Klassenarbeitsankündigung

  • Hallo,


    ich habe eine (rechtliche?) Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir eure Vorgehensweise in solchen Fällen schildern könntet.


    Bekanntermaßen muss eine Arbeit ja mind. eine Woche im Voraus angekündigt werden. Ich habe heute fristgemäß eine Arbeit für den 11.12. angekündigt. Leider haben heute einige SuS gefehlt, so dass sie frühestens am Donnerstag (also immer noch fristgemäß) von mir in Kenntnis gesetzt werden können.


    Was aber passiert, wenn ein Schüler erst am Freitag oder Montag in die Schule zurückkehrt. Er ist dann ja nicht eine Woche vorher informiert gewesen. Kann mir ein gerissener Schüler daraus einen Strick drehen?


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia


    PS: "Das dürfen Sie ja gar nicht" ist nämlich an unserer Schule ein von SuS oft benutzter Satz. :rolleyes:

  • Hallo Carla-emilia,


    bin zwar auch kein Rechtsfachmann, allerdings erwarte ich in Krankheitsfällen von den Schülern, dass sie sich über Klassenkameraden informieren, was in der Schule gerade passiert. D.h. bei mir müssen sie die Hausaufgaben (evtl. in geringerem Umfang - kommt auch immer auf die Krankheit an) nachmachen und über den aktuellen fachlichen Stand informiert sein. Verpasster Stoff muss natürlich auch selbstständig nachgeholt werden, is ja klar.
    Wenn nicht gerade ein Krankenhausaufenthalt oder eine wirklcih schwere Erkrankung vorliegt, denke ich, dass es rechtlich nicht anfechtbar ist, wenn ein Schüler, der vorher krank war, eine Klassenarbeit mitschreiben muss, von der er eine Woche vorher noch nichts wusste, weil er eben nicht in der Schule war.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese rechtliche SEite so weit geht, dass man die Schüler höchstpersönlich drüber informieren muss, wann Klassenarbeiten geschrieben werden, nur weil sie nicht in der Schule sind.


    Aber ob das (oder das Gegenteil) auch in einem Paragraphen festgehalten ist..... Keine Ahnung. ?(


    Gruß,
    Mia

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

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