Teilzeit in Elternzeit - Umfang reduzieren

  • Guten Morgen,


    Angeregt durch den anderen Thread zum Arbeiten in Elternzeit wollte ich nochmal für meine Situation nachfragen: Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit, im 3. Jahr. Bin verbeamtet in BW. Stimmt es tatsächlich, dass ich mit Vorlauf von 7 Wochen den Teilzeitumfang ändern darf? Oder ganz zurück in Elternzeit darf? Ich dachte nämlich, dass das nicht geht, Änderungsanträge müssen normalwerweise (nicht in Elternzeit) immer schon im Januar gestellt werden, was ich leider versäumt habe. Auf die Idee, dass es ein „Sonderrecht“ während der Elternzeit gibt, kam ich gar nicht.


    Würde mich über Infos freuen.


    Danke und Grüße

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