Stellenwechsel von Schule an Uni als Beamter

  • Liebe Community,

    ich würde mich über einige Hinweise bezüglich einer beamtenrechtlichen Frage freuen (Schwarmintelligenz beats hoffentlich Recherche am Sonntagmorgen vor dem ersten Kaffee oder Telefonate am Montag :D).

    Ich arbeite aktuell an einem Gymnasium in NRW (A 13, Verbeamtung auf Lebenszeit) und spiele mit dem Gedanken, mich auf eine mächtig interessante Stelle an einer Universität im gleichen Bundesland zu bewerben. Diese Stelle als "Studienrat im Hochschuldienst" wäre der Ausschreibung zufolge auf Probe, aber ansonsten unbefristet A13 bzw. bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen A 14. Dazu folgende Fragen:

    • Wie würde eine solche Versetzung beamtenrechtlich vollzogen? Es handelt sich ja nicht um eine Abordnung, sondern um einen dauerhaften Stellenwechsel innerhalb von NRW.
    • Welche Konsequenzen hätte es, wenn ich mich während der Zeit "auf Probe" in den Augen der beurteilenden Instanzen nicht bewähren würde?
    • Der potentielle Tätigkeitsbereich an der Universität ist in der Ausschreibung klar umrissen (Lehrveranstaltungen in vorgegebenem Umfang in definiertem Teilbereich des Seminars und kontinuierliche Evaluierung/Weiterentwicklung bestimmter Veranstaltungsangebote) - dürfte dann mein Tätigkeitsbereich seitens der Geschäftsführung/des Dekanats/... aus welchen (organisatorischen, strukturellen oder personellen) Gründen auch im Laufe der Zeit geändert werden oder "gilt" die Ausschreibung zuverlässig, solange nicht z.B. die entsprechenden Veranstaltungen komplett abgeschafft würden o.Ä.?
    • Darf ich - sorry für die doofe Frage - davon ausgehen, dass das mir bekannte Prozedere im Bezug auf Elternzeit bzw. eventuell erziehungsbedingte temporäre Reduzierung der Stelle in gleicher Weise auch als Beamter im Hochuldienst gilt?

    Die Fragen sollen übrigens nicht allzu skeptisch klingen (Foren-Beitrags-Typus 4a: "Bist du sicher, dass du überhaupt diese Stelle möchtest?" 8)) - ich versuche nur erst einmal gerade, für mich potentielle Vor- und Nachteile abzuwägen, und die Vorteile sind mir aus Erfahrung am gleichen Seminar bekannt :pirat:.

    Vielen Dank für sachdienliche Hinweise,

    Kenning

    Einmal editiert, zuletzt von Kenning ()

  • Ich kenne jemanden in Niedersachsen, der hat erst an der Uni habilitiert, dann ein Referendariat gemacht, anschließend eine Stelle am Gymnasium angenommen und später eine Professur an der Uni angenommen hat und er gilt offiziell als von der Schule an die Uni abgeordnet (und das längerfristig).

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