Verbeamtung auf Lebenszeit Altershöchstgrenze

  • Hallo,


    ich habe initial die Suche bemüht und konnte mir dadurch auch bereits die ein oder andere Frage beantworten. Da die Regularien aber wohl doch bundeslandindividuell unterschiedlich gehandhabt werden können, wollte ich noch einmal in die Runde fragen.


    Kurz zu meiner Situation: Ich hatte ursprünglich Betriebswirtschaft studiert und im Anschluss für mehrere Jahre in der freien Wirtschaft gearbeitet. Nach einigen spannenden und lehrreichen Jahren habe ich mich dazu entschlossen, Wirtschaftspädagogik im Master zu studieren, um in den Vorbereitungsdienst für berufsbildende Schulen eintreten zu können. Das Studium habe ich in Bayern absolviert, vergangenes Semester abgeschlossen und mich nun ebenfalls in Bayern für den Vorbereitungsdienst mit Einstieg im Februar 2021 beworben.


    Durch meine langjährige berufliche Tätigkeit bin ich mittlerweile 37 Jahre alt. In Bayern gilt meinen Recherchen nach für eine Verbeamtung auf Lebenszeit die Altershöchstgrenze von 45 Jahren.

    Wie ich nun den Foreneinträgen entnehmen konnte, spielt diese Grenze beim Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Wiederruf erstmal keine Rolle (sollte in meinem Fall auch unerheblich sein). Es ist aber wohl sehr wahrscheinlich, dass zwischen der Verbeamtung auf Wiederruf und der Verbeamtung auf Probe das Beamtenverhältnis unterbrochen sein kann, wodurch nach Absolvierung des Vorbereitungsdienstes bzgl. des Alters geprüft wird? Wann ist dies denn konkret der Fall? Wenn ich nicht direkt im Anschluss eine Stelle finde bzw. antrete? Wie verhält es sich denn mit dem Wechsel von der Verbeamtung auf Probe zur Verbeamtung auf Lebenszeit? Unter welchen Bedingungen kann das Beamtenverhältnis hier unterbrochen sein, wodurch nochmals die Altershöchstgrenze geprüft werden würde? Die Verbeamtung auf Probe dauert wohl "regelmäßig" 2 Jahre, kann aber im Maximalfall auch bis zu 5 Jahre dauern? Wenn ich hier verschiedene Rechenbeispiel vornehme, könnte das ja noch knapp werden;)


    Vielleicht kann mir jemand mit bayernspezifischen Kenntnissen etwas von seinen Erfahrungen mitgeben;)


    Vielen Dank!

  • Ganz einfach: Die Altershöchstgrenze gilt für die Verbeamtung auf Probe, also den erstmaligen Antritt einer Planstelle. Zu diesem Zeitpunkt darfst du in Bayern höchstens 45 Jahre alt sein (Hessen: 50 Jahre, BW 42 Jahre).

    Hinausschieben lässt sich die Grenze durch Wehr- oder Zivildienst und Zeiten der Kindererziehung. Bei letzterem gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern. BW zum Beispiel erkennt zwei Jahre für jedes eigene Kind an, mit Nachweis auch mehr, Bayern ist wohl etwas restriktiver.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Danke für die Info. Damit sollte es ja sehr wahrscheinlich sein, dass ich bzgl. einer Verbeamtung auf Lebenszeit zumindest in zeitlicher Hinsicht keine Hinderungsgründe zu erwarten habe;)

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