Schuldienst ohne Ref?

  • Hallo!
    Eine Freundin von mir hat jetzt auch eine Zusatzausbildung in Waldorfpädagogik gemacht und bewirbt sich an Waldorfschulen. Sie hat auch nur das erste Staatsexamen. Tja, warum macht sie das? Sie hat wohl auch keine Lust auf´s Referendariat, wohl hauptsächlich deshalb, weil ihr der Unterricht an "normalen" Sek.I-Schulen nicht gefällt. Außerdem hat sie nach dem Examen schon einige Jahre an der Uni gearbeitet und möchte jetzt wohl lieber schnell weiter arbeiten und entsprechend verdienen. Man hat aber halt den Nachteil, meist weniger zu verdienen. Und falls einem die Richtung, wie hier z. B. Waldorfpädagogik, dann doch nicht gefällt, ist es auch nicht so toll, sich darauf festgelegt zu haben.


    Viele Grüße


    Uta

  • Hi Jinny44!


    Zitat

    Jinny44 schrieb am 06.06.2005 17:48:
    Und wie läuft das dann? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man ganz ohne praktische Ausbildung in den Lehrberuf einsteigt. Läuft das einfach schulintern? Gekoppelt mit externen Fortbildungen?


    Ich kann´s jetzt nur von Waldorfschule sagen. Da gibt es spezielle Fortbildungen mit Praktika. Zusätzlich kann man dann wohl bei der ersten Stelle einen Mentor bekommen, der einen noch etwas betreut. Das ist natürlich auch weniger als das Referendariat.


    Viele Grüße


    Uta

  • Zitat

    Was du immer mit deinem II. Staatsexamen willst. Meine Bekannte hat das I. und eine Zusatzausbildung durch eine Walddorfschule,. Sie ist jetzt Walddorflehrerin und interessiert sich rein gar nicht fürs Beamtentum und das II. Staatsexamen. Sie hat also sehr wohl eine abgeschlossene Berufsausbildung. Anja


    Liebe Anja!


    Das sagte ich doch die ganze Zeit! Die I. Staatsprüfung ist ohne(!) Zusatzausbildung kein regulärer Berufsabschluss! Erst mit einer Zusatzausbildung (egal ob die über eine freien Waldorfschule als Seminar verläuft oder direkt über ein staatliches geführtes Studienseminar für das Referendariat) erhält man einen Berufsabschluss und darf sich Lehrer „schimpfen“.


    Übrigens:
    Mich würde interessieren, wie die Agentur für Arbeit den Beruf(?) einer Waldorf-Lehrerin im Falle einer Erwerbslosigkeit begegnet? Ist der Beruf als solcher überhaupt anerkannt? Man findet in den Unterlagen der Agentur keine Angaben dazu! Der Lehrerberuf beinhalt dort stets das I. und(!) II. Staatsexamen. Das sollte man wissen, wenn man einmal in die Verlegenheit kommt, ALG zu beantragen. Kläre uns doch mal darüber auf. Wenn es so wäre, dann würde ja jeder Lehramtsabsolvent mit I. Staatsexamen oder Seiteneinsteiger mit anerkannter I. Staatsprüfung eine Form der privaten Zusatzausbildung machen können um später Arbeitslosengeld in diesem Beruf beantragen zu können. Bisher hat die Agentur für Arbeit von Lehrern an Waldorfschulen zwar etwas gehört, aber diese sind nirgendwo in den Informationsunterlagen zu den Berufen zu finden. Schon seltsam, nicht wahr?


    Vermutung:
    Ich kann auch ein Jodel-Diplom bei einer Jodel-Schule machen, die staatlich anerkannt ist, aber das muss noch lange nicht bedeuten, dass ich damit auch einen Beruf erworben habe, der staatlich anerkannt ist. Papier ist bekanntlich geduldig. Und bevor man sich dafür entscheidet, sollte man die Frage klären: Ist es wirklich ein Beruf oder doch nur ein Job?


    Beatrice


    P.S.
    Schade, dass ich jetzt nicht weiter schreiben kann, aber ich muss in wenigen Stunden meinen Flieger kriegen. Bin gespannt, wie sich das Thema in den nächsten Wochen entwickeln wird. Bis dahin, alles Gute!

    Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse. (Antoine de Saint-Exupéry)

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  • Hi Beatrice!


    Zitat

    Beatrice schrieb am 06.06.2005 21:49:



    Was nach einer Zusatzausbildung eventuell daraus werden kann, hat nichts damit zu tun, was das I. Staatsexamen ohne Zusatzausbildung "wert" ist. Wo man eine Zusatzausbildung macht, um einen Berufsabschluss zu erhalten, ist "schnuppe"! Dann kann man auch gleich das Referendariat absolvieren. Das ist auch eine Form der Zusatzausbildung (2. Ausbildungsabschnitt) und führt zum II. Staatsexamen, mit dem nicht an freie Waldorfschulen gebunden ist.


