Klassenkonferenz. Wer und wie?

  • 1.Wen muss ich als Lehrer oder Schulleiter zu einer Klassenkonferenz (Zweck: mögliche Einleitung eines Überprüfungsverfahrens für eine/n Schüler/in) einladen?
    Kollegen? Elternvertreter? Wenn ja, welchen? Alle?


    2.MUSS ich die Eltern des betreffenden Kindes VOR dem Termin über diesen Termin informieren? Falls ja, wie? Mdl. oder schrftl. (beweisbar?) ?


    Danke, Momo

  • Hallo Momo,


    das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Bei uns werden nur zu Klassenkonferenzen, in denen es um Ordnungsmaßnahmen geht, die Elternvertreter eingeladen.


    An unserer Schule verzichten die pauschal auf Ladung und Teilnahme, es sei denn in Sonderfällen würde das mal gewünscht. Der Besuch wäre einfach zu aufwändig.


    Grüße Enja

  • Also, ich schreib jetzt mal, wie das bei uns an der Schule gehandhabt wird (Nds.). (bin keine Rechtsexpertin...)


    Zitat

    Momo86 schrieb am 14.03.2005 08:55:
    1.Wen muss ich als Lehrer oder Schulleiter zu einer Klassenkonferenz (Zweck: mögliche Einleitung eines Überprüfungsverfahrens für eine/n Schüler/in) einladen?
    Kollegen? Elternvertreter? Wenn ja, welchen? Alle?


    Klassenlehrer, alle Kollegen, die das Kind unterrichten, Elternvertreter (einer reicht, Klassenkonferenzen sind meist nicht so lang, jedenfalls nicht bei solchen Angelegenheiten, da müssen die sich ja nicht alle freinehmen...keine Ahnung, ob das rechtlich so ok ist und ob die "hierarchisch geordnet" eingeladen werden müssen)


    Zitat

    2.MUSS ich die Eltern des betreffenden Kindes VOR dem Termin über diesen Termin informieren? Falls ja, wie? Mdl. oder schrftl. (beweisbar?) ?


    Nein, gar nicht, wenn du jetzt den Termin der Klassenkonferenz meinst. Ich habe hier in meinen Unterlagen noch ein Formblatt, da heißt es:"...auf Beschluss der Klassenkonferenz vom.... teile ich Ihnen mit, dass wir beabsichtigen, für....feststellen zu lassen, ob bei ihr/ihm sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Ich lade Sie hiermit zu einem Gespräch ein......."


    Das Ding unterschreibt der Schulleiter.


    Aber wie schon mal erwähnt: über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten muss ein Protokoll existieren, welches auch allen Beteiligten zur Kenntnis gegeben werden muss (das kann wahrscheinlich auch bedeuten, dass man es den Eltern es am Ende des Gesprächs nur mal kurz unter die Nase hält).

  • Zitat

    Klassenlehrer, alle Kollegen, die das Kind unterrichten, Elternvertreter (einer reicht,


    Sagst du mir bitte auch noch, wo das steht?



    Zitat

    :"...auf Beschluss der Klassenkonferenz vom.... teile ich Ihnen mit, dass wir beabsichtigen, für....feststellen zu lassen, ob bei ihr/ihm sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt. Ich lade Sie hiermit zu einem Gespräch ein......."


    Was macht man, wenn
    Eltern so ein Schreiben nie erhalten haben? Ebenso wenig eine schrftl. Einladung zum Gespräch?
    (Was nicht heißt, dass es nicht so ein Papier für die Akte geben könnte...)





    Zitat

    über das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten muss ein Protokoll existieren, welches auch allen Beteiligten zur Kenntnis gegeben werden muss

    [


    Ja, das dachte ich mir. Zur Kenntnis heißt dann: Gelesen und mit Unterschrift bestätigt?


    Danke für die sachliche Info.


    Momo

  • Zitat

    Momo86 schrieb am 14.03.2005 15:46:


    Sagst du mir bitte auch noch, wo das steht?


    Ich weiß nicht, ob das überhaupt irgendwo steht. Deswegen hatte ich den einleitenden Satz geschrieben. Und wenn mir meine Chefin sagt "einer reicht", dann glaub ich ihr das einfach. Und berufe mich im Zweifelsfall auf sie :D
    Ich hab beim googlen grad nur was über Teilkonferenzen gefunden und kann ohne genaueres Lesen nicht sagen, ob da nun auch die Klassenkonferenzen dazu gehören und da stand was von "mindestens einem Elternvertreter".


    Wo sind eigentlich die Rechtsexperten des Forums abgeblieben, die sonst immer für alles nen passenden link hatten?


    Zitat

    Was macht man, wenn
    Eltern so ein Schreiben nie erhalten haben? Ebenso wenig eine schrftl. Einladung zum Gespräch?


    Das IST auch gleichzeitig die Einladung zum Gespräch.



    Zitat

    Ja, das dachte ich mir. Zur Kenntnis heißt dann: Gelesen und mit Unterschrift bestätigt?


    Ich fürchte keine Unterschrift. Das Protokollformblatt hat nur so'n Kästchen zum Ankreuzen "Das Protokoll wurde den Beteiligten zur Kenntnis gegeben". Ich hab's meinen Eltern immer kopiert, aber da bin ich überfragt, ob man das MUSS. Wahrscheinlich nicht.

  • Danke , Rena.


    Da in D fast alles geregelt ist, wird auch das irgendwo geregelt sein.


    Protokoll macht ja nur Sinn, wenn auch alle Anwesenden den Inhalt als richtig bestätigen können.



    Gruß, Momo

  • http://www.nibis.ni.schule.de/~infosos/anlage05.htm


    Das hier wohl.


    Informationsverlauf:
    Da steht:
    (mit Darstellung des Verfahrensablaufs, Begründungen zur beabsichtigten Einleitung des Verfahrens, Informationen zur Beantragung einer Förderkommission, Aushändigung eines Informationsblattes)


    Wieder viele Fragezeichen........


    Checkliste:


    Checkliste


    für die Lehrerin / den Lehrer der zuständigen Schule


    01 Elterngespräch


    02 Einladung der Klassenkonferenz (FB 1, A 2)


    03 Informationsgespräch mit den Erziehungsberechtigten (FB 2)


    04 Informationsblatt für die Erziehungsberechtigten (FB 3)


    05 Erstellung des Berichts (A 8a, A 8b)


    06 Abgabe der Unterlagen bei der Schulleiterin / dem Schulleiter


    ...........................................
    Die Formblätter (INFORMATION FÜR Eltern)sind sogar in div. Sprachen vorhanden...


    http://www.nibis.ni.schule.de/~infosos/fb3-international.htm


    so so.........


    Momo

Werbung