Lehrertauschverfahren + schwere Erkrankung

  • Liebes Forum,

    ich versuche seit mehreren Jahren zu meinem Partner und mittlerweile " unserer Familie" mit meinem 12 jährigen Kind über das Ländertauschverfahren zu wechseln. Das abgebende Bundesland erteilte immer eine Freigabe. Aber: Es wurde immer wieder seitens des aufnehmenden Bundeslandes abgelehnt, trotz Kontaktaufnahme zum PR in dem Bundesland, Schulen usw. Auch SL wären grundsätzlich nicht abgeneigt, aber im aufnehmenden Bundesland fehlen im Wirtschaftsbereich bei meiner Fächerkombi die Stellen in dem Landstrich, vor allen laut Ablehnungsbescheid. Direkte Bewerbungen mit Gesprächen gab es auch, leider erfolglos, da ordentlich Konkurrenz vorhanden. Die Online- Stellenangebote schrumpften von Jahr zu Jahr. Zudem gilt ja leider: Versetzung, vor Neueinstellung, vor Ländertausch.


    Frustrierend mehrere Stunden pro Fahrt mit mehreren hunderten Kilometer über viele Jahre zu pendeln.

    Nun ist der Ernstfall eingetreten und ich bin schwer erkrankt. Ein schwerer Schlag. Ich habe dadurch einen GdB von 100, befristet bekommen, bin aber noch 10 Jahre entfernt von Frühpension mit Abschlägen. Bei dienstunfähigkeit würde ich vermutlich nur etwas über Mindestsatz bekommen, das wäre persönlich und finanziell echt heftig. Es hat mich und uns als Familie echt kalt und hart erwischt.

    Die Pendel-Fahrten kann zur Zeit nur mein Partner unternehmen, was ihn sehr belastet. Aber ein Umzug mir ist leider aus verschiedenen Gründen nicht machbar. Wir befinden uns in einem Dilemma. Es ist irgendwie eine Sackgasse, die uns erdrückt.

    Zur Zeit bin ich krankgeschrieben und das dauert leider noch einige Monate, bis ich hoffentlich wieder in die Wiedereingliederung kann. Ich sehe mich dann aber noch in den nächsten Jahren als wieder arbeitsfähig, zumindest einige Stunden werde ich packen. Dabei würde mir aber helfen, wenn ich die Unterstützung der Familie hätte und bin natürlich noch frustrierter, dass ich nicht schon längst wechseln konnte. Die familiäre Unterstützung fehlt mir an meinem jetzigen Wohnort bei meiner Erkrankung gerade jetzt! Und wir wir unfassbar verzweifelt, in was für eine Situation wir als Familie durch das föderalistische System geraten sind.

    Was meint Ihr, ob es utopisch ist, trotz meiner Akte, wo diese lange Erkrankung dokumentiert ist oder vielleicht gerade wegen meiner GdB von 100 von dem anderen Bundesland doch noch aufgenommen zu werden?

    Vielleicht gibt es ja noch zündende Ideen?


    Vielen lieben Dank schonmal


    LG

  • Lass dich von der übergeordneten Schwerbehindertenvertretung (also z.B. Bezirksschwerbehindertenvertretung) im aufnehmenden BL beraten, wie diese die neue Sachlage bewertet und welche Hoffnungen diese dir machen kann. Wenn es mit deiner Fächerkombi in deiner Wunschregion aber eng ist mit Stellen, dann wird die auch niemand aus dem Hut zaubern für dich, da du auch mit GdB an der Stelle keinen Versorgungsanspruch im aufnehmenden BL hast. Vielleicht prüfst du noch einmal, ob du im aufnehmenden BL die Zielregion vergrößern kannst, vielleicht könnt ihr als Familie dann irgendwo in die Mitte ziehen zwischen deinem Dienstort und dem Arbeitsort des Partners, wenn dieser die Stelle gar nicht wechseln kann.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Den Tipp mit der Schwerbehindertenvertretung würde ich unbedint unterschreiben, und zwar in beiden Bundesländern, deinem jetzigen und dem Zielbundesland.
    Viele Bundesländer (alle?) bestehen auf eine erneute amtsärztliche Untersuchung, bevor die Versertzung im Rahmen des Ländertauschs vollzogen wird. Mit anderen Worten: Für dich wird der GdB mit hoher Wahrscheinlichkeit Thema werden.

    Szenario 1: Das Bundesland rechnet mit spitzer Feder und stellt fest, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie mehr Pension an dich auszahlen werden als du Arbeitskraft anbieten kannst. Entsprechend werden sie dir keine Stelle anbieten.

    Szenario 2: Bei Einstellungsuntersuchungen gibt es Sonderregelungen ab einem bestimmten GdB. Hier muss die Prognose nicht mehr bis zum Erreichen des Pensionsalter bestätigt werden, sondern sehr deutlich weniger (- ich habe etwas von fünf Jahren im Kopf, mag mich aber täuschen -). Wenn dies für Untersuchung im Rahmen des Ländertauschverfahrens auch gilt (- und eigentlich gibt es keinen Grund, warum das nicht gelten soll -), dann bist du ebenso im Rennen wie bisher

    Das kann dir aber die Schwerbehindertenvertretung im Zielbundesland beantworten. Und die Gesamt-/Bezirks-/ oder wie auch immer -personalrat kann dir sicherlich sagen, ob so eine Untersuchung überhaupt anberaumt wird.

    Viel Erfolg!

  • Szenario 2: Bei Einstellungsuntersuchungen gibt es Sonderregelungen ab einem bestimmten GdB. Hier muss die Prognose nicht mehr bis zum Erreichen des Pensionsalter bestätigt werden, sondern sehr deutlich weniger (- ich habe etwas von fünf Jahren im Kopf, mag mich aber täuschen -).

    Ab GdB 50: 5 Jahre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Danke für Eure Antworten.

    Woher habt Ihr die Infos mit dem erneuten Amtsarzt? Mir ist das in den ganzen letzten Jahren nicht über den Weg gelaufen, eher, dass die Beamtung übernimmt wird und es mit der Besoldung anders wird.


    5 Jahre: D.h. Pensionseintrittsalter - 5 Jahre?

    Das würde in NRW mit einem GdB von 100 entgegen des vorgezogenen Pensionierungsalters von 60 Jahren sprechen.

  • Das mit der erneuten amtsärztlichen Untersuchung gestaltet jedes Bundesland selbst. Kann sein, dass es in deinem Zielbundesland nicht der Fall ist. Hast du jemals die konkrete Aussage gehört, dass diese erneute Untersuchung nicht gefordert wird? Sonst würde ich tatsächlich im Zielbundesland nachfragen. Ansprechpartner sind der dortige zuständige PR (nicht der PR der Schule, sondern einer der übergeordneten) und ein zuständiger Dezernent oder Schulrat oder wie auch immer die dort heißen.

    Fünf Jahre bei GdB >50% heißt, dass eine positive Prognose nur für die nächsten fünf Jahre erfolgen muss.

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