Legasthenie/LRS in der Oberstufe/Berufskolleg

  • Einer meiner Schüler (Berufskolleg/Baden Württemberg) überreichte mir eine Bescheinigung seiner LRS. Der von mir befragte Kollege sagte, für die Oberstufe und das Berufskolleg spiele dies keine Rolle mehr. Gleichzeitig weiß ich, dass schon Schüler mit LRS den Scheffel-Preis bekommen haben. Aus dem Erlass des Landes BA-WÜ werde ich nicht ganz schlau, da dort eher auf Unter- und Mittelstufe eingegangen wird, eine Anwendung auf die Oberstufe aber nicht erwähnt (also auch nicht ausgeschlossen?) wird. Wer kann mir helfen?


    Muss ich das Attest berücksichtigen?
    Kann ich das Attest berücksichtigen?
    Darf ich das Attest berücksichtigen?


    Grüße


    German

  • Vielleicht war meine Frage zu konkret. Deshalb noch einmal allgemeiner gefasst. Wie sind eure Erfahrungen mit LRS und deren Bewertung in der Oberstufe? Oder kommen solche Schüler selten in die Oberstufe, da zu wenig Rücksicht genommen wird (das kann ich mir aber nicht vorstellen)

  • Ich halte diese Stelle für wichtig:
    "Ziel ist es [...]auftretende Lese-/und Rechtschreibschwierigkeiten im Laufe der Schulzeit durch entsprechende Hilfe weitgehend zu beheben."
    Das heißt, das Kumi geht davon aus, dass diese Schwierigkeiten weitgehend abgebaut werden. Wenn ein Schüler, der die Fachhochschulreife anstrebt, immer noch an LRS leidet, hat entweder er oder das System versagt.
    So hart es sich anhört, aber ein Schüler mit untherapierter LRS hat für mich nichts auf einer Fachhochschule zu suchen. Was gaukelt man diesem Menschen vor: Dass er anschließend im Beruf einen Kuschelpersonalchef findet, der das LRS Gutachten wohlwollend liest und den Betreffenden dann einstellt?!
    Ein erfahrener Kollege, Fortbilder in Sonderpädagogik, hat gemeint, dass es für die Sekundarstufe II keine spezifischen Materialien für LRS gebe.
    Wenn du trotzdem etwas für den Schüler tun möchtest, vermittle ihm Kontakt zu einem Beratungslehrer. Im Erlass wird ja auch von kommerziellen Kursen geschrieben, vielleicht gibt es da etwas für Ältere und der Beratungslehrer kann weiterhelfen.
    Findet der Betreffende einen Kurs, würde ich mit der Auslegung der Verordnung großzügig verfahren und im ersten Jahr (gehe mal von einem 2-jährigen Kolleg aus) noch nach Punkt 4 verfahren. Wichtig ist es m.E. aber ihm klar zu machen, dass zumindest im zweiten Jahr die Rechtschreibung bewertet wird!
    Gruß


    Timm

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

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