AO-SF FS KME (NRW) - Neuland

  • Hallo zusammen,


    ich war einige Jahre an einer Förderschule GG (NRW) und habe dort auch einige AO-SF-Verfahren mit dem Förderschwerpunkt bearbeitet. Studiert habe ich die Förderschwerpunkte GG und LE. Ich komme also aus der Sparte (standardisierte) Intelligenztests zur Überprüfung, die bei GG und LE ein meist recht eindeutiges Ergebnis bieten.


    Nun bin ich frisch an einer KME-Schule und habe ein AO-SF vorliegen.

    Eckdaten: Schulanfänger, Herzfehler, laut Aktenlage eindeutig Förderschwerpunkt KME, evtl. dadurch noch LE.


    Da es ein Schulanfänger ist, würde ich LE erst mal "vernachlässigen". Aber wie gehe ich sonst vor?

    Wie "überprüfe" ich, ob das Kind einen FS KME hat?

    Wie kann ich sicherstellen, dass die Konzentrationsstörungen von der körperlichen Beeinträchtigung kommen und nicht von einer kognitiven?


    Danke für Tipps zur Vorgehensweise!

  • Ich hab keine Ahnung von Förderbedarf kö, ich würde mir alle Handreichungen durchlesen, die ich finden kann, idealerweise von deinem Bundesland. Und die erfahrenen Kolleg*innen fragen.


    Aber ein paar Fragen dazu, die mir spontan kamen: Wieso möchtest du L "vernachlässigen", nur weil er Schulanfänger ist?


    Wieso möchtest du den Unterschied feststellen, wo die Konzentrationsstörungen herrühren, wenn sie höchstwahrscheinlich sowieso persistierend sind? Die Förderplanung bzgl. der Konzentrationsfähigkeit dürfte sich kaum unterscheiden.


    Und was spricht dagegen, die klassischen Vorläuferfertigkeiten abzuchecken? Im Grunde geht es ja bei jedem Förderschwerpunkt darum, wo das Kind idealerweise beschult wird und welche Hilfen es brauchen wird, um zu lernen.

  • In manchen BL macht es einen großen Unterschied, welcher Bedarf festgestellt wird.

    Mit KME hat man einen ganz anderen Anspruch auf Förderung als mit L, z.B. weil es Schulen mit Schwerpunkt KME gibt, aber nicht mit L, oder weil es für KME andere Stundenzuweisungen gibt als für L.


    Zudem gibt es aber auch unterschiedliche Rangfolgen, bei uns ist bei GE alles andere nachrangig.


    Festgestellt werden muss ja aber letztlich, welchen Bedarf an Förderung das Kind hat, da gebe ich @samu recht, dass man durchaus die anderen Bereiche einbeziehen und einschätzen muss.

    Letztlich wird man ja auch festlegen müssen, ob es um eine zielgleiche oder zieldifferente Beschulung nach den Vorgaben der einen oder anderen Schulform geht.

  • Danke für eure Antworten!



    Dass das Kind den FS KME hat, davon ist auszugehen, das ergibt sich schon aus der Aktenlage (ich hab es noch nicht persönlich gesehen, deswegen die Ausdrucksweise). Meine Frage ist, ob ich das noch durch einen (standardisierten) Test belegen muss. Ansonsten "braucht" man mich als Sonderpädagogin doch eigentlich nicht (platt gesagt). Klar, ich schreibe noch, in welchen Förderbereichen direkt Unterstützung benötigt wird und welche Fördermaßnahmen geeignet sind, um das schulische Lernen zu erleichtern.

    Aber war´s das?


    Des Weiteren steht im Antrag als nachrangigen, vermuteten FS LE. Ich könnte jetzt natürlich direkt einen Intelligenztest machen, um einen IQ-Wert zu haben oder aber das Kind erst mal max. 3 Jahre in der Schuleingangsphase ankommen zu lassen. Das meinte ich mit "vernachlässigen". Dass man nicht direkt einen Stempel aufdrückt, "ah, das Kind hat Konzentrationsschwierigkeiten, hat bestimmt einen FS LE", sondern eher guckt, dass man den KM-Bereich so fördert, dass es nicht zu den Beeinträchtigungen im Lernen kommt. Und es hat ja sowieso 3 Jahre Zeit anzukommen, sich ans Lernen zu gewöhnen etc.

  • Ich würde auf jeden Fall einen Intelligenztest durchführen. Es kommt ja nicht nur auf den Gesamtwert an, sondern vor allem das Profil zeigt, in welchen Bereichen das Kind Unterstützung benötigt und welche Bereiche kompensatorisch genutzt werden können.

  • Hat das Kind Nachteile, wenn du keinen Bedarf LE empfiehlst?

    Hat die Schule Nachteile, wenn du keinen Bedarf LE empfiehlst?

    Muss dann in 2-3 Jahren ein neues Verfahren durchgeführt werden? Wirst du das bereitwillig übernehmen, weil es dir nichts ausmacht, ein Kind doppelt und dreifach zu begutachten?


    Wenn schon LE Verdacht besteht, warum willst du es dann ausblenden? Mach doch den IQ-Test oder andere, sammle die Daten, frag das, was man immer fragt, und mach dir ein Bild. Wenn du danach zu dem Eindruck kommst, dass das Kind ganz normal lernen kann, kannst du das ja in das Gutachten schreiben und guten Gewissens unterschreiben.


