Lehrertauschverfahren Niedersachsen nach NRW

  • Hallo zusammen!


    Ich blicke durch das recht intransparente Lehrertauschverfahren nicht so recht durch, bin auch noch ganz unerfahren und hoffe hier auf Erfahrungsberichte/Lichtblicke.


    Folgendes ist die Situation: Ich bin verheiratet und mit meinem ersten Kind seit September in Elternzeit. Im Sommer ziehen wir von Niedersachsen (Regierungsbezirk OS) nach NRW (BezReg Münster). Ich habe nun für Sommer meinen ersten Versetzungsantrag gestellt und einige Schulen in der baldigen Heimat besucht. Zwei Schulleiter haben großes Interesse bekundet und wollen mich "anfordern". Mein Schulleiter hat mir die Freigabe schon zugesagt. Nun sagte mir aber der Bezirkspersonalrat in OS, dass ich mit Erdkunde als Mangelfach erstmal nicht mit einer Freigabe aus OS rechnen kann (und dann hat das MK vom Land Niedersachsen ja noch gar kein Votum abgesetzt).

    Nun die Fragen:


    Hat die Tatsache, dass mich eine Schule in NRW anfordert einen Einfluss auf die Freigabe in Osnabrück oder erfahren die Schulen in NRW gar nichts von dem Antrag, weil er es gar nicht bis nach NRW geschafft hat?


    Muss ich im Falle eines erfolgreichen Tausches immer mindestens mit einer halben Stelle starten oder ginge auch weniger?


    Wie viel Gewicht hat die Priorisierung der Schulen bei der Antragsstellung? Wird meine Prio 1 tatsächlich eher realisiert als meine Prio 3, auch wenn dort größerer Bedarf ist?


    Vielen lieben Dank schonmal!!

  • Die Anforderung hat mit dem Ländertausch nichts zu tun. Sie greift allenfalls wenn der Ländertausch vollzogen ist und es um die Zuweisung an eine bestimmte Schule in NRW geht.

    Unterhälftige Teilzeit ist in NRW nur in Sondersituationen möglich.

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