Beiträge von elCaputo

    Kaum. Die Situation betrifft wohl eher die unteren Besoldungsstufen.

    O contraire. Auch Lehrer sind von dieser Regelung betroffen, weil so die Bemessungsgrenze kleingerechnet wird. Diese wiederum ist die Ausgangsgröße für alle weiteren Besoldungsstufen (über das Abstandsgebot).


    Darüber hinaus wird hier am Alimentationsprinzip gerührt, das bei allen Beamten gilt. In letzter Konsequenz könnte hier das Tor geöffnet werden hin zu einer Alimentation, die fiktiv oder konkret das Partnereinkommen mit einbezieht.

    Betrifft im Kern nicht nur NRW, weil andere Länder ähnliche Regelungen evenfalls eingeführt haben. Mit teils sogar höher angesetztem fiktiven Partnereinkommen.

    Da sind bereits Klagen anhängig, weshalb der Beamtenbund NRW derzeit auf ein eigenes Verfahren verzichtet.


    Die verantwortliche derzeitige Landesregierung NRW ist übrigens eine Koalition aus CDU und Grünen. Nur so zur Info.

    Zunächst wäre einmal ein Ausgleich des derzeit erhöhten Preisniveaus (selbst, wenn die Inflationsratet gegen Null ginge, würden die Preis ja hoch bleiben) nötig und dann eine Dynamisierung (entsprechend der Inflationsrate oder vl. 1% höher) der Nettoeinkommen.

    Also ich für meinen Teil habe jegliche Hoffnung verloren, dass Gewerkschaften und ihre Tarifergebnisse aus diesem Jammertal führen. Ich setze nur noch auf Gerichte und die gesetzlichen Vorgaben zu amtsangemessener Alimentierung, Abstandsgebot bzw. Mindestabstandsgebot. In Kombination mit dem steigenden Bürgergeldniveau sehe ich dort die größeren Chancen auf Reallohnsteigerungen.

    Tja, sowas kommt von sowas.


    So lange Gewerkschaften Lösungen akzeptieren, die windige Konstrukte wie Einmalzahlungen oder befristete Sonderzahlungen beinhalten und damit nicht tarifwirksam (gaaanz wichtiger Begriff) sind, so lange kommt es zu solchen Erweckungsmomenten bei den Betroffenen.


    Nehmt Euch Eure GEW- oder Philologen-Vertreter zur Brust und besteht auf Lösungen, die einzig und allein aus unbefristeten prozentualen Lohnerhöhungen bestehen.


    Aber auch hier finden sich ja Vertreter, die Einmalzahlungen u.ä. zu den realen Lohnerhöhungen hinzurechnen oder sich gar über Bruttolohnzuwächse freuen, unabhängig davon, was davon hängenbleibt.

    Ist irgendwo eine Elternmitwirkung für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschulen geregelt?


    Ich finde nichts zu Eltervertretern, Gremien, Mitbrstimmungsrechten etc. Ich frage für NRW, würde interessehalber aber auch die Regelungen in anderen Bundesländern kennenlernen.

    Ein Zeugnis ist aber auch kein Brief ans Kind, sondern eine offizielle Urkunde.

    Wer hätte anderes behauptet? Natürlich ist ein Zeugnis kein Brief und natürlich ist es eine offizielle Urkunde.


    Dennoch kann ich doch fehlende Schülerzentrierung bemängeln bzw. mir wünschen, dass derartige Zeugnisse kindgerechter, verständlicher gestaltet werden. Oder aber man ergänzte die Urkunde um ein entsprechend gestaltetes Blatt. Da gibt es sicherlich noch mehr Möglichkeiten.

    Das Zeugnis für das erste Schuljahr an der Schule meiner Tochter in NRW besteht aus der Frontseite mit den Noten zum Arbeitsverhalten. Das füllt die Seite.

    (Wobei "Noten" so nicht stimmt. Auch hier stehen hinter den einzelnen Punkten vier Felder, von denen eins angekreuzt ist.)


    Die beiden Innenseiten und die hintere Seite beinhalten die verschiedenen Fächer mit jeweils 4 bis 7 Bewertungsparametern. Hinter dem jeweiligen Parameter gibt es vier Felder, von denen eines angekreuzt ist. Das erste Feld entspricht - so lese ich es - einer 1, das letzte Feld entsprechend 5 bis 6. (Ja, ich weiß. Die Transferierung in Noten halten viele für unzulässig oder in die Irre führend)

    Auf der letzten Seite finden sich natürlich noch Siegel und Unterschriften.

