Beiträge Abiball / Abirede / Abizeitung - Kontrolle?

  • Obwohl ich ein großer Fan davon bin, die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich agieren zu lassen (und vorher darauf vorzubereiten) und dann aber auch die Konsequenzen tragen zu lassen, kann ich mir schwer vorstellen, dass Schulen hinzunehmen haben, wenn strafrechtlich relevante Inhalte auf dem Schulgelände verbreitet werden. Nur ist das z.B. in NRW oder NDS - anders als z.B. in Bayern - nicht bereits explizit im Schulgesetz verankert. Ein (späteres) Verkaufsverbot in der Schule nach Bekanntwerden widerspricht m.E. auch nicht dem Zensurverbot, sondern entspricht eher einem Abwehrrecht.


    Fraglich ist übrigens auch, ob "Abizeitungen" überhaupt als Schülerzeitungen im Sinne des Gesetzes anzusehen sind. Zum Einen sind die Herausgeber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unter Umständen nicht mehr Teil der Schülerschaft und zum Anderen ist auch nicht die Schülerschaft an sich die Zielgruppe dieses Erzeugnisses. Schülerzeitungen sind i.d.R. periodisch erscheinende Publikationen, die sich an die (gesamte) Schülerschaft einer oder mehrerer Schulen richten. "Abizeitungen" hingegen richten sich eher nach innen an den publizierenden Jahrgang und das Kollegium.

  • auch in Baden-Württemberg kann die SL den Vertrieb auf dem Schulgelände verhindern, ich selbst habe es einmal erlebt (und es war für die Schüler sehr beeindruckend), es wurde auch entsprechend begründet und nicht nur einfach verboten


    https://jpbw.de/service/rechtliches/schulrecht/


    Aktuell sind unsere Abizeitungen (eher Abibücher) so teuer, dass sie außer den Abiturienten kaum jemand kauft und liest. Keine Ahnung, was in den letzten stand.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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