Beihilfe - Verfahren bei Änderung des Pflegesgrads

  • Kann jemand von euch etwas zu folgender Beihilfefrage sagen (Beihilfestelle ist derzeit "total überlastet" und Telefonverbindungen derzeit äußerst schlecht):

    Jemand hat Pflegegrad 3.


    Nun hat sich im November eine deutliche Verschlechterung seines Zustands ergeben. Ich orderte eine Neueinschätzung.


    Seit März wurden nun schon zwei Pflegeanträge an die Beihilfe gestellt und die Leistungen nach Pflegegrad 3 berechnet und bewilligt.


    Nun fand gestern erst die Neueinschätzung durch den medizinischen Dienst der PPV (MedicProof) statt und befand auf Höherstufung nach Pflegegrad 4. Der schriftliche Bescheid dazu liegt nun ja noch nicht vor, er ergehe aber innerhalb von zwei Wochen.


    Nun meine Frage:


    Muss ich fristwahrend die letzten Pflegeleistungsbescheide der Beihilfe widerrufen?

    Oder reicht es, den schriftlichen Bescheid der Höherstufung abzuwarten und dann (vielleicht noch mit der schriftlichen Bitte der Nachberechnung der letzten Anträge zu den neuen Bedingungen) einzureichen?


    Meine Sorge ist, dass ggf. Fristen verstreichen könnten.


    Also spezielle Frage an die unter euch, die bereits entsprechende Erfahrungen haben.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

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