    Ok, ich verstehe das. Irgendwie knirschte es bei mir schon, als ich den Absatz über die Handhabung des ASV an den weiterführenden Schulen beschrieb.


    Denn eigentlich handhaben wir es auch so, nur dass die ASV in Form von Floskeln unter den Noten angefügt sind und für die allermeisten keine Bedeutung haben (für Versetzung, Bewerbung etc. sowieso nicht).

    Und natürlich werden die ASV auch in den Fachnoten abgebildet, auch bei uns.


    Auf dem GS Zeugnis da auf der ersten Seite sind die ASV nur viel prominenter. Ich muss es nur einfach anders lesen und auch als vorübergehend betrachten.

    Ihr Lieben,

    ich bin nun erstmalig als Vater mit Zeugnissen befasst und wundere mich über diese. Auf der ersten Seite werden alle möglichen Aspekte des Arbeitsverhaltens (untergliedert in Leistungsbereitschaft/-vermögen, Zuverlässigkeit und Sorgfalt, Sozialverhalten) bewertet. Soweit so gut.


    Auf den Folgeseiten werden die Leistungen nach Fächern bewertet. Dort wiederum tauchen immer wieder Formulierungen bzw. Bewertungskategorien auf, die bereits auf der ersten Seite Berücksichtigung gefunden haben - also unter Arbeitsverhalten fallen. So wird bei nahezu jedem Fach die Motivation oder Konzentrationsfähigkeit noch einmal separat bewertet.


    Bei Schwierigkeiten mit der Konzentration z.B. taucht dieses Kriterium somit nicht nur auf der ersten Seite zum Arbeitsverhalten auf, sondern praktisch auch in jedem Fach.


    Ist das richtig und üblich?


    Ich persönlich halte das für redundant. Die Wiederholung deselben Problematik bzw. deren Bewertung sorgt dafür, dass die anderen Leistungen proportional weniger ins Gewicht fallen. Aber vielleicht schaue ich da auch zu sehr als Vater und Lehrer einer weiterführenden Schule drauf, wo Arbeits- und Sozialverhalten gesondert gewertet werden.


    Danke Euch für Eure Einschätzung oder Erfahrung

    Es ist in der Regel die Basis, die so etwas entwickelt.

    Was die Priorisierung angeht, so schwebt über diesem Prozess das Bundesverfassungsgericht und der Beschluss der KMK nach Vereinheitlichung. Der Beschluss ist ja auf den Seiten der KMK einsehbar. Da gibt es auch entsprechende zeitliche Fristen, so dass man das nicht auf die lange Bank schieben kann. Der Prozess wurde ja schon vor einigen Jahren in Gang gesetzt.

    Du verstehst doch aber, dass derartige Vorhaben dort, wo die Nöte ganz andere sind und wo ganz andere und dramatischere Weichenstellungen erwartet werden, als akademisch und als weit weg von den eigentlichen Problemen empfunden werden, oder nicht?

    Wie gesagt, unter anderen Umständen, zu anderen Zeiten würde ich damit nicht hadern.

    Und wie es um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Fristsetzungen bestellt ist, wie locker man das handhaben kann, das beobachten wir doch beim Thema Arbeitszeiterfassung.

    Bisher gab es ja immer jemanden, der die prüft. Wie viele Prüfungen sind schon ausgefallen, weil es keine Prüfer gab?


    Wir mussten Anfang Mai eine neue Internationale Förderklasse aufmachen. Die Kollegen, die dort unterrichten, haben wir aus anderen IFKs abgezogen. Die haben dort nun deutlich weniger Unterricht bzw. haben nur noch alle zwei Tage Unterricht, weil ein anderer Kollege längerfristig ausfällt. Aber in der Statistik passt es. Also herrscht auch keine Not...

    Die Statistik nimmt keine Prüfungen ab, die Statistik unterrichtet nicht. Sie korrigiert auch nicht. Irgendwann versteht man das auch in Bezirksregierungen und Ministerien.


    Mein Zustandsbericht mag bei Dir an der Schule nicht oder nur in Ansätzen zutreffen. Noch nicht.


    Du nimmst ja selber bereits die Mangelverwaltung wahr. Das geht auch alles noch irgendwie, aber irgendwann eben nicht mehr. Bei uns sind wir inzwischen am Kipppunkt angelangt.


    Einen großen Wurf zur Verbesserung der Situation an den Schulen sehe ich nicht.


