"Vorteil" bei Einstellungsangebot Planstelle durch Schwerbehinderung? (Bayern Gymnasium)

  • Hallo zusammen,


    ich beende zum Februar 2021 mein Referendariat (Lehramt Gymnasium Bayern). Da ich eine Fächerkombination habe, die zur Zeit nicht sonderlich gefragt ist, mache ich mir natürlich große Gedanken, ob es für eine Planstelle reicht.


    Nun ist es so, dass ich schwerbehindert bin (GdB 50). Was mir nicht ganz klar ist, ist inwiefern mir das hinsichtlich der Planstellenvergabe "hilft".


    Bisher kannte ich immer nur den offiziellen Passus, demzufolge Schwerbehinderte "bei gleicher Eignung und Befähigung" usw. bevorzugt werden. Das habe ich mir in der Praxis so vorgestellt: wenn ein Kollege und ich beide den gleichen Gesamtnotenschnitt haben (z.B. 1,90 = gleiche Eignung) aber nur noch eine Planstelle zu vergeben ist, dann bekomme ich die Stelle.


    Nun habe ich mir aber zufällig die Einstellungszahlen des KM zum September 2020 angeschaut und dabei folgende Bemerkung entdeckt:


    Zitat

    Die Grenznote wird durch das letzte reguläre Einstellungsangebot bestimmt. Darüber hinaus wurden auch schwerbehinderte sowie quotenberechtigte Bewerberinnen und Bewerber (aufgrund von Wehr- oder Zivildienst, Erziehungszeiten oder Pflegeleistun-gen) mit davon abweichenden Prüfungsergebnissen beim Einstellungsverfahren be-rücksichtigt.


    Das liest sich für mich so: die Einstellungen von schwerbehinderten Bewerbern erfolgen losgelöst vom Einstellungsschnitt und können, um eine gewisse Quote zu erfüllen, ggf. auch zu Angeboten an schwerbehinderte Bewerber führen, die eigentlich nicht den geforderten Einstellungsschnitt haben.


    Wie versteht ihr das? Bzw. hat von euch jemand als Schwerbehinderter damit bereits Erfahrungen gesammelt, wie genau eine Schwerbehinderung zu derartigen Vorteilen führen kann? Ich bin tatsächlich erst kürzlich darauf aufmerksam geworden, als eine Sekretärin zu mir meinte, dass für Schwerbehinderte angeblich "manchmal Stellen aus heiterem Himmel geschaffen" werden würden und ich mir daher langfristig keine Sorgen machen bräuchte...


    Viele Grüße

    Peter


    PS: Sollte das Verfahren so sein, wie ich es interpretiere, dann fände ich das durchaus kontrovers - aber in diesem Thread soll es bitte nicht darum gehen, ob dieses Vorgehen nun gerecht ist oder nicht. Mich interessiert schlichtweg, ob andere schwerbehinderte User hier konkrete Erfahrungen zum Einstellungsverfahren haben, z.B. ob jemand - trotz eines eigentlich nicht ausreichenden Notenschnitts - eine Planstelle erhalten hat.



    /EDIT: Tatsächlich konnte ich mit ein wenig mehr Recherche auf den Seiten des KM schon eine Antwort finden:


    Zitat

    Für schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Bewerberinnen bzw. Bewerber ist ein Sonderkontingent an Stellen vorbehalten. Aufgrund dieser Vorbehaltsstellen kann gegebenenfalls eine schwerbehinderte oder gleichgestellte behinderte Bewerberin bzw. ein Bewerber eingestellt werden, obwohl sie bzw. er nicht zu denjenigen mit der fachlich besten Leistung aus dem jeweiligen Jahrgang gehört.


    Jetzt wäre es nur interessant zu wissen, wie hoch dieses Sonderkontingent ausfällt.

  • Lass dich von deiner Schwerbehindertenvertretung (beim für dich zuständigen PR und/oder deiner Gewerkschaft) eingehend beraten, wie das Einstellungsverfahren in Bayern erfolgt, ob es ein gesondertes Schwerbehindertenverfahren gibt etc.!


