Vorankündigung von Klassenarbeiten

  • Hallo,


    ich habe in der vorletzten Woche Klassenarbeiten angekündigt (unter Einhaltung der Vorankündigungsfrist von einer Woche).


    Nun war ich aber leider die gesamte letzte Woche krank, so dass ich die Arbeiten verschieben muss.


    Ist es rechtlich ok, die Arbeit jetzt nur um zwei bis drei Tage im Voraus voranzukündigen (d.h. sie z.B. von übermorgen auf Donnerstag zu legen)?


    Die SuS hatten ja letzte Woche Gelegenheit zu üben und ich habe auch versucht, den Vertretungskräften mitzuteilen, was zu üben ist (ob's geklappt hat bzw. bei den Vertretungen angekommen ist, weiß ich nicht).


    Leider wurde keiner der Arbeitstermine offiziell an einer Termin-Wandtafel o.ä. festgehalten, da so etwas teils nicht existent ist bzw. die Stunden in einem anderen Fachraum stattfinden. Theoretisch könnten meine Schüler also (um den Termin herauszuzögern) behaupten, ich hätte die Arbeit vorletzte Woche nicht angekündigt. Einen Beweis habe ich ja nicht. Ich schätze nämlich, einige SuS werden den Termin schlichtweg in der Zwischenzeit "vergessen" haben und es wird zu Protesten kommen. Wie gehe ich dann vor?


    Liebe Grüße,
    Carla-Emilia

    • Offizieller Beitrag

    Hallo C-E!


    Also ich weiß nicht, ob ich das auf dieser Ebene klären wollen würde.
    Du hattest eine Arbeit angekündigt und die Schüler wussten, dass im Normalfall diese Arbeit geschrieben worden wäre. Natürlich gehen die Schüler davon aus, dass wenn Du krank warst, die Arbeit verschoben wird - aber nicht, weil sie einen rechtlichen Anspruch darauf hätten sondern weil Schüler meistens sich die Dinge so zurecht legen, wie sie ihnen am besten passen.


    Ich würde darüber insofern gar nicht diskutieren. Sag den Schülern, dass die Arbeit angekündigt war und aufgrund Deiner Krankheit (und aus Fairnessgründen für die Schüler) jetzt eben um drei Tage nach hinten gelegt wird.


    Da sollte sich für gewöhnlich kein Schüler beschweren. Normalerweise lässt sich das auch auf der Beziehungseben regeln. Dann kommt auch kein Schüler auf die Idee ggf. zum Rektor zu gehen und zu behaupten, Du hättest die Arbeit nicht angekündigt.


    Es wäre jedoch ziemlich bedauerlich für Dich und die Atmosphäre an Deiner Schule, wenn die Schüler so vorgehen würden und auch noch von oben Recht bekämen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • An unserer Schule ist das seit zwei Jahren ganz geschickt geregelt: Wir haben für jedes Halbjahr einen Terminplan hinten im Klassenbuch (eingeklebt), da tragen wir die Arbeitstermine ein. Das ist eigentlich notwendig wegen der verschiedenen Aktivitäten wie Chor- oder Orchesterfreizeit, Betriebspraktikum und noch so ein paar Kleinigkeiten.
    Wenn dann Klärungsbedarf besteht - nachsehen lassen. Man kann die Termine auch ins Klassenbuch in die entsprechenden Stunden eintragen, dann gibts keine Diskussionen.
    Aber in deinem Fall würde ich nicht diskutieren, sondern die Arbeit an dem gewünschten Tag schreiben.

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