In NRW ist es eine Sache einer übergeordneten Stelle, ob man in arbeiten darf und wenn in welchem Umfang. Da hat der Chef nichts zu sagen, sondern den Anweisungen dieser Stelle zu folgen.
Der BAD ist eine Art Arbeitsmedizinischer Dienst. Ich bin damals von selbst hingegangen. Mitgebrachtt habe ich die Laborwerte meiner Fraunenärztin (Impfstatus ist sehr sehr wichtig) mitgebracht, die dann beurteilt werden. Unteruscht wurde ich ansonsten nicht. Dann bekam ich eine Bescheinigung, die ich dem Schulleiter vorlegen musste. Eigentlich muss der Termin über den Dienstweg gmacht werden, ich habe es aber selbst geregelt. Ging schneller, denn der Schulleiter macht sich strafbar, wenn er eine Schwangere ohne Gemehmigung von BAD arbeiten lässt.
Beim Dienstweg kann die Terminabsprache bis zu 4 Wochen betragen (wie bei einer Fruendin), die man nicht vor die Kinder treten darf.
Ich selbst durfte wieder arbeiten, obwohl ich nicht gegen Zytomegalie immun war (ich arbeite aber auch nicht mit Kindern unter 10 Jahren) Meine Cousine im Kindergarten durfte es nicht mehr.
In NRW will die Unfallkasse so vermeiden für evtl. Schäden am Kind aufzukommen!?!
Ich denke es ist an dieser Stelle überflüssig zu diskutieren, ob das in NRW Blödsinn ist oder nicht. Das ist hier so, da kann man nichts ändern und die TE muss da leider durch.
@ susannea: Leider ticken die "Obrigkeiten" in den Bundesländern nicht gleich. Der Schulleiter hat in NRW diesbezüglich nicht viel zu melden.