Elterngeld Anrechnung Zulagen

  • guten abend liebes forum,


    bei dem versuch herauszufinden, was vom einkommen beim elterngeld angerechnet wird, bin ich auf sehr allgemeine aussagen gestossen, die mir aber nicht weiterhelfen.

    als angestellte, nicht-verbeamtete gs-lehrerin in berlin erhalte ich diverse zulagen, u.a.: hauptstadtzulage, zulage nach §16, vermögensbildender ag-anteil (monatlich) und ab und an angleichungszulage entgo lk.

    die jahressonderzahlungen fallen schon mal raus richtig? aber wie sieht es nun mit den anderen zulagen aus?


    ich bedanke mich schon mal für eure hilfe!


    viele grüße

    arislebeles

  • Die anderen Zulagen zählen alle mit.
    Bei der Jahressonderzahlung wäre ich nicht so sicher, dass sie rausfällt, das kommt darauf an als was dein Bearbeiter sie ansieht, wenn das ein fester Gehaltsbestandteil ist, muss sie rein. Ist es eine Einmalzahlung, muss sie raus.

  • danke susannea für deine antwort. so würde ich es auch sehen. die besonderheit ist, dass ich jetzt das bundesland wechsle, d.h. zwar in berlin angestellt bleibe aber in sachsen leben werde. wie sachsen mit den zulagen beim elterngeld umgeht bleibt offen...

  • Das kann auch in jedem Bundesland zwischen den einzelnen Bearbeitern variieren, das ist leider oft wie eine Wundertüte, aber da die Zulagen alle fester Vertragsbestandteil sind und versteuert werden, ist es eigentlich eindeutig.

  • Vielleicht kann dies als Argumentationshilfe dienen:

    Ich habe zum 31.07. gekündigt und ging ganz selbstverständlich davon aus, dass die Jahressonderzahlung Gehaltsbestandteil sei und mir also 7/12 davon zuständen. Leider musste ich erfahren, dass lt. TV-L die Jahressonderzahlung nur der-/diejenige erhält, der/die auch am 1.12. d. J. angestellt ist. Damit ist das Weihnachtsgeld m. E. kein Bestandteil des Gehaltes sondern ein reiner "Weihnachtszuschuss" für diejeingen, die auch tatsächlich zu Weihnachten im Dienst sind.

  • Sorry, stand etwas auf dem Schlauch (Elterngeld ist bei mir sowas von lange her).

    Du willst natürlich, dass dein anrechenbares Einkommen möglichst hoch ist ... also tu so als gäb's noch den BAT, da war es eindeutig.

  • Vielleicht kann dies als Argumentationshilfe dienen:

    Ich habe zum 31.07. gekündigt und ging ganz selbstverständlich davon aus, dass die Jahressonderzahlung Gehaltsbestandteil sei und mir also 7/12 davon zuständen. Leider musste ich erfahren, dass lt. TV-L die Jahressonderzahlung nur der-/diejenige erhält, der/die auch am 1.12. d. J. angestellt ist. Damit ist das Weihnachtsgeld m. E. kein Bestandteil des Gehaltes sondern ein reiner "Weihnachtszuschuss" für diejeingen, die auch tatsächlich zu Weihnachten im Dienst sind.

    Geht aber trotzdem als Argumentationshilfe, weil es eben bedeutet, dass es immer im November Gehaltsbestandteil ist, wenn der Vertrag läuft.

    Aber für dich blöd gelaufen. Hatte leider ja auch mal so einen Fall, bis 30.11. und ab 6.12. dann wieder Vertrag und damit keine Jahressonderzahlung und im nächsten Jahr wollten sie dann die Verträge beim selben AG nicht addieren und waren der Meinung, das nur der letzte Vertrag zählt, damit ist sogar der ziemlich unfähige Mensch aus der Senatsverwaltung der für Verträge damals zuständig war gescheitert, obwohl jeder schon wusste, dass er lauter so einen Mist konstruiert.

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