Die (flexible) Schuleingangsstufe in den Bundesländern - bitte ergänzen

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    Hallo liebes Forum,


    ich lerne mal wieder und mir fehlt ein (aktueller, der neuste ist von 2001) Überblick über die Schuleingangsstufe in den Bundesländern und sonstige Reformen (ganze Halbtagsschule). Sicher könnt ihr mir helfen, wir haben doch eigentlich aus jedem Bundesland jemanden.
    Mich interessieren die tatsächlichen, flächengreifenden Veränderungen, keine Schulversuche.


    Schreibt bitte, wenn es zutrifft, zu:


    I. Veränderung der Einschulungspraxis (z.B. alle werden eingeschult)


    II. Veränderte Zeitstrukturen (z.B. ganze Halbtagsschule)


    III. Jahrgangsübergreifendes Lernen (in Klasse 1/2)


    IV. Klassenlehrerteam


    V. Flexible Verweildauer (1-3 Jahre?)


    Ich fang mal an mit RLP (Schulordnung unter http://rlp.juris.de/rlp/gesamt…ulO_RP.htm#GrSchulO_RP_G1:(


    I
    Es gibt Zurückstellung, bei nicht gewährleisteter Förderung soll dies Ausnahme sein.


    II
    flächendeckend volle Halbtagsschule 1. und 2. Klasse meist ca. 8-12h, in 3. u. 4. 8-13 h, oft ergänzendes Betreuungsangebot, veränderte Pausen (betreutes Frühstück), teilweisefehlende Schulklingel


    III
    laut Schulgesetz mindestens 1 Klasse pro Stufe, kenne aber eine Ausnahme (2 u.3 jahrgangsübergreifend)


    IV
    noch nie gehört


    V
    In Klasse 1 und 2 gibt es keine Versetzung


    Gruß leppy

    • Offizieller Beitrag

    Ja, hmm, da dachte ich, man kann irgendwo nachlesen, was grad aktuell ist, aber Pustekuchen...


    Also Land Brandenburg, soweit ich weiß:
    Zur Zeit weiß keiner was Genaues, etwas chaotisch wie üblich.


    I. Möglichst keine Zurückstellungen mehr. Sonderpädagogisch in der Kita geförderte Kinder (Lernen, Sprache, Verhalten) werden an die "multiprofessionellen Teams" in der Schule übergeben, wobei sie integriert werden (= Einsparung von Förderstunden, wenn ich das richtig verstehe). Einschulung ab 2005/2006 mit 5 3/4 Jahren oder älter glaub ich. Unterstützung der Kann-Regelung (vorzeitige Aufnahme), Möglichkeit der Aufnahme auch nach Schuljahresbeginn.


    II. Da die Schulen in der Regel eine Hortbetreuung (ab 12 Uhr, d.h. Schulschluss bis 16 oder gar 18 Uhr) haben, keine Veränderung.


    III. Jahrgangsübergreifendes Lernen (in Klasse 1/2). Ab 25 Kinder: 7 Teilungsstunden pro Woche, darunter 5.


    IV. Klassenlehrerteam: In den Modellklassen gab es eine Klassenleiterin, eine Teilungslehrerin und eine Sonderpädagogin als Hilfe, jeweils mit 2 Abminderungsstunden für Teambesprechungen pro Woche, die sind inzwischen abgeschafft (also die Abminderungsstunden). Es soll einen "pädagogischen Kompetenztransfer" im Team geben, d.h. die Grundschulpädagoginnen sollen nun auch sonderpädagogische Fähigkeiten haben, ohne dafür aus- oder fortgebildet zu werden. Es ist eher mit einer Abnahme der Mittel zu rechnen.


    V. Flexible Verweildauer: 1-3 Jahre; wie bisher keine Versetzung, auch das Aufrücken fällt dann wohl weg... ???


    Nähere Informationen unter http://www.learn-line.nrw.de/angebote/flex/ Die schönen Begriffe in Anführungsstrichen gibts unter http://www.learn-line.nrw.de/a…andbuch1-3.html#Heading77 (Jaja, ist zwar NRW, aber die Handbücher sind aus Brandenburg!)


    Gruß,
    Conni

    • Offizieller Beitrag

    Vielen Dank erstmal für Deine Antwort, Conni.


