieses Dokument nach Erhalt eines Ref.platzes anfordern und schicken. Soll das Ganze vor dem Eintritt ins Referendariat stattfindet?


    Mhhhh...


    Meines Wissen muss man das in NRW alles vor der Bewerbung bei der BezReg beilegen, bzw. einen Beantragunsvermerk beilegen. So habe ich es jedenfalls gemacht. Ich habe auch einen Platz zum ersten 1.2 bekommen.


    Aber jetzt bin ich wieder mal verunsichert. Bei mir stand nirgends etwas von einer erneuten vorlage des Führungszeugnisses. Muss ich das noch mal beantragen obwohl ich es bei der BezRegBewerbung schon beantragt hatte?


    Viele Grüße und euch einen schönen Start ins WE


    Styles

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