Verkürzung des Referendariats

  • Hallo,
    im August werde ich (vielleicht) Referendar. Ich bin knapp 49 Jahre alt und habe vor zwanzig Jahren schon einmal 11 Monate Referendariat gemacht, bin dann ausgestiegen und habe seitdem in der Erwachsenenbildung EDV unterrichtet. Seit Herbst unterrichte ich als "Geld-statt-Stellen-Kraft " (=Vertretungstelle, NRW) an zwei Realschulen. Ohne zweites Statsexamen ist aber auf Dauer nix zu machen, auch vom Fach her: Ich unterrichte jetzt Informatik, habe aber Deutsch und Sozialwissenschaften studiert. Als Referendar bin ich dann wieder mit Deutsch und Sowi dabei, Informatik kann ich, ohne es studiert zu haben, vergesssen, höchstens dass ich ev. später fachfremd eingesetzt werden könnte. Das geht aber anscheinend auch nur in der SI, oder?
    Jetzt aber endlich meine eigentliche Frage: Ich werde wegen der damaligen Referendarzeit eine Verkürzung um die Monate bekommen, die ich seinerzeit gemacht habe. Insgesamt kann bis auf ein Jahr (statt zwei) verkürzt werden. Das ist mir auch wegen der Bezahlung ganz recht, denn ewig reichen meine Ersparnisse natürlich nicht, mit denen ich das Ganze etwas puffern kann.
    Hat jemand Erfahrungen mit dieser Situation? 1 Jahr ist natürlich auch wieder kurz, ich habe zwar Unterrichtserfahrung, aber meine Studienfächer ... das liegt ja alles weit zurück, auch wenn ich mir mein Interesse daran immer erhalten habe.
    Es geht ja dann ruckzuck auf das Examen zu.
    Muss man dann weniger Lehrproben machen? Entfällt dabei der Schulwechsel von der Schule, die nicht Schwerpunkt ist, zu der gewählten? (Ich habe Berufskolleg gewählt, wg. der Stellenaussichten und der relativen Nähe zur Erwachsenenbildung, auch in der Hoffunug, vielleicht dann irgendwann wieder Informatik unterrichten zu können.
    Ich würde mich freuen, wenn sich jemand meldet, der sich ve. auskennt oder selber in einer ähnlichen Situation ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nur wie es in RLP für Grund- und Hauptschule bei Verkürzung ist: Man muss trotzdem alle regulären Unterrichtsbesuche und Lehrproben absolvieren, wird also zeitlich ziemlich eng.
    Bei Dir kann es natürlich ganz anders aussehen.


    Ruf doch mal im Seminar an, die haben sicher solche Fälle schon einmal gehabt.


    Gruß leppy

  • Moin,


    also, du musst in NRW bei einer Verkürzung alle Leistungen erbringen, nur halt in kürzerer Zeit. Ob nach 20 Jahren überhaupt eine Verkürzung wegen Vordienstzeiten vorgenommen wird, erscheint mir fraglich. Die Info bekommst du bei der zuständigen Bezirksregierung beim Sacharbeiter für Ref-Einstellung.
    So solltest unbedingt versuchen, das Ref in 24 Monaten machen zu dürfen. Ich habe einige Kollegen in deinem Alter - auch mit reichlich Unterrichtserfahrung von Bildungsträgern. Man ist halt keine 30 mehr und einige Dinge haben sich stark weiter entwickelt. Zudem haben sich bei der Unterrichtspraxis außerhalb der Schule Dinge verfestigt, die nicht angesagt sind und Umlernen ist halt aufwendiger als neu lernen.


    Beste Grüße und viel Erfolg!


    Der Jordan

  • Ich glaube, ich würde auch versuchen, die 24 Monate zu machen. Hinzu kommt ja auch, dass die regulären Stellen ja sowieso an die Ausschreibungstermine gebunden sind und du ja nichts davon hast, wenn du zwar fertig bist, die Ausschreibungen aber seit einer Woche gelaufen sind und du dann noch Monate auf die nächste Ausschreibung warten musst.

