Liebe Lehrerinnen und Lehrer,
seit geraumer Zeit interessiere ich mich für den Lehrberuf und komme immer wieder zu dem Gedanken diesen Schritt doch zu gehen, obwohl ich bereits 10 Jahre etwas anderes gemacht habe.
Ich selbst habe eine Ausbildung zum Steuerfachangestellten abgeschlossen, habe im Bachelor Wirtschaftsrecht und im Master Steuerrecht studiert. In NDS gibt es nun seit letztem Jahr die Möglichkeit des Quereinstiegs in den Vorbereitungsdienst für berufsbildende Schulen. Seit ich davon gelesen habe, komme ich auch immer wieder - zumindest gedanklich - auf das Thema zurück, da mir unterrichten einfach absolute Freude bereitet. Erproben konnte ich dies bereits seit drei Jahren neben dem Beruf im Rahmen von diversen Lehraufträgen an der Hochschule und für Fortbildungsanbieter.
Die Info selber kommt übrigens vom niedersächsischem Kultusministerium und ist über den folgenden Link abrufbar:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…len-167434.html
Der einfachhalber kurz der Auszug aus dem dort abrufbaren Merkblatt
"Um als „Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger“ in den Bewerberkreis für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen aufgenommen zu werden, muss das Studium mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen universitären Hochschulabschluss abgeschlossen worden sein und im Hauptfach qualitativ und quantitativ einer beruflichen Fachrichtung i. S. der Nds. MasterVO-Lehr entsprechen. Darüber hinaus müssen Studienleistungen für ein allgemeines Unterrichtsfach bezogen auf die Unterrichtsfächer des Lehramtes an berufsbildenden Schulen oder für Sonderpädagogik für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachgewiesen werden.
Seit August 2025 ist auch der Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst mit zwei beruflichen Fachrichtungen möglich.
Daneben kann sich um den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst bewerben, wer einen Abschluss auf Masterniveau nachweisen kann, der der beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuern zugeordnet werden kann. Der Schwerpunkt „Steuern“ muss durch umfängliche einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer Schwerpunktbildung im Studium (z.B. wirtschaftswissenschaftliches Studium mit Schwerpunkt Steuerberatung) nachgewiesen werden"
Bis lang hatte ich stets die Info, dass ein Quereinstieg nur über zwei Fächer (beruflich + allgemein bildend) möglich wäre. Daher hier kurz meine Frage, ob jemand weiß wie es in meinem Fall aussehen könnte. Würde das bedeuten, dass in diesem Sonderfall auf das allgemeinbildende Fach grundsätzlich verzichtet wird? Leider finde ich so gut wie keine Infos, Erfahrungsberichte, etc.. Vielleicht kennt sich ja auch jemand grundsätzlich mit den Formalien aus?
Anschließend noch eine kurze Frage zu einem etwaigen Referendariat:
Wie es scheint werden in NDS nur an bestimmten Studienseminaren Lehrer für Steuerrecht, etc. ausgebildet. Weiß jemand, ob es grundsätzlich möglich ist, seine Ausbildungsschule in bspw. Oldenburg zu haben und trotzdem beim Studienseminar Hannover ausgebildet zu werden?
Außerdem würde mich auch die Zeit nach dem Referendariat, expliziet die Vergabe von Stellen in Niedersachsen interessieren. Natürlich kann keiner in die Zukunft gucken aber wie ist denn der momentane Status quo ? Als Landesbeamter ist es ja schon etwas anderes als in der freien Wirtschaft. Ich könnte mir beispielsweise nicht vorstellen in Stade oder Göttingen zu arbeiten, da ich schlicht sehr heimatverbunden bin und mir nicht vorstellen kann, dort mein Leben zu verbrinen. Wird auf sowas grundsätzlich rücksichtgenommen oder wird man was das angeht vom Kultusministerium eher als "Spielball" gesehen?
Danke für die Mühe vorab!