Beamtentausch/Freigabe RLP->MV

  • Wie verhält es sich mit der Altersgrenze zur Verbeamtung? Ist diese aufgehoben, wenn man vorher ( in einem anderen Bundesland) bereits verbeamtet war?

    Nein, darum war es bei mir auch zeitkritisch und ich hatte keine Lust auf eine Freigabe irgendwann eventuell zu warten.


    Zitat

    Und werden die Erfahrungsstufen mitgenommen?


    Die Stufenfestsetzung erfolgt so oder so neu. Ich meine gelesen zu haben, dass mit Freigabe eine Angleichungszahlung erfolgt falls die Stufe drunter ist. Aber da bin ich nicht rechtssicher.

  • Wenn du dich entlassen lässt und neu bewirbst, müssten eigentlich die gleichen Kriterien gelten wie für Neubewerber - das gilt dann für amtsärztliche Untersuchung, anrechenbare dienstliche Erfahrungen, Altersgrenze etc.

    Um das zu umgehen, gibt es ja gerade die Möglichkeit der Freigabe und des planstellenneutralen Länderaustauschverfahrens.

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