Was nicht geht, ist eben Pflichtinhalte deswegen zu kürzen.
Auch wenn ich keine Oberstufe unterrichte, möchte ich diesen Satz unterstreichen.
Es könnte nämlich Probleme geben, wenn ein Schüler im Abitur in dem Fach schlechter abschneidet und dann als Widerspruchsgrund angibt: "Herr/Frau X hat das prüfungsrelevante Thema xy nur kurz behandelt und das Extra-Thema z einige Stunden gemacht. Man hätte in dieser Zeit das Thema xy ja noch üben können."
Hört sich jetzt pessimistisch an:
Leider ist es so, dass es nach verpatzten Prüfungen (Abitur, ZP 10, Nachprüfungen) zu Widersprüchen seitens der Schüler bzw. Erziehungsberechtigten kommen kann.