• Hallo zusammen,

    ich hoffe, mir kann jemand von euch helfen:

    Ich bin derzeit an einer Mittelschule verbeamtet (habe eigentlich Realschullehramt gelernt/dann keine Planstelle bekommen/Umweg: Sondermaßnahme). Nun möchte ich aus privaten Gründen wieder in meine Heimat. Habe einen Versetzungsantrag für MS gestellt und probiere es als Freier Bewerber über RS.

    Nun habe ich einfach mal so eine Initiativbewerbung an eine Private Realschule geschickt und diese würde mich mit 16 Stunden nehmen. Nun zu meinen Fragen:

    1. Verliere ich den Beamtenstatus, wenn ich diese Stelle annehme?

    2. Wie viel verdient man mit 16 Stunden an einer Privatschule?

    3. Ist es allgemein ratsam, dieses Angebot anzunehmen oder lieber auf Juli warten und schauen, ob ein Antrag von mir erhört wurde?

    Ich freue mich auf eure Antworten!

    Danke :)

  • Bundesland? (Bayern? Oder gibt es nicht auch noch in Sachsen und MeckPomm Mittelschulen?)

    zu 1.: Möglich, kommt auf die Stelle an, es gibt auch das Modell als verbeamteter Lehrer beurlaubt zu werden für den Privatschuldienst, wenn du entsprechend zugewiesen wirst vom Land.

    zu 2: Kommt auf die Privatschule an und deren Gehälter. Das kann im Bereich dessen liegen, was du aktuell erhältst, aber durchaus auch deutlich darunter (und nur in sehr seltenen Fällen darüber). Das müsstest du also vorab mit der entsprechenden Schule klären.

    zu 3. Ja, nein, vielleicht. Kommt darauf an, welche Gründe dich zu einem Wechsel in den Priavtschuldienst bewegen würden, auf das Bundesland, darauf, wie realistisch eine Umsetzung im Juli tatsächlich wäre, wie dringend diese erfolgen müsste für dich, wie lange die Privatschule sich hinhalten lassen würde...

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (22. April 2021 17:22) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • CDL hat ja bereits umfassend geantwortet, daher nur als Ergänzung zu 2.: Die mir bekannten Privatschulen orientieren sich in der Bezahlung weitgehend am TV-L mit den zugehörigen Einstufungen von Lehrkräften (also E11 in Sek 1, E13 in Sek 2...). Nach unten hin sind Abweichungen bis 2/3 des Tarifgehalts theoretisch möglich (noch weniger wäre sittenwidrig), nach oben dürfte es sehr selten Abweichungen geben. Die zugehörigen Gehälter im öffentlichen Dienst als Orientierung lassen sich einsehen unter: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/. In einigen Bundesländern scheint es zudem die Möglichkeit zu geben, sich unter Beibehaltung der Besoldung (dann aus anderer Quelle) in den Privatschuldienst beurlauben zu lassen.

Werbung