    Ich bin in BW und schwerbehindert. Hier gibt es zusätzlich zu den anderen "normalen" Verfahren noch ein gesondertes Schwerbehinderteneinstellungsverfahren. Offiziell gibt es auch damit keine Garantie auf eine Einstellung, inoffiziell erzählen einem sogar die Schwerbehindertenbeauftragen an den Regierungspräsidien, dass in den letzten Jahren alle Bewerber mit Schwerbehinderung eingestellt wurden, solange sie ausreichende örtliche Flexibilität mitgebracht haben (denn eine Stelle am Wunschort kann man auch nicht backen, wenn dort alles überbelegt ist, während andernorts akuter Mangel herrscht). Solange das Land Bayern als Arbeitgeber seine Quote an schwerbehinderten Beschäftigen nicht erfüllen kann, kannst du getrost davon ausgehen, dass es dort analog sein wird von den Erfolgsaussichten her. Das weiß aber deine Schwerbehindertenvertretung ganz genau. Die ist in jedem Fall involviert in das Verfahren, weil Schwerbehinderung ja erstmal gar nichts besagt über deine Erkrankung, deine individuellen gesundheitlichen Erfordernisse, deine gesundheitlich begründete örtliche Flexibilität (oder auch deren Fehlen), schulische Voraussetzungen (Barrierefreiheit, technische Ausstattung, Assistenzhund, Anbindung an den ÖPNV,...). Mit der Schwerbehindertenvertretung wirst du insofern auch diese Einstellungsvoraussetzungen besprechen müssen (und mittels ärztlicher Atteste nachweisen müssen), damit die Schwerbehindertenvertretung (die auch mit im Bewerbungsgespräch sitzen kann und alle tragenden Gründe einer Stellenentscheidung erfährt, damit sie sicherstellen kann, dass deine Rechte gewahrt werden) deine Interessen gut vertreten kann. Meiner Erfahrung nach (und ich hatte schon im Studium sehr viel mit der Schwerbehindertenvertetung zu tun) sind das sehr engagierte Leute, die wirklich für dich kämpfen und genau im Blick haben, was du benötigst bzw. welche Spielräume das Land noch nutzen kann und muss. Ich habe meine Stelle zwar nicht über das Schwerbehindertenverfahren bekommen, aber das hätte ich, wenn es nötig gewesen wäre.


    Nur noch am Rande: Ich wusste mein gesamtes Ref, dass egal mit welchen Noten ich mein Ref erfolgreich beende, ich dank Mangelfach und Schwerbehinderung am Ende in jedem Fall eine Planstelle erhalten würde. Das hat mich beruhigt und war gleichzeitig ein Ansporn, sicherzustellen, dass ich niemals nur wegen meiner Schwerbehinderung eine Stelle erhalte, sondern weil ich kompetent bin, mich engagiere und eine Schule mit gestalten will und kann über den reinen Unterricht hinaus. Ich hoffe sehr, dass wenn es zu Bewerbungsgesprächen kommt du deine Kompetenzen in den Mittelpunkt stellst und wie du eine Schule bereichern willst und kannst und nicht nur deine Schwerbehinderung voranstellst. Es ist völlig ok übers Schwerbehindertenverfahren eingestellt zu werden, gerade wenn man sonst womöglich gar keine Chance erhalten würde (dafür müssen wir alle schon hart genug kämpfen bis zum erfolgreich absolvierten Ref und mit Schwerbehinderung noch etwas härter, was sich eben auch auf Noten auswirken kann), aber ab dann gilt es daran mitzuarbeiten, dass anderen Menschen mit Behinderung Türen, Herzen und Geister geöffnet werden, in dem man zeigt, dass man sich nicht darauf ausruhen will und mitkämpft für die vielen, die nur begrenzt für sich selbst kämpfen können infolge ihrer Behinderung. Ich hoffe, du wirst ebenfalls so ein "Türöffner" werden. :)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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