Was zählt als MAU? - BaWü

  • Wie damals schon diskutiert: Mehrarbeit fällt regelmäßig bei angeordneten Unterrichtsstunden über das Deputat hinaus an. Mehrarbeit fällt nicht an bei Fortbildungen, Dienstbesprechungen usw. Diese Tätigkeiten gehören zum normalen Spektrum der außerunterrichtlichen Tätigkeiten von Lehrkräften und sind im Deputat bereits berücksichtigt. Aufgabe der Lehrkräfte ist es auch, sicherzustellen, dass die dafür veranschlagte Zeit ausreicht und ansonsten anzuzeigen, dass dies nicht der Fall ist.

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