Nachrückverfahren in Niedersachsen

  • Hallo,
    ich hatte vor zwei Stunden einen Anruf vom Ausbildungsseminar, dass ich dort auf der Liste der "Nachgerückten" bin und ob ich zusagen oder absagen wolle.
    Ich war völlig überrascht, weil ich selbst bisher nur eine Ablehnung vom Kultusministerium habe. Eigentlich hatte ich mich schon auf November eingestellt , zumal mir das Kultusministerium auch kaum Hoffnungen für den ersten Mai gemacht hatte. Folglich habe ich für vier Kinder keine Betreuung gesucht und keine Haushaltshilfe. Da nun schon der 31. März ist, war die Sache für mich erledigt. Ich habe mir Bedenkzeit bis Montag erbeten.


    Frage: Weiß jemand, ob es möglich ist - sozusagen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung - die Stelle zum ersten Mai nicht anzutreten und
    trotzdem auf der Warteliste zu bleiben?
    Falls nicht (was ich fürchte, weil Entsprechendes im Begleitschreiben steht):
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir einen Rat geben?
    Vielen Dank
    Mareike

  • Ich bin mir recht sicher, dass das nicht geht. Entweder trittst du die Stelle an, oder du musst dich im November neu bewerben und zählst dann als ERSTBEWERBER. Wenn es also irgendwie möglich ist, solltest du m.A. nach die Stelle annehmen.

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