  • Hallo,
    zunächst mal möchte ich mich für die Antworten bedanken. Eine Sache ist allerdings schon klar, nämlich die Tatsache (Auskunft von der Bezirksregierung), dass die Zeit, die ich vor 20 Jahren im Referndariat verbracht habe, auf jeden Fall anzurechnen ist. Denn niemand darf mehr als 24 Monate in seinem Leben im Refendariat verbringen, es sei denn, man fällt durch die Prüfung und muss deshalb ein halbes Jahr verlängern.


    Hallo Jordan23, es würde mich natürlich schon sehr interessieren, welche Dinge sich so stark weiterentwickelt haben! Die Schüler sind anders, das ist schon mal klar, das habe ich in meiner Zeit ab letztes Jahr Herbstferien an der Realschule ja schon erlebt. Es gibt sicherlich einige neue methodische Ansätze. Aber sonst? Mir scheint da, mit Verlaub gesagt, so ein bißchen das Privileg der Jugend durchzuschimmern, die denkt, alles von vor ihrer Zeit sei verstaubt und von gestern.


    Wenn es so ist, dass alle Lehrproben gemacht werden müssen, trotz der stark verkürzten Zeit, dann muss mir die Bezirksregierung oder das Seminar odr wer auch immer dann die alten Lehrproben von damals schon als gemacht anrechnen, da muss ich mich natürlich mal erkundigen.
    Jedenfalls: Die Wahl, 24 Monate zu machen, habe ich gar nicht mehr. Also muss ich sehen, wie es in der kurzen Zeit läuft.
    Viele Grüsse
    kien

  • Wenn du das REferendariat nur unterbrochen hast, musst du nicht alle Leistungen bringen. Ein Mitreferendar von mir hat auch bereits das erste Jahr absolviert und ist jetzt ins zweite Jahr eingestiegen. Ich glaube, dass die Anzahl der Lehrproben auch eine Verhandlungssache ist. Mein Kollege sagte mir, dass er sich mit der Seminarleitung darauf geeinigt habe pro Fach noch drei Lehrproben zu machen, davon zweimal mit Hauptseminarleiter. Die Examensarbeit muss er natürlich auch schreiben, allerdings hat er eine Fristverlängerung bekommen. Wenn du die Wahl hättest, würde ich dir glaube ich auch raten, so lange wie möglich zu machen - mein Kollege empfindet es schon als extrem stressig, weil eben nichts für seinen Fall konzipiert ist und er alles selbst organisieren muss. Neben dem Eingewöhnen, stehen jetzt BdU und Examensarbeit. Ich glaube aber trotzdem, dass es zwar stressig, aber machbar ist. Seine erste Lehrprobe war in Ordnung.
    Viele Grüße
    Delphine

  • Na ja, jetzt alle Veränderungen der vergangenen 20 Jahre aufzuführen, traue ich mir nicht zu! Kurz gesagt, hat sich der Unterricht doch sehr stark vom frontalen Lehren weg und zum selbstgesteuerten Lernen hin entwickelt. Den Unterschied mit ein paar Methoden etc. zu beziffern, wäre gewagt.
    Es besteht die Möglichkeit, begründet eine Verlängerung des Referendariats zu beantragen. Bei einer Pause von 20 Jahren wird die Verlängerung auch recht lang ausfallen können. Das solltest du auf alle Fälle ausloten, wenn du wirklich alle Leistungen erbringen musst.
    Letztlich ist alles zu schaffen, die Frage ist nur wie.


    Greetz


    Der Jordan

  • Hallo,
    Danke für die Beiträge! Delphine, eine Frage: Was heißt BdU? (Wahrscheinlich oute ich mich jetzt als völlig ahnungslos, aber ich weiß es nicht! Google sagt nur: Bund deutscher Unternehmensberater, das kann es ja nicht sein. Gruß
    kien

  • Zitat

    kien schrieb am 14.04.2006 19:54:
    Was heißt BdU?



    Das heißt aufgelöst bedarfsdeckender Unterricht und meint in NRW Unterricht, den der Referendar (i.d.R. ab dem zweiten Ausbildungshalbjahr) in eigener Verantwortung gibt. Der Begriff ist übrigens "veraltet", dieser Unterricht heißt nunmehr "selbstständiger Unterricht", was wohl etwas kaschieren soll, dass es sich auch um eine Sparmaßnahme handelt.

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