Schulrechtliche Fragen Sek II ...

  • hallo,
    ich habe zwei Fragen eher zum nicht-fachlichen bzw. formalen Prozedere in der Oberstufe, wäre schön, wenn mir die jemand beantworten könnte oder eine Online-Quelle für das entsprechende NRW-Schulrecht nennen könnte:



    1. Gibt es eine bestimmte Frist, innerhalb derer Schüler Entschuldigungen für versäumten Unterricht dem Fachlehrer (nicht dem Tutor, Beratungs- oder Stufenlehrer) vorgelegt haben müssen?


    2. Darf man einen Oberstufenschüler, der sich in Wortwahl und Tonfall vergreift, bis zum Ende der Stunde hinausschicken?


    danke schonmal
    mfg
    der unbekannte Lehrer

    "Get thee back into the tempest and the Night´s Plutonian shore!...
    Take thy beak from out my heart, and take thy form from off my door!"
    Quoth the raven: "Nevermore." (E.A.Poe,The Raven)

    • Offizieller Beitrag

    zu 1)
    Es gibt bei uns eine schulinterne Regelung, dass wenn der Schüler das nicht innerhalb der nächsten zwei Wochen erledigt hat, die Stunden als unentschuldigt eingetragen werden.


    zu 2)
    Für die Sek II gelten meines Wissens keine anderen Ordnungs- und Disziplinarmaßnahmen als für die Sek I - wenn wir vom Fall der Volljährigkeit und der Aufsichtspflicheten einmal absehen.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • danke Bolzbold,
    allerdings weiß ich nicht genau, ob ich die Antwort zu Nr. 2 jetzt als ein Ja oder als ein Nein interpretieren soll.


    mfg
    der unbekannte Lehrer

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  • vielleicht gibt es ja doch eine der Niedersächsischen Schure.de entsprechende Seite ... ?

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    Einmal editiert, zuletzt von the-unknown-teacher-man ()

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