Übergangsempfehlungen

  • Hallo ihr Lieben,

    was macht ihr, wenn ein Kind zwischen zwei Empfehlungen steht, also nicht eindeutig der Realschule oder Hauptschule zuzuordnen ist?

    In Hessen empfehlen wir ja nur. Trotzdem mache ich mir Gedanken, gerade weil natürlich die Hauptschule nicht gerne gesehen ist. Dann ist es besonders schwer dafür zu argumentieren, wenn das Kind von den schriftlichen Leistungen nicht eindeutig dahin gehört, das Arbeitsverhalten jedoch eher dafür spricht.


    Vielleicht habt ihr einen Rat.

  • Das Kind braucht häufig zusätzliche Erklärungen, kann längeren erklär Phasen nicht gut folgen und hat Schwierigkeiten, mehrschrittige Aufgaben zu verstehen. Es weiß oft nicht, was zu tun ist und hat Schwierigkeiten ins Arbeiten zu kommen.

  • Beitrag von Quittengelee (13. Januar 2026 23:04)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Ich fühle mit, kann leider aber nicht helfen. (14. Januar 2026 00:22).
  • In NRW gibt es noch die "mit Einschränkungen geeignet"-Möglichkeit:

    Zitat

    Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine zu begründende Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung geeignet erscheint.

    Ist ein Kind nach Auffassung der Grundschule für eine weitere Schulform mit Einschränkungen geeignet, wird auch dies mit dem genannten Zusatz genannt.

    Gibt es diese Möglichkeit in Hessen nicht?

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