Quereinstieg RLP Berufsschule - Inhaltliche Vorbereitung

  • Hallo zusammen,

    zu den Rahmenbedingungen: Ich habe einen M.Sc. in Psychologie und mir wurde vom Landesprüfungsamt RLP nun aufgrund eines Zwischenzeugnis in Rechtswissenschaften (lange her) Recht als Zweitfach anerkannt.

    Nach gut 10 Jahren in der Wirtschaft möchte ich nun endlich meiner Leidenschaft nachgehen und Lehrer an einer Berufsschule in RLP werden. Im Privaten agiere ich in ähnlichen Konstellationen und begeistere mich für diese Art von Beruf.

    Heute hatte ich hierzu auch ein Gespräch an einer nahegelegenen BBS, die mir sehr gut gefallen würde.

    Soweit zu den Rahmenbedingungen...


    Zwei Fragen hätte ich, die ich bis jetzt noch nicht selbst beantworten konnte:

    1) Das Fach Recht wird wohl 50% meiner Tätigkeit ausmachen (Aussage an der BBS). Ich habe mir den Lehrplan und auch die genannten Themen einmal angeschaut. Grundsätzlich schockiert mich hiervon nichts aber eine gründliche und grundsätzliche inhaltliche Einarbeitung wäre zunächst wieder notwendig. Erfolgt dies im Zuge des Vorbereitungsdienstes (an den Seminaren? Im Mentoring an der BBS?) oder ist das komplett meine Sache, mich da wieder einzuarbeiten und bspw. Unterrichtsmaterialen etc. von Grund auf zu erstellen?

    2) Die BBS war sowohl für einen Quer- als auch Seiteneinstieg offen (Details müssten noch geklärt werden). Die Vor- und Nachteile habe ich hier schon häufiger gelesen (AW13 vs. E12, Unterrichtsumfang, in beiden keine Verbeamtung garantiert, usw.). Aktuell tendiere ich zum Quereinstieg (mit Familienzuschlag ist der Nettounterschied nicht mehr ganz so extrem). Was mich irritiert ist, dass es beim Seiteneinstieg scheinbar wahrscheinlicher ist, auch an der BBS bleiben zu können, an welcher die Ausbildung stattgefunden hat. Ist dies tatsächlich so oder trügt mich da der Eindruck von den Internetseiten? Wenn dann wäre vor allem diese BBS aufgrund der Wohnortnähe interessant.


    Herzlichen Dank vorab!

  • Fachliche Nacharbeit in deinen Fächern ist ausschließlich dein Privatvergnügen. Das könnten die Seminare gar nicht leisten, bei den vielfältigen Hintergründen von Quer- und Seiteneinsteigenden, sowie den komplett individuellen Lücken.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL hat es ja beschrieben, was das Erarbeiten von Themen angeht: Das ist privates Business. Das Seminar gibt aber auch Anregungen, Übungsmöglichkeiten etc., sich darin einzuarbeiten. Wir hatten damals in der Intensivphase (erstes Quartal der Ausbildung) vor allem in Form von Team Teaching Unterricht (vom Erarbeiten der Themen über die Planung und die konkrete Umsetzung) gestaltet. In den Fachseminaren in den Basisveranstaltungen sowieso.

    Das eigentliche Erarbeiten von Themen ist aber wirklich deine Sache. Fachleitungen und Mentoren*innen unterstützen aber beim Planen.


    Jetzt zu den formalen Fragen:

    Eine Verbeamtung kann nie garantiert werden, weil dafür die beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen müssen. Offensichtliches Kriterium ist das Alter. Außerdem die Prüfung deiner Gesundheit durch das Gesundheitsamt. In diesem Sinne: Es kann keine Garantie geben.

    Von der Wahrscheinlichkeit her: Wer im QE/SE einsteigt, wird in der Regel verbeamtet, da er/sie gebraucht wird.

    QE und SE in RLP kennst du ja grundsätzlich, ich fasse aber trotzdem mal zusammen, vielleicht kennst du ein Detail nicht.

    • QE ist wie normales Ref mit normalem Refi-Deputat und Anwärterbezügen.
    • Eine feste Zusage für die Planstelle gibt es nicht, sie ist aber sehr wahrscheinlich.
    • Der Abschluss ist das 2. StEx, womit ein BL-Wechsel geht.
    • Und wie du schreibst: Dass du (mit Mangelfach) an deiner Schule bleibst, ist wahrscheinlich, wenn du einen guten Eindruck machst, ist aber nicht sicher.