    Ich denke mal, das hängt einfach von der Person ab. Wenn jemand Waldorfschulen schon gut kennt, und weiß, dass er/sie nur da unterrichten möchte, verstehe ich schon, dass man dann nicht für zwei Jahre an staatliche Schulen möchte.


    Aber zur Ausbildung im Referendariat muss ich leider auch sagen, dass ich mich da nicht besonders "ausgebildet" fühle. Ich muss ja auch alles einfach ausprobieren. Nicht mal nach Mentoren richten, kann man sich, denn dann heißt es, im Referendariat müsse man sich mehr Mühe geben... Da habe ich auch schon oft gedacht, ich wünsche mir ein System wie es meine Mutter früher hatte, die als Volksschullehrerin einfach anfangen konnte, ohne dass eine Mentorin daneben stand. (Ich weiß, dass das auch nicht ideal ist, aber dass das Referendariat eine besonders sinnvolle Einrichtung ist mit den wenigen unrealistischen Schaustunden, dass sehe ich halt auch nicht.)


    Viele Grüße


    Uta

  • Hi Beatrice!


    Mich würde mal interessieren, an welcher Schulform du bist? Denn auch bei uns an der Sonderschule habe ich da nun längst nicht bei allen das Gefühl, dass sie aus Berufung Lehrerin sind. Oder vielleicht waren sie es mal, aber irgendwas ist da verloren gegangen. Und gerade an der Schule für Geistigbehinderte hat man viele Freiheiten, die man woanders nicht hat. Ich kann schon verstehen, dass einem das System in der Sek.I mit 45-Min.-Stunden, Fachlehrerprinzip usw. nicht gefällt und dass man sich da an einer alternativen Schule viel wohler fühlt. Und zumindest meiner Freundin geht es eher darum und nicht nur darum, dem Referendariat zu entgehen... Und zur Finanzierung: Klar sind die Privatschulen mehr von den Eltern abhängig, aber die Lehrer werden auch da vom Staat bezahlt, der ja über 90 % der Kosten trägt. (Die genau Zahl weiß ich jetzt leider nicht.) Die Frage ist natürlich auch, ob es nicht ganz gut ist, wenn man sich als Lehrerin nicht so auf seiner festen Stelle ausruhen kann, wie es viele leider tun. Klar, ich habe auch viele sehr gute, engagierte Kolleginnen, aber es gibt eben auch die anderen, die aber trotzdem bis zur Pensionierung ihre Stelle behalten werden.


    Viele Grüße


    Utal

  • Das Argument mit Arbeitslosengeld zieht nicht.


    Egal, ob du 1. oder 2. Staatsexamen hast - du hast keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld - weil du (als Staatsdiener und Student) nie Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Du erhältst höchstens Arbeitslosenhilfe / Sozialhilfe.


    Lehrer bist du bereits mit 1.Staatsexamen.


    Das 2.Staatsexamen ist nämlich keine Ausbildung im eigentlichen Sinne, sondern ein Prüfungs- und Auswahlverfahren für geeignete Bewerber innerhalb der Staatsverwaltung und des Beamtenrechts.


    Wenn du mit 1. Stex an eine Privatschule gehst, hast du ein Anrecht auf volle Bezahlung als Lehrer - wobei manche Privatschulen sich dabei an den BAT anlehnen (z.B. kirchliche) und andere das Gehalt über Arbeitsverträge frei aushandeln - wie manche private Weiterbildungseinrichtungen.


    Allerdings gilt: Ohne 2.Stex kannst du an keiner öffentlichen Schule eine Anstellung erhalten - und damit schränkt sich der Kreis der potentiellen Arbeitgeber massiv ein.


    Wirkliche Freiheit besitzt du nur als verbeamteter Lehrer. Dann kannst du dich an eine Privatschule beurlauben lassen - mit der Sicherheit, jederzeit wieder eine Stelle im öffentlichen Dienst zu bekommen. Diese Sicherheit tut schon gut.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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    • Offizieller Beitrag

    Man kann schon mit 1. StEx an eine öffentliche Schule - allerdings nur als Vetretung. SOweit ich weiß geht das allerdings auch mit einem Jahresvertrag, soweit Bedarf besteht. Man bekommt bei uns jedoch statt BAT III "nur" BAT IVa, wenn man noch kein 2. StEx hat.