    Es ärgert sich maßlos, dass aus „Wir haben doch Inklusion.“ wird, das Kind könne erst mal ankommen, man müsse erst einmal abwarten... das hört man von KinderärztInnen und den ÄrztInnen vom Gesundheitsamt und von vielen anderen, die aber dann nie im inklusiven Unterricht stehen und ohne jeglichen Zusatz die Kinder mitnehmen sollen. Da kommen Vorschläge, das Kind solle am Förderunterricht teilnehmen, diesen gibt es aber gar nicht, weil es dafür gar keine Lehrkräftestunden gibt. Die Kinder müssen also ohne weitere Unterstützung den Unterricht schaffen und ihre Benachteiligungen aufholen, allein die Klassenlehrkraft kann ein wenig auffangen.


    Gibt es kein entsprechendes Gutachten, gibt es dann auch Leute, die eine zieldifferente oder im Förderumfang mögliche Reduzierung kategorisch ablehnen, sodass die Kinder zu jeder Zeit gleiche Leistungen bringen müssen und an den für die Schulform üblichen Vorgaben gemessen werden.

    Dazu werden dann, mangels Förderstatus, weitere Hilfen (Lernbegleiter) vorenthalten.


    Wenn du das aber alles ausschließen kannst, weil das in NRW besser läuft, dann ist der Förderbedarf LE womöglich zu vernachlässigen.

  • Nee, also Palim hat's schon angesprochen, da kocht jedes Bundesland ganz massiv sein eigenes Süppchen. In sofern betrachte bitte mit Vorsicht, was du hier liest, weil es bei dir ganz anders sein kann. Bei uns gibt es z. B. Körperbehindertenschulen mit L-Klassen, die Kinder 'dürfen' 2 FSP haben. Andere dürfen nur einen haben und man muss zu zweit von 2 Schulen aus an den GA arbeiten etc.


    Es gibt auf alle Fälle eine Verordnung, die vorgibt, wer wann wie welchen FSP feststellt und welche Schlüsse daraus gezogen werden. Die musst du dir ansehen. Oder besser Schulleitung fragen, die unterschreibt das am Ende.


    Zum L-Bereich: der IQ-Test ist ja nur ein Aspekt. Wenn du den machen darfst, dann mach ihn doch. Schaden können Informationen zu diesem Aspekt nicht. Auch folgt daraus nicht zwingend der Förderort, wenn du begründen kannst, warum du Schule xy für am geeignetsten hältst, kannst du das doch machen.


    Wichtiger finde ich aber, welche Voraussetzungen das Kind noch mitbringt. Als L-Kollegin wirst du doch auch außer IQ-Test noch ein paar Bereiche finden, die du testen kannst. Vom Silbenklatschen bis zur Eins-zu-eins-Zuordnung gibt es zig Bereiche, die du überprüfen kannst. Du musst ja auch irgendwas schreiben am Ende, sowohl der Vorschlag für den Förderort als auch für die Fördermaßnahmen müssen ja auf irgendwas gründen.


    Und ob man die Körperbehinderung soweit fördern kann, dass das Konzentrationsproblem "weg" ist, sei mal dahingestellt. Es klingt so, als ob der Bursche nur einen Rollstuhl oder Herzmedikamente bräuchte und dann wäre das Lernproblem gelöst. Das bezweifle ich.

  • Gib mal "handreichung sonderpädagogische förderung" ein und dann findest du aus allen Bundesländern Kompetenzprofile usw.

  • Hallo zusammen,

    der Förderschwerpunkt Lernen wird in NRW bei Schulanfängern vom Schulamt ohnehin nicht festgelegt. Ich stelle ihn trotzdem fest, wenn ich im IQ-Test feststelle, dass der IQ ganz klar im Bereich Lernen liegt. Dafür bin ich ja Gutachterin.
    Zum Ende der Schuleingangsphase kommt es dann ohnehin darauf an, wie man die Eltern bis dahin mitgenommen hat. Wenn ihnen durchgängig klar ist, dass das Kind zieldifferent gefördert wurde, weil es anders nicht möglich war für das Kind, dann wird der Antrag auf Hinzunahme eines Förderschwerpunkts glatt durchgehen ohne weitere Begutachtung, sondern auf Grundlage eines Entwicklungsberichts. Nur, wenn die Eltern sich dagegen stellen, dann wird nochmal ein richtiges Verfahren eingeleitet, das dann aber nicht automatisch du machen musst. In dem Fall wäre es dann natürlich gut, wenn die gebräuchlichen IQ-Tests nicht schon "verbrannt" sind.
    Langer Rede, kurzer Sinn - wenn aber der fragliche Unterstützungsbedarf LE in der Beauftragung vom Schulamt schon dabei steht, dann würde ich auch einen IQ-Test machen und den Förderbedarf feststellen. In den Förderplan gehören dann ja auch Dinge zur Kognitiven Förderung. Den Stempel verwigert das Schulamt dann ohnehin bis zum Ende der Schuleingangsphase.

    LG Maike

  • In dem Fall wäre es dann natürlich gut, wenn die gebräuchlichen IQ-Tests nicht schon "verbrannt" sind.

    Wir reden da von der verlängerten Schuleingangsphase nach drei Jahren? Nach dieser Zeit sollte der Übungseffekt keine Rolle mehr spielen. Da kann man den gleichen Test noch einmal machen; bei manchen hat man je nach Alter auch noch teilweise unterschiedliche Untertests.

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