Eingruppierung TV-L anrechenbare Erfahrung

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich hoffe auf Schwarmwissen zur Anrechenbarkeit von (einschlägiger) Berufserfahrung. Und zwar befinde ich mich in der Endphase meines Refs für das Lehramt an BBS mit dem beruflichen Fach Pflege. Ich habe eine entsprechende Ausbildung in dem Bereich gemacht und während des Studiums auch noch auf Station gearbeitet. Aktuell sieht es schlecht aus was Stellen in meiner Umgebung betrifft, sodass ich mich auch an privaten Pflegeschulen bewerbe. Ich weiß, dass Angestellte Lehrkräfte mit Referendariat bei uns üblicherweise in TV-L E13 Stufe 3 eingruppiert werden. Ich würde gerne wissen, ob es grundsätzlich möglich wäre auch meine vorherige pflegerische Tätigkeit anrechnen zu können, um so ggf. im Bewerbungsgespräch sogar Stufe 4 heraushandeln zu können oder zumindest eine Verkürzung der Zeit in Stufe 3 (ist sowas möglich?). Vielleicht hat hierzu ja jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus!

  • "Einschlägige Berufserfahrung" bedeutet (an Allgemeinbildenden Schulen), dass man sowohl fachlich als auch pädagogisch tätig war. Alles andere wären höchstens "förderliche Zeiten". Ist das an deiner Schulform anders? Oder hast du bereits ausgebildet?

    Habt ihr einen Personalrat der Lehramtsanwärterinnen auf Bezirksebene? Der könnte helfen.

    🍦 Eis macht Spaß! 🍦
    Schoko, Vanille – ganz egal,
    Hauptsache lecker jedes Mal! 😋

    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich hoffe auf Schwarmwissen zur Anrechenbarkeit von (einschlägiger) Berufserfahrung. Und zwar befinde ich mich in der Endphase meines Refs für das Lehramt an BBS mit dem beruflichen Fach Pflege. Ich habe eine entsprechende Ausbildung in dem Bereich gemacht und während des Studiums auch noch auf Station gearbeitet. Aktuell sieht es schlecht aus was Stellen in meiner Umgebung betrifft, sodass ich mich auch an privaten Pflegeschulen bewerbe. Ich weiß, dass Angestellte Lehrkräfte mit Referendariat bei uns üblicherweise in TV-L E13 Stufe 3 eingruppiert werden. Ich würde gerne wissen, ob es grundsätzlich möglich wäre auch meine vorherige pflegerische Tätigkeit anrechnen zu können, um so ggf. im Bewerbungsgespräch sogar Stufe 4 heraushandeln zu können oder zumindest eine Verkürzung der Zeit in Stufe 3 (ist sowas möglich?). Vielleicht hat hierzu ja jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen.

    Vielen Dank im Voraus!

    Wenn du eine Anstellung an einer Ersatzschule anstrebst, ist die Erfahrungsstufe völlig egal, weil du eh nicht unter den TV-L fällst. Die Ersatzschule wird sich daran anlehnen. Das wars aber auch schon.

  • Wenn du eine Anstellung an einer Ersatzschule anstrebst, ist die Erfahrungsstufe völlig egal, weil du eh nicht unter den TV-L fällst. Die Ersatzschule wird sich daran anlehnen. Das wars aber auch schon.

    Wie meinst du das? Ich hab schon als Vertretungslehrkraft gearbeitet und wurde genau danach bezahlt..und selbst wenn es nicht so wäre, ist es doch selbst bei Anlehnung relevant, weil sie sich ja eben auch an die Stufen anlehnen..

    Es geht aber viel mehr darum, ob es überhaupt möglich ist, meine vorherige Berufserfahrung als "förderliche Zeiten" (wie Conni es richtig benannt hat) anrechnen zu lassen. Also ob ich es überhaupt als Verhandlungsbasis im Bewerbungsgespräch anbringen kann.
    Vielleicht nochmal wichtig zu betonen: es handelt sich NICHT um eine Ersatzschule, sondern um eine PRIVATE Krankenpflegeschule, die häufig an die jeweiligen Krankenhäuser angegliedert sind und dann entsprechend in kirchlicher Trägerschaft. Diese Schulen haben i.d.R. gar keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte, sondern Berufspädagogen und haben dementsprechend auch nur die berufliche Fachrichtung, die sie unterrichten können.

  • Es geht aber viel mehr darum, ob es überhaupt möglich ist, meine vorherige Berufserfahrung als "förderliche Zeiten" (wie Conni es richtig benannt hat) anrechnen zu lassen.

    Prinzipiell ja, aber es kommt eben drauf an. Da ist immer viel ermessen dabei.

    es handelt sich NICHT um eine Ersatzschule, sondern um eine PRIVATE Krankenpflegeschule, die häufig an die jeweiligen Krankenhäuser angegliedert sind und dann entsprechend in kirchlicher Trägerschaft.

    Das ist eine Ersatzschule. Ersatzschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, welche eine Schulform betreiben, die es auch an öffentlichen Schulen gibt.

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