Teilzeit in Elternzeit vorzeitig beenden wegen Schwangerschaft / MuSchu

  • Liebes Forum,


    meine Frau (derzeit schwanger) und ich haben eine Frage. Das Bundesland, auf das wir uns beziehen, ist Niedersachsen.

    Meine Frau arbeitet momentan Teilzeit in Elternzeit. Nach ihrer einjährigen Elternzeit hat sie erst einmal "normal" Teilzeit (ca. 55 %), also OHNE Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Erst danach hat sie "Teilzeit in Elternzeit" beantragt und arbeitet nun ca. 70%.


    Von einigen Forenteilnehmer*innen haben wir bereits den wertvollen Hinweis erhalten, dass wenn man die (Teilzeit in) Elternzeit zum Mutterschutz hin beendet, man für die Zeit des MuSchus volles Gehalt erhalten würde.


    Bevor wir den Antrag über den Dienstweg einreichen, stellt sich uns nun noch einmal die Frage, ob sie dann wirklich Vollzeitgehalt oder genau das Gehalt - aus der "normalen" TZ - von VOR der Einreichung der Teilzeit in Elternzeit bekäme, was ja kontraproduktiv wäre, da es durch die vorweg genommene Teilzeit (55%) weniger als das Gehalt der TZ in der Elternzeit (ca. 70%) ist.


    Ich habe rechtlich bisher nichts weiter dazu gefunden und weiß auch nicht, wen man dazu ansprechen könnte.


    Danke für Auskünfte!

  • War die Teilzeit vor der Teilzeit in Elternzeit zeitlich befristet und wäre dann im Anschluss wieder Vollzeit gewesen?


    Edit Der Teil gilt nicht, wenn sie eigentlich Vollzeit arbeitet.

    Soweit ich weiß - Achtung nicht unbedingt rechtlich richtig - bekommt man im Mutterschutz immer das Geld der letzten Tätigkeit vor Beginn der Elternzeit. Das wäre bei euch dann wahrscheinlich die Teilzeitstelle.

    An eurer Stelle würde ich mich beraten lassen. Da der Mutterschutz vor Geburt freiwillig ist, könnte sie darauf verzichten und dann 70 % erhalten. Allerdings ist die Frage ob sie es sich wirklich zumuten möchte bis zum Schluss zu arbeiten.

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

    Einmal editiert, zuletzt von Milk&Sugar ()

  • ob sie dann wirklich Vollzeitgehalt oder genau das Gehalt - aus der "normalen" TZ - von VOR der Einreichung der Teilzeit in Elternzeit bekäme,

    Wenn sie normal Vollzeit beschäftigt ist, dann bekommt sie genau dieses Geld auch im Mutterschutz, wenn sie die Elternzeit für den Mutterschutz beendet, was problemlos möglich ist.

    Soweit ich weiß - Achtung nicht unbedingt rechtlich richtig - bekommt man im Mutterschutz immer das Geld der letzten Tätigkeit vor Beginn der Elternzeit.

    Genau das ist leider völlig falsch, das würde ja bedeuten, dass ich benachteiligt wäre, weil eine Vertragsänderung, die im Mutterschutz normaler Weise wirksam wird, dann nicht eintritt.

    Also nein, bei einer "Vertragsänderung" o.ä. im Mutterschutz bekommt man das, was man dann ohne Mutterschutz erhalten würde (sogar inklusive Schichtzulagen usw.)


    Da der Mutterschutz vor Geburt freiwillig ist, könnte sie darauf verzichten und dann 70 % erhalten. Allerdings ist die Frage ob sie es sich wirklich zumuten möchte bis zum Schluss zu arbeiten.

    Das kann sie natürlich machen, da sie damit aber nicht nur Freizeit, sondern auch Geld verschenkt, ist das nicht sehr sinnvoll.

  • Wenn sie normal Vollzeit beschäftigt ist, dann bekommt sie genau dieses Geld auch im Mutterschutz, wenn sie die Elternzeit für den Mutterschutz beendet, was problemlos möglich ist.

    Genau das ist leider völlig falsch, das würde ja bedeuten, dass ich benachteiligt wäre, weil eine Vertragsänderung, die im Mutterschutz normaler Weise wirksam wird, dann nicht eintritt.

    Also nein, bei einer "Vertragsänderung" o.ä. im Mutterschutz bekommt man das, was man dann ohne Mutterschutz erhalten würde (sogar inklusive Schichtzulagen usw.)


    Das kann sie natürlich machen, da sie damit aber nicht nur Freizeit, sondern auch Geld verschenkt, ist das nicht sehr sinnvoll.

    Danke für die Korrektur. Deshalb war meine erste Frage ja, wie die Teilzeit davor geregelt war.

    Also ob sie eigentlich eine Vollzeitstelle hat und nur zeitlich begrenzt Teilzeit gearbeitet hat oder ob es von Anfang an eine Teilzeitstelle war.

    Und wie lange die Teilzeit gewesen wäre.

    Hab mich glaub etwas unklar ausgedrückt

    Gerade in Elternzeit, deshalb fast nur stille Mitleserin :essen:

  • Sie bekommt genau das was sie hatte, als sie nicht in Elternzeit war.

    War es TZ bekommt sie natürlich auch nur TZ.

    War es VZ bekommt sie VZ.


