Revisionsverfahren A14 NRW

  • Hallo zusammen,

    ich bin Studienrat an einer Gesamtschule in NRW und habe mich auf eine A14-Stelle an einem Gymnasium beworben.

    Die Stelle wurde Anfang Juni eingestellt. Die Bewerbungsfrist endet morgen.

    Die beiden Revisionen habe ich schon erledigt (in den letzten beiden Wochen). Auch kenne ich meine Punkte. Der einzige Hacken: Meine Schulleitung hat noch keine Aufforderung zu einer Begutachtung erhalten. Laut Bezirksregierung Düsseldorf (die für mich zuständig ist) wird sie diese Aufforderung auch erst nach den Sommerferien erhalten, sodass das Gutachten bis zum Oktober abgegeben werden kann.

    Meine Frage: Ist es korrekt, dass – nach erfolgter Aufforderung zum Gutachten – das Gutachten abgeschickt werden kann mit den Revisionen, die vor den Ferien stattgefunden haben – ebenso wie das schulfachliche Gespräch? Ist es korrekt, dass ich lediglich darauf achten muss, dass das Datum des Beurteilungsgesprächs nach den Sommerferien und somit nach der Aufforderung zur Beurteilung stattgefunden hat – und nicht etwa auch vor den Sommerferien?

    Ich frage, weil ich Verfahrensfehler unbedingt vermeiden möchte!!!


    Dann hätte ich noch zwei weitere Fragen:

    1. Habe ich mit folgenden Punkten realistische Chancen: Gesamturteil 4 Punkte und im „Unterpunkt Unterrichten“ 5 Punkte (die weiteren Unterpunkte sind 4)?
    2. Würde es auch ausreichen, nur eine Revisionsstunde zu machen? (Wir haben zwei gemacht. Trotzdem kam im Vorfeld die Frage auch. Mich würde es jetzt im Nachhinein interessieren).


    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen 😊

  • Meine Frage: Ist es korrekt, dass – nach erfolgter Aufforderung zum Gutachten – das Gutachten abgeschickt werden kann mit den Revisionen, die vor den Ferien stattgefunden haben – ebenso wie das schulfachliche Gespräch? Ist es korrekt, dass ich lediglich darauf achten muss, dass das Datum des Beurteilungsgesprächs nach den Sommerferien und somit nach der Aufforderung zur Beurteilung stattgefunden hat – und nicht etwa auch vor den Sommerferien?

    In euren Beurteilungsrichtlinien gibt es da keine konkrete zeitliche Einschränkung. Die Beurteilung darf sich dabei explizit auch auf frühere Unterrichtsbesuche und weitere Erkenntnisse stützen.

    Habe ich mit folgenden Punkten realistische Chancen: Gesamturteil 4 Punkte und im „Unterpunkt Unterrichten“ 5 Punkte (die weiteren Unterpunkte sind 4)?

    Das hängt stark vom Mitbewerberfeld ab. Die Beurteilung ist aber bereits ziemlich gut.

    Würde es auch ausreichen, nur eine Revisionsstunde zu machen? (Wir haben zwei gemacht. Trotzdem kam im Vorfeld die Frage auch. Mich würde es jetzt im Nachhinein interessieren).

    Scheinbar nicht. In den Beurteilungsrichtlinien für NRW stehen unter 9.2

    Zitat

    9.2 Beurteilung vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts einer Lauf-
    bahn – soweit kein Leitungsamt –


    − zwei Unterrichtsbesuche
    − ein schulfachliches Gespräch, das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert und die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten soll.

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