    Gruß leppy

  • Beatrice:
    wenn man ein studium abgeschlossen hat, dann braucht man keine ausbildung. so gesehen ist es unsinn von einer
    berufsausbildung oder einem "berufsabschluß" zu reden.
    ansonsten darf sich jeder lehrer nennen, der an einer schule unterrichtet. ein staatsexamen ist generell gar keine voraussetzung dafür (greade an berufsschule gibt es viele lehrer, die weder studiert noch ein staatsexamen abgelegt haben).
    zum thema arbeitslosengeld haben ja schon einige was gechrieben. nicht der abschluß ist dafür entscheidend, sondern die tatsache, dass man was eingezahlt hat - oder eben nicht.

  • Hallo,


    ich möchte doch auch noch meinen "Senf" dazu geben:


    Wie hier einige wissen bin ich vor einem Jahr das zweite Mal durch das 2.StEx gefallen.
    Ich stand also ziemlich perspektivlos da, bewarb mich auf einige pädagogische Stellen und bin natürlich zum Arbeitsamt, um mich beraten zu lassen. Die konnten mir nicht helfen, bezahlten mir lediglich die Bewerbungskosten.


    Als ich dann die Beratung des Hochschulbüros aufsuchte (die haben in Köln eine eigene Stelle im Arbeitsamt), wurde ich schon besser beraten:


    Man sagte mir, dass ich ohne das 2. Staatsexamen keine vollständige Ausbildung habe und lediglich an Privatschulen eine Chance hätte, die aber defacto durch meine "bestätigte Unfähigkeit" zu unterrichten minimal sei.


    Außerdem hätte ich möglicherweise eine Förderung erhalten können für eine wirtschaftliche Zusatzausbildung, mit der ich aber gegen die BWLer nicht hätte anstinken können. Die Förderung sei aber auch nicht sicher, weil in diesem Moment leider das Studium eben doch wieder als Ausbildung angesehen wird (der Staat dreht sich's wie er es gerade braucht).


    Auch im pädagogischen Bereich bräuchte ich nicht ernsthaft zu suchen, da wir dort eben nicht als Pädagogen sondern nur als Fachidioten eingestuft würden (hat er natürlich anders ausgedrückt).


    Er erzählte mir, dass viele ehemalige Lehrer sich in dem Ämtern bewerben würden, dort aber auch nur mit 2. StEx eingestellt würden.


    Er riet mir, eine ganz normale Ausbildungsstelle zu suchen, die ich mit ganz viel Glück (im Juni für eine Stelle im August!!!) sogar noch für letztes Jahr bekam.


    Was also die Vollständigkeit der Ausbilung nur mit 1. StEx angeht, dreht der Staat es sich so, wie er's gerade will. Wenn's um Geld geht, ist sie vollständig, wenn's um nen Job geht eben nicht.


    Viele Grüße
    Minchen


    P.S.: Tipp- und Rechtschreibfehler dürft ihr behalten...

  • Zitat

    namenlose schrieb am 07.06.2005 17:03:
    (greade an berufsschule gibt es viele lehrer, die weder studiert noch ein staatsexamen abgelegt haben).


    Das ist für B-W falsch. Außerhalb von Honorarlehraufträgen für Exotenfächer (und die reichen nicht zum Leben) gibt es keine Möglichkeit ohne Zusatzprüfung an einer Berufsschule zu unterrichten. Prinzipiell gibt es 2 Möglichkeiten:
    1) Mit (Fach-)Hochschulabschluss oder Meister mit Berufserfahrung wird man in den Anwärterdienst übernommen (=Referendariat im Höheren Dienst) und nach erfolgreichen Examen Studienrat oder Technischer Lehrer (im Mittleren Dienst).
    2) Mit (Fach-)Hochschulabschluss und i.d.R. 3-jähriger Berufserfahrung musst du 3 Jahre als Angestellter arbeiten. In den ersten beiden Jahren erhältst du eine Ausbildung und hast Prüfungen ähnlich dem Ref. Mit dem Unterschied, dass du von vornherein mit BAT IIa oder BATIII entlohnt wirst und mit 8h eigenständigem Unterricht startest. Bestehst du die Prüfungen und bewährst du dich im dritten Jahr kannst du als Studienrat oder Handels-bzw. Gewerbeschulrat (Gehobener Dienst) übernommen werden.


    alias: Im beamtenrechtlichen Sinne ist der Vorbereitungsdienst natürlich schon eine Ausbildung, was man schon daran erkennt, dass an den Seminaren die sogenannten Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen gelten. Das Beamtengesetz geht eigentlich davon aus, dass man immer eine Ausbildung als Anwärter macht, bevor man Beamter werden kann (§§20,22 Landesbeamtengesetz). Bei den Lehrern ist aber der erste Teil durch das Bestehen des 1. Staatsexamens an einer PH oder Uni abgegolten. Die Anerkennung anderer Abschlüsse als Ersatz für einen Anwärterdienst stellt die Ausnahme dar (§30).