    Ich hätte da noch eine Frage: Weißt Du, ob inzwischen alle oder zumindest die Mehrheit der Eingangsklassen mit jahrgangsübergreifenden Gruppen geführt wird? Als ich noch in BB studierte, waren es noch wenige Schulen, die dies realisierten.


    Vielleicht kann ja auch noch jemand aus NRW etwas zum Thema beitragen, hier unterrichten doch einige in der FLEX. ;) Ich kann mir kaum vorstellen, dass alles wirklich flächendeckend schon realisiert wird, aber vielleicht ist es ja so.


    Gruß leppy


    PS: Bei uns in der Uni lernen wir zwar das Konzept der Vollen Halbtagsschule kennen, von FLEX habe ich aber noch nie etwas gehört, wahrscheinlich, weil es in RLP noch kein Thema ist. Wenn ich Kommilitonen von dem Konzept erzähle dann staunen sie oft, dass es sowas gibt. Traurig, dass so wenig aus anderen Bundesländern bekannt ist, ich weiß z.B. auch nicht einmal ansatzweise (außer spärlichen Infos aus Übersichtsdarstellungen) wie es in MVP oder BY aussieht...

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Leppy,


    aus NRW erstmal folgender Link:
    http://www.learn-line.nrw.de/a…e/schuleingang/index.html


    Meine Schule startet im Sommer mit dem Modell jahrgangsübergreifender Klassen 1/2, d.h. die jetzigen ersten Klassen werden geteilt und mit neuen Erstklässlern aufgefüllt. Unsere Vorbereitung darauf sieht so aus:
    Das ganze Kollegium bildet sich im Bereich der Förderdiagnostik fort. Wir haben eine Sonderschullehrerin, die uns hilft, die unterschiedlichen Bereiche/Methoden/Materialien zu sortieren. Durch zwei Fortbildungen, die ich privat mitgemacht habe, konnte ich die Kollegen schon beruhigen. Wir arbeiten bereits sehr innovativ und müssen es jetzt 'nur' noch schaffen, unser Basiswissen mit den Bereichen/Bezeichnungen der Förderdiagnostik zu koppeln um effektiver/rationeller arbeiten zu können.


    Die jetzigen Erstklässler werden stärker als sonst an offene Unterrichtsformen gewöhnt. Das klappt hervorragend!


    In jeder dieser Klassen arbeitet ein Team: Klassenlehrerin und eine Fachlehrerin Mathe, die dann im nächsten Schuljahr mit der Hälfte der Kinder eine neue Klasse bildet. Diese Fachlehrer treffen sich genau wie die Klassenlehrer der Einser einmal pro Woche zu einer Planungsstunde. Wir bereiten dann den Unterricht für die Folgewoche gemeinsam vor, legen das Material bereit etc.


    Nicht alle Schulen sind verpflichtet so zu arbeiten. Einige wollen bei den bisherigen Jahrgangsklassen bleiben, müssen dann aber ein spezielles Förderkonzept erarbeiten, von dem keiner weiß, wie es auszusehen hat!
    Wir sind eigentlich zuversichtlich, dass die jahrgangsübergreifende Klasse eine gute Möglichkeit bietet, das ohnehin schon differenzierte Arbeiten weiter auszubauen. Ich wäre froh gewesen, das Konzept schon für meine GU-Klasse anwenden zu dürfen, in der ich eine Altersspanne von drei Jahren habe, aber alle Kinder nach den Lehrplänen einer Jahrgangsstufe unterrichten muss.


    NRW hat sich übrigens bei der Entwicklung der Schuleingangsphase an Brandenburg orientiert. Die hier präsentierten Handbücher waren unsere Startliteratur!
    http://www.lisum.brandenburg.de/flex/


    Gruß
    Talida


    Habe gerade erst den Eintrag von Conni etwas sorgfältiger gelesen. Es handelt sich um die gleichen Handbücher! ;:-)

  • hallo leppy :)


    äh ja, da fühl ich mich mal angesprochen.. :D
    hab mich allerdings nicht dazu geäußert, weil wir eben nicht das
    "richtige" FLEX-"programm" fahren. unsere schule orientiert sich an einer partnerschule.
    da werden die klassen 1-3 zusammengefasst. für die zukunft wird die zusammenlegung 1-4 angepeilt..


    habe daher keine ahnung -wie ich zugeben muss- wie es sonstwo in nrw geahndhabt wird.
    sabi

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