Direkter Quereinstieg in Niedersachsen: Eingruppierung und Laufbahnbefähigung: Zwei Regionalämter - zwei Meinung

  • Hallo zusammen!


    Gerne brauche ich mal Unterstützung in meinem eigentlich klaren aber doch komplizierten Problem.


    Zu meinem Werdegang als Lehrer. Ich, vorher Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität und anderen Forschungseinrichtungenit Lehrauftrag, habe im April 2019 eine Vertretungsstelle an einer IGS übernommen. Nach den Sommerferien in 2019 blieb ich an dieser Schule und mein zweites Schulfach wurde mir von der Landesschulbehörde anerkannt. Eine Eingruppierung in E13 erfolgte. Die Landesschulbehörde erkannte meine mehrjährige Lehrtätigkeit an der Universität an, diese Bestätigung und die daraus resultierende Eingruppierungsentscheidung und Laufbahnbefähigung liegt mir schriftlich vor.


    Meine berufsbegleitende Qualifizierung in beiden Fächern, habe ich im Februar 2021 erfolgreich abgeschlossen. Während dieser Zeit wurde ich mehrfach von der Landesschulbehörde kontaktiert (via Mail und postalisch), dass ich mich bitte bezüglich einer Verbeamtung melden könne und solle, da ich die Voraussetzungen hierfür erfülle.


    Ein Schulwechsel an ein Gymnasium in einer anderen Region im gleichen Bundesland brachte es mit sich, dass nun ein anderes Regionalamt für mich zuständig ist. Damit einhergehend wurde ich nicht, wie ich erwartet hatte, weiterhin in E13 eingruppiert (obwohl ich die exakt gleiche Tätigkeit ausführe), sondern in E12. Man sagte mir auf telefonische Nachfrage, dass eine Eingruppierung in E12 so üblich sei, die Lehrtätigkeit von Quereinsteigern würde nicht berücksichtigt werden (es gäbe wohl entsprechende Gerichtsurteile) und somit werden Quereinsteiger für die ersten vier Jahre in E12 eingruppiert. Zusätzlich sei für mich auch eine Verbeamtung (noch nicht) möglich, sondern erst dann, wenn ich vier Jahre schulische Lehrtätigkeit erreicht habe. Ergänzend sagte man mir, dass die vorherige Landesschulbehörde wohl einen Fehler bei meiner Eingruppierung und bei der Beurteilung meiner Verbeamtungsfähigkeit gemacht habe.


    Nun stehe ich vor dem Problem, dass ich einerseits eine schriftliche Bestätigung für meine Verbeamtungsfähigkeit und meine Eingruppierung habe, gleichzeitig aber Sorge habe, das eventuell überbezahlte Gehalt an das Land Niedersachsen zurückzahlen muss.


    Vielleicht hat ja von euch jemand eine Idee, wie ich an dieser Stelle am besten agiere.


    Danke für die Unterstützung und eine schöne Weihnachtszeit!

  • Ich würde dir ganz dringend empfehlen, dich mit der Rechtsberatung deiner Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, damit diese den Fall prüfen und dir entsprechend weiterhelfen kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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