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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  • so sind die länder verschieden.
    in rlp haben die lehrer für fachpraxis (vorbildung = meister) einen anderen vorbereitungsdienst als anwärter für den höheren dienst. der ist zudem für diese lehrer kürzer und schließt auch nicht mit einem staatsexamen ab, sondern nur mit einer entsprechenden abschlußprüfung. studienräte könen die auch gar nicht werden, das setzt in rlp zwingend ein universitätsstudium voraus.

  • Zitat

    namenlose schrieb am 12.06.2005 17:55:
    so sind die länder verschieden.
    in rlp haben die lehrer für fachpraxis (vorbildung = meister) einen anderen vorbereitungsdienst als anwärter für den höheren dienst. der ist zudem für diese lehrer kürzer und schließt auch nicht mit einem staatsexamen ab, sondern nur mit einer entsprechenden abschlußprüfung. studienräte könen die auch gar nicht werden, das setzt in rlp zwingend ein universitätsstudium voraus.


    Da hast du mich wohl falsch verstanden: Kollegen mit Meister und Anwärterdienst sind Technische Lehrer im Mittleren Dienst. Aufstiegsmöglichkeit besteht in der Regel nur zum Technischen Oberlehrer. Auch der Anwärterdienst ist natürlich kürzer. Aber aber ohne Staatsprüfung geht es eben nicht (Staatsexamen ist genau genommen nicht das korrekte Wort, sondern eine umgangssprachliche Bezeichnung!!).

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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  • naja, du hattest das da geschrieben:


    "Meister mit Berufserfahrung wird man in den Anwärterdienst übernommen (=Referendariat im Höheren Dienst)"


    und das ist in rlp so nicht der fall.
    du spaltest nun aber haare. klar steht in der po, dass man die "zweite staatsprüfung" ablegt (bei den fachlehrern heißt sie hier dagegen "pädagogische prüfung"), aber das nimmt sich nun wahrlich nicht viel. wobei mein erstes examen (aus bawü) in der tat kein staatsexamen bzw. keine staatsprüfung war. zumindest steht das nicht auf dem zeugnis.

  • Zitat

    namenlose schrieb am 12.06.2005 20:21:
    naja, du hattest das da geschrieben:


    "Meister mit Berufserfahrung wird man in den Anwärterdienst übernommen (=Referendariat im Höheren Dienst)"


    und das ist in rlp so nicht der fall.
    du spaltest nun aber haare. klar steht in der po, dass man die "zweite staatsprüfung" ablegt (bei den fachlehrern heißt sie hier dagegen "pädagogische prüfung"), aber das nimmt sich nun wahrlich nicht viel. wobei mein erstes examen (aus bawü) in der tat kein staatsexamen bzw. keine staatsprüfung war. zumindest steht das nicht auf dem zeugnis.


    Der Anwärterdienst wird im höheren Dienst als Referendariat bezeichnet, das wollte ich damit sagen. Das Ganze war missverständlich, wer sich auskennt, weiß aber Bescheid.


    Der Begriff (1/2.) Staatsprüfung ist der Überbegriff. Für das LA des höheren Dienstes heißt z.B. die 1. Staatsprüfung speziell "wissenschaftliche Prüfung". Es handelt sich aber immer um Staatsprüfungen nach dem Landesbeamtengesetz.


    Wenn dir die Begrifflichkeiten zu kompliziert sind, kannst du ja mal eine Eingabe an die Petitionsausschüsse der Landtage machen. Ich habe sie nicht erfunden und wollte das Ganze nur klar stellen.

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  • danke. deine unverschämten beleidigungen hättest du dir sparen können. wahrscheinlich bin ich einfach zu blöd zu verstehen, was ich nun für prüfungen abgelegt habe :rolleyes:

  • Ich wollte niemanden beleidigen oder für blöd halten. Ich habe versucht, die Begrifflichkeiten klar zu machen.
    Das finde ich überhaupt nicht haarspalterisch, da viele Studierende und Refs darüber oft verwirrt sind und wir hier ja in einer Rubrik posten, in der man entsprechendes Wissen nicht voraussetzen kann.
    Allein dass dieses Begriffsdurcheinander nach Entflechtung schreit und schwer durchschaubar ist, macht noch niemand blöd. Nur entweder erkläre ich es hier richtig oder ich setze mich dafür ein, dass es sich ändert. Das Lamentieren darüber nutzt aber keinem.
    Gruß


    Timm, der wahrlich am Sonntagabend besser zu tun hat, als Kollegen zu beleidigen


    edit: Falls du antwortest und dann immer noch Bedarf besteht, sollten wir alles Weitere per pn klären; wer hier von uns was wie versteht, ist wohl für die anderen Mitglieder nicht so spannend.

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