    Wie ich oben noch mal nachgelesen habe hat sie vor der EZ in 55%TZ gearbeitet.

    Das Geld wird sie dann auch bekommen.


    Ich würde mich sehr wundern, wenn eine TZ Kraft auf einmal im Mutterschutz ein VZ Gehalt bekäme.. das wäre mir absolut neu und mir auch nicht schlüssig.

  • Sie bekommt genau das was sie hatte, als sie nicht in Elternzeit war.

    Nein, das ist genau falsch, sie bekommt das, was sie ohne Mutterschutz bekommen müsste, wie sie vorher gearbeitet hat, interessiert niemanden mehr!

    Ich würde mich sehr wundern, wenn eine TZ Kraft auf einmal im Mutterschutz ein VZ Gehalt bekäme.. das wäre mir absolut neu und mir auch nicht schlüssig.

    Ja, genau das ist so und habe ich auch von profitiert. Die befristete Teilzeit (eben Schuljahresrhythmus ist während des Mutterschutzes ausgelaufen, ich habe keine neue Teilzeit beantragt und somit obwohl ich außer im Ref noch nie in meinem Leben in der Schule Vollzeit gearbeitet habe, diese bezahlt bekommen.


    Zitat

    (4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar1.für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
    2.ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

    §21 MuSchG

  • Das heißt aber während des Mutterschutzes läuft die TZ aus … das ist ja eher selten der Fall. Bzw. ist selten vielleicht das falsche Wort… das ist dann wohl eher Zufall.

  • Das heißt aber während des Mutterschutzes läuft die TZ aus

    Nein, das kann auch heißen, dass eben die Teilzeit vorher ausgelaufen ist oder durch die Beendigung der Elternzeit ausgelaufen ist und das ist sehr häufig der Fall, denn genau dazu beendet man dann ja die Elternzeit.


    Also wenn sie nicht einen Teilzeitvertrag generell hat, dann wird sie immer das Vollzeitgeld erhalten nach Ende der Elternzeit (und somit ab Beginn des Mutterschutzes)

  • Aha… na dann musst du wohl damit leben.

    Gönnen tue ich es grundsätzlich allen. Warum auch nicht .. Ich habe doch deshalb nicht weniger.


    Glauben .. naja, hört sich für mich seltsam an.. aber im Beamtenrecht wundert mich sowas nicht. Gehört habe ich es tatsächlich noch nie von TZ Kollegen , dass sie während des Muschu das volle Gehalt bekommen hätten. Aber warum nicht .. gibt viele verrückte Regeln.

  • aber im Beamtenrecht wundert mich sowas nicht.

    DAs kommt aber aus dem ganz normalen Arbeitsrecht und musste dann ins Beamtenrecht natürlich auch so übernommen werden, weil die ja nicht benachteiligt werden dürfen.

    Und nein, hört sich überhaupt nicht komisch an, weil du ja sonst durch den Mutterschutz benachteiligt werden würdest, was ja nicht sein darf.

  • Für mich klingt es halt komisch, wenn jemand immer TZ arbeitet und dann nur während der 14 Wochen VZ Geld bekommt.

    Aber wie gesagt gönnen tue ich es jedem. Komisch finde ich es trotzdem.

  • Hallo,


    erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!

    Also würde sie VZ-Gehalt bekommen, da ihre "normale" TZ befristet war (s.u.) und sie sozusagen bei Beenden der EZ theoretisch in die eigentliche Regelstundenzahl zurückfallen würde, wenn ich es richtig verstanden habe.


    Um einige Punkte genauer zu erläutern:

    meine Frau hat vorher in NRW (also anderes Bundesland) Vollzeit gearbeitet, wurde dann schwanger und kam nach der einjährigen Elternzeit zu mir nach Niedersachsen (wo wir beide gebürtig herkommen). Sie hat dann nach dem Wechsel hier in Teilzeit angefangen, da wir beide das nach dem Bundeslandwechsel nicht auf dem Schirm hatten, dass sie hier TZ in EZ arbeiten könnte. Wir dachten dann auch nach dem Erfahren der Möglichkeit, dass es mit der EZ nach BuLa-Wechsel bei ihrer SL schlecht ankomme (was wohl Unsinn war).

    Deshalb hat sie zunächst nur "normal" TZ gearbeitet.


    Diese "normale" Teilzeit war bis zum 31.07.2023 befristet.


    Eine befreundete Kollegin riet ihr dann zu TZ in EZ, da es zum einen flexibler sei (Grund für den Wunsch nach Flexibilität: Wechsel von der Tagesmutter zur KiTa; wir wussten nicht, ob das unserer Tochter schwerfallen würde) und es zum anderen auch diese 31 Euro Zuschuss zur Beihilfe gebe.


    Vom 01.08.2023 an hat sie dann die noch verbliebene EZ genommen - und ist nun vor Ablauf dieser EZ schwanger geworden.


    Also noch einmal kurz zusammengefasst: sie hat vor dem Bundeslandwechsel bzw. vor der einjährigen Elternzeit VZ gearbeitet, dann nach dem Wechsel befristet "normale" TZ bis zum 31.07.2023 gearbeitet und sie arbeitet nun TZ in EZ. Sie hat in Niedersachsen bisher nicht VZ gearbeitet, nur vor dem Wechsel.

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