Erhalten auch Gymnasiallehrer die Strukturzulage in NRW?

  • Mr Magoo

    Hat den Titel des Themas von „Erhalten auch Gymnasiallehrer die Strukturzulage in NRW“ zu „Erhalten auch Gymnasiallehrer die Strukturzulage in NRW?“ geändert.
  • War früher die allgemeine Stellenzulage und ist nicht an die Schulform gebunden. Selbst die Besoldungsstufe A13, die ja im Link genannt wird und für Lehrer wichtig ist, berechtigt nicht zwingend zum Erhalt der Strukturzulage. Maßgeblich ist die Bezeichnung "Studienrat".


    Insofern dürfte auch die pauschale Behauptung Gesamtschullehrer bekämen in NRW unisono die Strukturzulage, so nicht haltbar sein. A12 (Amtsbezeichnung: Lehrer), und das sind nicht wenige Gesamtschullkollegen (unabhängig von der Fakultas), dürften nicht in den Genuss der Strukturzulage kommen. Bitte korrigieren, wenn ich falsch liege.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

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