Eingruppierung TV-L anrechenbare Erfahrung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich hoffe auf Schwarmwissen zur Anrechenbarkeit von (einschlägiger) Berufserfahrung. Und zwar befinde ich mich in der Endphase meines Refs für das Lehramt an BBS mit dem beruflichen Fach Pflege. Ich habe eine entsprechende Ausbildung in dem Bereich gemacht und während des Studiums auch noch auf Station gearbeitet. Aktuell sieht es schlecht aus was Stellen in meiner Umgebung betrifft, sodass ich mich auch an privaten Pflegeschulen bewerbe. Ich weiß, dass Angestellte Lehrkräfte mit Referendariat bei uns üblicherweise in TV-L E13 Stufe 3 eingruppiert werden. Ich würde gerne wissen, ob es grundsätzlich möglich wäre auch meine vorherige pflegerische Tätigkeit anrechnen zu können, um so ggf. im Bewerbungsgespräch sogar Stufe 4 heraushandeln zu können oder zumindest eine Verkürzung der Zeit in Stufe 3 (ist sowas möglich?). Vielleicht hat hierzu ja jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus!

  • "Einschlägige Berufserfahrung" bedeutet (an Allgemeinbildenden Schulen), dass man sowohl fachlich als auch pädagogisch tätig war. Alles andere wären höchstens "förderliche Zeiten". Ist das an deiner Schulform anders? Oder hast du bereits ausgebildet?

    Habt ihr einen Personalrat der Lehramtsanwärterinnen auf Bezirksebene? Der könnte helfen.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

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