    Die Schaffung eines fünften Abiturfaches und auch die anderen Neuerungen stellen keine Entlastung dar, eher das Gegenteil. Aber darum ging es ja auch nicht. Mehrbelastungen werden, wie immer, schon irgendwie abgefangen, so das Kalkül.

    Grundsätzlich kann man freilich über bundesweite Vereinheitlichung und auch den Modus operandi der Abiturprüfungen nachdenken. ABER

    Wenn Frau Fellner denkt, dass dies die drängendsten Probleme in Schule sind - und die offensichtliche Priorisierung dieses Themas im Ministerium legt das nahe - dann hat sie jeglichen Kontakt zur Basis ihres Ressorts verloren.


    Wir können demnächst keinen Nachmittagsunterricht mehr anbieten. Diverse Fächer können in einzelnen Jahrgängen nicht mehr angeboten werden. Kursgrößen müssen nach oben angepasst werden. Bestimmte schulische Angebote werden gar nicht mehr gemacht.

    Uns zerbröselt gerade das System unter den Fingern. Überall Mangel, nur nicht an Überlastungsanzeigen und Burn-Out-Fällen.

    Das Schlimmste ist, dass all die o.g. Reaktionen auf den Mangel keine Entlastung, keine Entspannung im System zeitigen werden. Sie sind schlicht unumgänglich. Das Ergebnis der Anpassungen ist eine weiterhin auf Kante genähte Schule. Und es wird absehbar nur schlimmer.

    Auch an der Schule meines Kindes wird demnächst Religion nicht mehr angeboten. Sport ist wahrscheinlich als nächstes dran.


    Wie gesagt, ich war und bin immer für eine bundesweite Vereinheitlichung von Lehrplänen, Abschlüssen, Anforderungen etc.. Allerdings würde ich drängendere Probleme derzeit absolut priorisieren. Was nützen 5 Abiturfächer, wenn es keinen gibt, der die prüft?

    Habe direkt wieder Schnappatmung bekommen als ich die Nachricht zur neuerlichen Studie zur Arbeitszeit der Lehrkräfte gelesen habe.


    Für die Umsetzung geltenden Rechts, nämlich auch der Arbeitszeiterfassung von Lehrern und anderen Beamten, braucht es keine Studie.

    Das Gesetz muss umgesetzt werden! Fertig ist die Laube.

    Eine Studie erübrigte sich dann auch, da ja die Daten dann vollumfänglich erfasst würden.


    Bei Einführung der Anschnallpflicht konnten die Autofahrer ja auch nicht noch ewig lange mal mit und mal ohne Gurt fahren, um das zu erproben und Studien anzustellen.


    Hier wird Zeit geschunden und Steuergelder werden verbrannt. An der Pflicht zur Umsetzung der Zeiterfassung durch die Dienstherren kann und wird auch eine tausendste Studie nichts ändern.

    Ich würde Moebius beipflichten. Es gibt gute Gründe dafür, von der angedachten Untätigkeitsklage abzusehen, ohne Dir Dein Recht auf Deinen empfundenen Ärger oder auf korrekte Auszahlungen abzusprechen.


    Ich habe auch häufiger mit der BezReg Köln zu tun, von der es heißt, dass dort grundsätzlich freitags nicht ans Telefon gegangen wird. Das liegt sicher nicht am Unwillen, sondern dürfte Ergebnis einer auch in den Schulen beobachtbaren personellen Unterausstattung sein.


    Die Kölner Behörde ist ein Moloch, irgendwelche Rachegelüste aufgrund einer Klage halte ich für Quatsch.


    Dennoch sehe ich keine Beschleunigung in der Sache durch eine Klage, die ja auch Dich Nerven, Zeit und ggf. Geld kostet. Das Ganze mit ungewissem Ausgang. Tue Dir das selber nicht an.

    Hat sich erledigt, habe das hier gefunden:

    "Die Strukturzulage nach § 47 ist eine unwiderrufliche und ruhegehaltfähige Zulage. Die Strukturzulage ergänzt das Grundgehalt, ist aber nicht unmittelbarer Bestandteil des Grundgehaltes. Sie ist jedoch durch die Unwiderruflichkeit und Ruhegehaltfähigkeit
    so fest in den Bezügen verankert, dass sie der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation zuzuordnen ist. Damit wird der Rechtsprechung zu der Einordnung der allgemeinen Stellenzulage, die sachlich dem Grundgehalt nach BBesG zuzuordnen ist, gerecht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.2.1982 – 2 BvR 1261/79 –, juris; BVerwG, Urt. v. 9.12.1999 – 2 C 31/98 –, juris)."

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