    • SE ist wie normaler Job, aber mit 1/4 weniger Deputat, womit du für die Ausbildung entlastet wirst. Das müssten dann 18 Stunden Unterricht + das Referendariats-Paket sein. Ich glaube, man beginnt am Anfang noch nicht mit den 18 Stunden, sondern das kommt später.
    • Vorteil: Mehr Gehalt.
    • Früher war es so, dass im Vertrag die Planstelle festgeschrieben war im Falle des Bestehens der Prüfung. (Beim Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzung in Form der Verbeamtung sonst Tarif.) Ich bin nicht 100% sicher, ob das noch im Vertrag steht.
    • Als SE ist man bereits als angestellte Lehrkraft an einer Schule. Im Unterschied zum QE wird man nach der Ausbildung nicht neu als Lehrkraft eingestellt und dann einer Schule zugeordnet, sondern ist ja bereits an der Schule. Diese zu verlassen, wäre dann eine Versetzung und damit aufwändiger, als einfach dort sitzen zu bleiben. Insofern ist es im SE noch mal wahrscheinlicher, an seiner Schule zu bleiben als im QE.
    • Nachteil SE: Das ist kein 2. StEx sondern nur eine in RLP diesem gleichgestellte Prüfung. Eine Anerkennung durch andere BL ist nicht sicher. In RLP gibt es aber keine Unterschiede/Nachteile in der weiteren Laufbahn.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Noch eine Ergänzung: Recht ist recht exotisch. Soll heißen: Damit werden nur wenige ausgebildet. Die Rechts-Refis, die ich kannte, mussten teils weit (und in RLP sind die Entfernungen wirklich groß) fahren, um zum Fachseminar an ein anderes Seminar zu kommen, in dem sie betreut wurden.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Ganz ganz herzlichen Dank für die Antworten. Das ist sehr hilfreich.

    Bezüglich Recht Studienseminar: ich lebe direkt bei Speyer aber für Recht kann es dann wohl sein, dass ich nach Mainz darf.

    Bezüglich der inhaltlichen Vorbereitung hätte ich dann aber auch eine Anschlussfrage, welche zeigt, dass ich von der Unterrichtsvorbereitung noch keine Ahnung aber großes Interesse am Prozess habe (im Prozessmgmt. war ich bis jetzt ;)):

    Es gibt den Lehrplan, welcher die Inhalte/Überschriften und z.T. auch Details vorgibt (habe ich gelesen). Läuft es dann in der Praxis tatsächlich so ab, dass sich jeder selbst in diese Themen einarbeitet und einen Unterricht entwirft? Oder ist es wie häufig an den Universitäten: ein Foliensatz/Konzept wird von Generation zu Generation weitergegeben und angepasst?

    Das hängt sehr von der Schule usw. ab ja. Mich würde aber hier die Praxiserfahrungen interessieren, da ich auch abschätzen möchte, ob ich mir Recht als Fach dann überhaupt zutraue.

    Ah und eine Hospitation steht nun natürlich noch an.

    Danke vorab.

  • Jede:r erarbeitet sich die Themen selbst UND muss dann Anpassungen vornehmen an die aktuelle Lerngruppe und deren Lernstand/ Lerntempo/etc., sowie neue Entwicklungen einarbeiten. Wenn es (gute, funktionierende, an das Schulcurriculum und den Lehrplan angepasste) Konzepte von KuK gibt kannst du diese natürlich ergänzend hinzuziehen und ggf. einarbeiten. Irgendwelche uralten Foliensätze oder Präsentationen will doch aber wirklich niemand erben und zwingend nutzen müssen. Da haben wir als Lehrkräfte dann zum Glück die Freiheit eigene Materialien zu erstellen, die nicht von anno tobak sind.


    Dies geschrieben, können Materialien von KuK wohl vor allem an den BBSen, wo es oft keine speziellen Schulbücher gibt als Unterstützung und Entlastung eine sehr wertvolle Hilfestellung und Entlastung darstellen in neuen Arbeitsgebieten, um mit deren Unterstützung dann eben das eigene Programm zu entwickeln, das an einen selbst, den eigenen Stil, neue Entwicklungen, aber auch die Lerngruppe angepasst ist.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL (1. Juli 2025 09:29) aus folgendem Grund: Tippfehler

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