Steueranmeldung / EÜR für Nebenbeschäftigungen

  • Seit mehreren jahren veröffentliche ich ein Buch im Selbstverlag. Die Einnahmen gebe ich - als pflichtbewusster Beamter - mit der EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) beim Finanzamt als Anlage zur Einkommensteuererklärung an.

    Im Lauf der Jahre habe ich dazu eine Excel-/LibreOffice-Arbeitsmappe entwickelt, die aus verschiedenen Tabellen besteht, in der die Kapitel der EÜR abgebildet werden. Damit kann ich auch meiner Pflicht zur kontinuierlichen, zeitnahen Buchführung gerecht werden. Zum Abheften der Belege verwende ich einen Leitzordner mit Register. Die Kleber für die Beschriftung der Register sind in der letzten Tabelle der Arbeitsmappe enthalten.

    Wer Unterrichtsmaterialien für Eduki etc erstellt, kann mit dieser Tabelle seine Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellen. Vielleicht entdeckt ihr in meiner Tabelle auch Ausgabenposten, die ihr bislang noch nicht auf dem Schirm hattet. Wie Jesus Christus bereits richtig bemerkt hatte: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist!". Als Schwabe ergänze ich: "Aber keinen Cent mehr!" ;)

    Die Tabelle und weitere Bemerkungen zum Thema "Selbstverlag" findet ihr hier auf meiner Webseite zum Download:
    https://www.autenrieths.de/selbstverlag.html#eur

    Anmerkungen und Linktipps zum Thema Nebenbeschäftigung findet ihr hier:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

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    Eine Anmerkung, nachdem moniert wurde, dass ich immer wieder mal Links zu meinen Webseiten im LF poste:
    - Auf den Webseiten findet ihr immer die aktuelle Version von Tools und Informationsquellen - auch noch in 5 Jahren. Wenn ich eine Tabelle hier hochlade, ist diese in zwei Wochen evtl. bereits veraltet.
    - Auf meinen Webseiten befindet sich keine "Blinki-Blinki"-Werbung, sie sind kostenlos ohne Zugangsbeschränkung abrufbar und haben einen didaktischen Hintergrund.
    Ich hoffe, dass die dort enthaltenen Informationen für die Kolleginnen und Kollegen nützlich sind - aus diesem Grund wurden die Webseiten erstellt und werden von mir gepflegt.
    - Ich mache dies mit Klarnamen und offenem Visier. Wer Kritik äußern möchte, findet auf meinen Webseiten meine Mailadresse oder kann mich gerne per PN anschreiben.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Aber Achtung:
    Mit Einführung der E-Rechnung müssen E-Rechnungen 8 Jahre digital aufbewahrt werden. Ausdrucken und abheften ist dann (ab 2028) nicht mehr erlaubt.

  • Aber Achtung:
    Mit Einführung der E-Rechnung müssen E-Rechnungen 8 Jahre digital aufbewahrt werden. Ausdrucken und abheften ist dann (ab 2028) nicht mehr erlaubt.

    Nach meinen Informationen gilt dies nicht für Kleinunternehmer. Da gibt es keine Pflicht zur E-Rechnung.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

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