Gewichtung Kurztests (BGVO, BaWü)

  • Hallo zusammen,


    kann mir jemand sagen ob es Vorgaben gibt wie Kurztests in der Oberstufe des BG in BaWü zu gewichten sind? Ich finde dazu weder etwas in der NVO noch in der BGVO. Ich schreibe im Laufe des Jahres ca. 5 - 6 Kurztests und gewichte diese wie eine Klausur. Ist dies zulässig?


    Edit: Im zweiten Halbjahr habe ich dann statt zwei Klausuren eben drei Klausuren.


    Vielen Dank,

    Mrs Pace

  • Ich frag mal eben meinen Schulrechtler, der kennt sich zumindest mit Fragen der gymnasialen Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium aus.


    EDIT: Also für allgemeinbildende Gymnasien wäre das völlig unproblematisch möglich, für berufliche Gymnasien müsstest du noch einmal nachlesen in der Abiturverordnung für die BG, vermutlich steht dort aber ebenfalls keine Einschränkung (mein Schulrechtler muss gerade vorkochen, weil er mich zum Essen eingeladen hat morgen, deshalb kann er das nicht nachlesen und ganz genau angeben :essen:- ich halte diese Priorisierung ganz unvoreingenommen für äußerst nachvollziehbar :teufel::victory:).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

Werbung