Liebe Gemeinde,
ich brauche mal wieder das Schwarmwissen. Ich bin in NRW, befördert im zweiten Beförderungsamt (A15) und würde mich gerne für den Auslandsschuldienst bewerben. Ich hatte noch eine gültige dienstliche Beurteilung aus meinem A15 Verfahren - aber diese darf man, wie ich heute aus der Behörde erfuhr, nicht mehr nutzen. Man benötigt für den Auslandsschuldienst als Lehrkraft im zweiten Beförderungsamt eine neue dienstliche Beurteilung, die die Schulaufsicht vornehmen muss ... meine Meinung dazu erspare ich euch nun, bringt ja nichts ..
Gerne würde ich wissen, ob jemand eine Ahnung hat, wie eine solcher Tag mit der Schulaufsicht aussieht. Ich befürchte, dass es ein erneuter Revisionstag wird, der vergleichbar zur A15 Bewerbung ist ... Weiss hier jemand Genaueres?
LG und einen Dank vorab!