Jährliche Gehaltserhöhung/-angleichung aufgrund von E13 ab 2026 für angestellte Grundschullehrer? Wie setzt man dies um? Antrag stellen?

  • Hallo liebe angestellte Grundschullehrer,


    vor ein paar Wochen erwähnte mein verbeamteter Kollege, dass auch Angestellte eine stufenhafte, jährliche Anhebung der Gehälter bis 2026 erhalten, da es ja ab 2026 eine Gehalterhöhung auf E13 gibt.


    Diese Erhöhung konnte ich in meiner Gehaltsabrechnung jedoch nicht erkennen. Auf meine Anfrage an das LBV in Düsseldorf hieß es:

    Code
    es gibt eine ähnliche Regelung für Angestellte.
    Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Personalaktenführende Dienststelle. Diese ist zuständig für tarifrechtliche Fragen

    Was bedeutet dies konkret?

    Muss ich einen Antrag stellen?

    Reicht ein Anruf?

    Ist die "Personalaktenführende Dienststelle" das Schulamt? (sorry, aber Beamtendeutsch ist nicht meine Stärke)

    Wird diese Angleichung in meiner monatl. Abrechnung gesondert aufgelistet?


    Ich steh grad ein wenig auf dem Schlauch ... und freue mich daher über jede Hilfe und Information!

    Vielen Dank im Voraus für eure Kommentare!!!

  • Bist du gerade erst eingestellt worden? Ich hoffe. Sonst würde das heißen, dass du es bisher vollkommen ignoriert/verpasst hast?


    https://www.schulministerium.n…eftebesoldung_12_2022.pdf


    Wenn du vor dem 1. August 2015 eingestellt wurdest, gibt's nichts mehr.

    Zitat

    Sie können nach Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung der

    Lehrkräftebesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften bei

    ihrer personalverwaltenden Dienststelle einen Antrag auf Zahlung der aufwachsenden

    Zulage stellen. Der Antrag kann nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der

    gesetzlichen Regelung gestellt werden, d.h. spätestens bis 31. Oktober 2023.


    Wenn du danach eingestellt wurdest, sind die Gehaltsabrechnungen fehlerhaft und du wirst wohl für die letzten 6 Monate rückwirkend Geld erhalten können.

  • Bitte beachten, dass - wenn Ersteres der Fall ist - du ab dem 1. August 2026 einen Antrag stellen musst. Hier gibt es wieder eine Ausschlussfrist. Sonst bleibst du dauerhaft bei E11.


    Jetzt bin ich verwirrt. Du sagst dass diejenigen, die ab 01. August 2015 eingestellt werden, ab dem 01. August 2026 einen Antrag stellen müssen.

    Jedoch steht in dem Dokument, das du verlinkt hast, folgendes:


    "Sie sind Erfüllerin bzw. Erfüller oder Beste Nicht-Erfüllerin bzw. Bester NichtErfüller und wurden ab dem 1. August 2015 eingestellt:

    [...]

    Ein Antrag ist nicht erforderlich."

    Ich würde mich darüber freuen, wenn du Licht ins dunkel bringen könntest.


    Viele Grüße

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