Distanzunterricht NRW ab 2024

  • Hallo zusammen,

    eine kurze rechtliche Frage zum geplanten Distanzunterrcht in NRW ab Sommer 2024.

    in §5 VI steht ""Mindestens 60% der in der Stundentafel je Lernbereich und Fach ausgewiesenen Stunden finden als Präsenzunterricht statt" -> Ich würde das so interpretieren, dass in der Berufsschule jedes Schuljahr pro Fach maximal 40% Distanz gemacht werden dürfen. Man könnte es aber auch so verstehen, dass im Laufe der 3 Ausbildungsjahre insgesamt 60% in Präsenz stattfinden müssen, also z.B. Unter- und Mittelstufe in Präsenz und dann quasi die Oberstufe zum größtenteil als Distanzunterricht.


    Wie würdet ihr das sehen?

  • Ich würde Lernbereiche vermutlich als Lernfelder interpretieren.


    Wir haben so ein Modell aktuell schon. Hier läuft es im Blockunterricht so, dass die SuS 60% des Blocks vor Ort sind und 40% in Distanz. In der Zeit vor Ort können dann auch die Klassenarbeiten geschrieben werden. Ob die Onlinezeit am Anfang oder am Ende des Blockes ist, wechselt hier immer.

    Große Erfahrungswerte gibt es allerdings noch nicht, da die betroffenen Klassen alle erst einen Block hinter sich hatten oder noch kommen.

  • Danke für die erste Rückmeldung. An ersten Erfahrungen wären wir natürlich auch interessiert.


    Warum man im Text "Lernbereiche" benutzt anstatt der gängigen Begriffe, ist mal wieder rätselhaft. Vielleicht erfolgt noch eine Konkretisierung.

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