Neue Schulordnung / Umdenken / rechtliche Grundlagen Sek I BW

  • Hallo allerseits,


    keine Ahnung, ob ich hier richtig bin (im Thread-Bereich), aber ich hätte da mal eine rechtliche Frage. Und zwar diskutieren wir gerade bei uns an der Schule über ein Umdenken was die Schulordnung betrifft. Der Grundgedanke ist, dass wir weg möchten von einer Regel-orientierten Schulordnung, hin zu einer Werte-orientierten Grundidee. In diesem Zuge haben wir uns gefragt, was denn eigentlich rein rechtlich in die Schul-Ordnung überhaupt rein muss. Aus dem § 89 Schul-, Prüfungs- und Internatsordnungen werde ich nicht so richtig schlau, was die konkrete Ausformulierung bspw. von Entschuldigungspflichten oder Verlassen des Schulgeländes betrifft - oder muss das tatsächlich aus juristischer Sicht in so eine Schulordnung gar nicht rein? Unser Ziel ist es quasi letztlich einen möglichst geringen Grundkonsens zu formulieren, der "auf einen Bierdeckel" passen würde. Werte, auf die wir uns einigen, aus denen die meisten alltäglichen Dinge geregelt / abgeleitet werden können.


    Ich hoffe, das war nicht zu schwammig und es ist irgendwie deutlich geworden, was meine Frage ist. Wenn jemand Inspiration, Links, Empfehlungen oder ähnliches zum Thema Umdenken hat, gerne auch per PN an mich.


    Vielen Dank für Eure Antworten!

  • Ich glaub das Problem ist, dass BW den Begriff Schulordnung im Schulgesetz auf eine bestimmte, inhaltlich eingegrenzte Verwaltungsvorschrift umdefiniert hat, die relativ wenig damit zu tun hat, was man umgangssprachlich unter Schulordnung versteht. Wenn ich das richtig lese, dann erlässt sogar euer Kultusministerium diese "Schulordnung" nach BW-Verständnis und nicht die Schule selbst.


    Ihr meint wahrscheinlich eher so eine Art Hausordnung/Verhaltenregeln für die Schulgemeinschaft. Das entspricht auch dem allgemeinen umgangssprachlichen Gebrauch des Wortes Schulordnung.


    Wir haben übrigens bei der Ablösung unserer "Verbots"-Hausordnung durch ein werteorientiertes Leitbild sehr stark die Schülervertretung eingebunden.

    Ein paar wenige Verbote haben sich dann über die Zeit doch wieder eingefunden. ;)


    Beispiel per PN.

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