Abschlüsse an IGS Niedersachsen - Erfahrungsaustausch gesucht

  • Hallo in die Runde!

    Ich war hier längere Zeit inaktiv und habe jetzt ein Anliegen, das mir unter den Nägeln brennt und zu dem ich dringend Erfahrungswerte aus anderen IGSn in Niedersachsen suche. Es geht um das Thema Schulabschlüsse. Dabei interpretiert meine SL einige Passagen der Prüfungsverordnung anders als ich es täte und mich interessiert einfach, wie es woanders gehandhabt wird. Da wir eine hochwachsende IGS sind und dieses Schuljahr zum ersten mal einen zehnten Jahrgang haben ist die Thematik bei uns noch nicht eingespielt.

    Mich interessiert folgendes:

    1) Wie viele und welche Schüler lasst ihr am Ende der 9. Klasse Abschlussprüfungen schreiben? Möglichst viele (was man hat, das hat man) oder möglichst wenige, damit viele noch in die 10. Klasse gehen?

    2) Können diejenigen, die einen HS-Abschluss nach 9 gemacht haben dann noch problemlos in 10 gehen? Da wird nämlich bei uns ein riesen Zauber gemacht und nur mit Antrag und ausnahmsweise. Es soll am besten nur Abschlussprüfungen schreiben, wer dann auch wirklich geht.

    3) (und das ist mir fast das Wichtigste) Wie wird bei euch mit diesem Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk umgegangen? Wer nach 9 keinen Abschluss macht oder schafft, noch in die 10. Klasse geht und da am Ende keinen Abschluss schafft, bekommt ein Abgangszeugnis mit Gleichstellungsvermerk. Bei uns wird gesagt, diese Schüler bekommen dann einen HS-Abschluss "geschenkt". Ich glaube da nicht dran, denn der Satz für den Gleichstellungsvermerk lautet (Laut Prüfungsordnung): "In Verbindung mit dem Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10..." und an der IGS wird ja nicht versetzt sondern die Schüler rücken auf. Es kann ja jeder in die 10 Klasse gehen, auch wenn das Zeugnis der 9. Klasse hauptsächlich aus 5en besteht und da kann man ja wirklich nicht von eine,m Versetzungszeugnis sprechen...


    Für Erfahrungsberichte wäre ich sehr dankbar,

    Viele Grüße :)

  • 1) Viele. Alle, bei denen man irgendwie Sorge hat.

    2) Ja. Machen sie auch.

    3) Haben den Fall noch nicht gehabt, siehe 1. Ich denke auch, dass sie die HS-Prüfung bestehen müssen, um den HS zu erhalten.

  • Danke für die Antwort!

    Ihr hattet noch nie den Fall, dass einer den Abschluss nicht geschafft hat, weder nach 9 noch nach 10? Wow, gutes Niveau ;-). Also ich befürchte, in meinem Jahrgang wird es so kommen, da ich 2 Schüler habe, deren Deutschkenntnisse nicht ausreichen, die aber schon so lange da sind, dass sie normal zensiert werden müssen.

    Magst du vielleicht mal bei euch fragen, was für ein Zeugnis in einem solchen Fall in 10 ausgestellt werden würde? Ein Abgangszeugnis ja auf jeden Fall, aber würde es den Gleichstellungsvermerk enthalten?


    Ich freue mich über weiteres Input... guten Start euch

  • Gutes Niveau?! Ja, man kann es auch so nennen. :)

    Doch, den Fall hatten wir schon, allerdings vor meiner Zeit. Die entsprechenden Schüler waren in 9 und 10 aber auch kaum da. Hauptschulabschluss bekommen die anwesenden Schüler fast immer hin. In 9 sowieso. Hatte jetzt den Fall, dass einer in 10 kaum noch da war, aber er hatte in 9 den HS gemacht. Auf dem Zeugnis stand dann, dass er erfolgreich die HS nach 9 gemacht hat.

  • ICh würde davon ausgehen, dass das nur zutrifft, wenn der Schüler auch nach JG 10 versetzt wurde und nicht, wenn er mir lauter 5en aufgerückt ist...


    Andere Meinungen?

  • Stimmt, aber in dem Gesetzestext steht ja explizit auch die IGS.

    Ich habe von diesem Absatz vorher aber auch noch nie gehört.

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