Beiträge von Ruhe

    Was nicht geht, ist eben Pflichtinhalte deswegen zu kürzen.

    Auch wenn ich keine Oberstufe unterrichte, möchte ich diesen Satz unterstreichen.
    Es könnte nämlich Probleme geben, wenn ein Schüler im Abitur in dem Fach schlechter abschneidet und dann als Widerspruchsgrund angibt: "Herr/Frau X hat das prüfungsrelevante Thema xy nur kurz behandelt und das Extra-Thema z einige Stunden gemacht. Man hätte in dieser Zeit das Thema xy ja noch üben können."

    Hört sich jetzt pessimistisch an:
    Leider ist es so, dass es nach verpatzten Prüfungen (Abitur, ZP 10, Nachprüfungen) zu Widersprüchen seitens der Schüler bzw. Erziehungsberechtigten kommen kann.

    Ich würde da ganz einfach nächste Woche beim LBV anrufen und mir die Sache erklären lassen. Habe ich auch schon hin- und wieder mal gemacht und habe immer eine freundliche Auskunft bekommen.

    Manchmal klärt sich das auch in einer der nächsten Abrechnungen.

    Wie hier:

    (ich hatte heute morgen auf meiner Abrechnung eine Nachzahlung für 5 Monate von je 2ct (!!))...

    Das hatte ich nämlich auch heute auf meiner Abrechnung.

    Einen wirklichen Rat kann ich dir leider auch nicht geben. Aber ich kann das sehr gut nachvollziehen. Die beiden bockenden Jungs in meiner Klasse sind allerdings 11 Jahre alt. Die machen dann gar nichts mehr. Verlassen auch nicht den Raum.
    Bei dem einen habe ich die Mutter angerufen. Diese war innerhalb von 10 Minuten da und hat den Sohn selbst rausgeholt. Nach dem folgenden Gespräch lief es mit dem Jungen etwas besser.
    Das klappt natürlich nicht immer. Der Vater des anderen kann nicht mal eben kommen.
    Eine schöne Lösung weiß ich leider auch nicht.

    Würde mich jetzt auch interessieren.
    Der Vater eines Schülers aus meiner Klasse hat mal eine Seit ein unserem schulinternen Mitteilungsheft vorab blanko unterschrieben, damit Sohnemann die Unterschrift auch immer hat. Sachen gibt's.

    Ich wusste gar nicht, dass man unterhälftig arbeiten darf. Man hat mir immer gesagt, dass man mindestens die halbe Stundenzahl machen muss. Das wären bei mir 14 Stunden an der Realschule.
    Nicht, dass ich das wollte (ich mache ja deutlich mehr), aber man sagte mir (Sachbearbeiterin von der Bezrg.), dass das nicht mehr ginge, wenn die Elternzeit abgelaufen sei.

    Ich denke hier nicht nur als Lehrerin sondern auch als Mutter eines schulpflichtigen Kindes mit: Wenn der Klassenlehrer meinen Sohn nach Hause schicken würde und ihn somit vom Schreiben der KA abhält, die dann wegen Fehlens mit 6 bewertet werden soll, dann würde ich als Mutter aber aktiv. Diese Seite sollte man nicht vergessen.
    Ich würde da auch mit dem Kollegen reden. Notfalls lass dir die "Anweisungen "mit der 6 schriftlich von ihm geben. Das kann und darf der nicht. Dann wäre das schon mal vom Tisch bzw. Du hast eine Grundlage für eine Beschwerde.
    Hat bei mir mal die Schulleitung selbst versucht. Als ich die Weisung schriftlich wollte, war das Thema vom Tisch.

    Es ist ein ungeschriebenes "Gesetz", dass derjenige im Kollegium, der am lautesten schreit oder am rücksichtslosesten für seinen optimalen Stundenplan eintritt, oft eben diesen erhält.
    Bei Kollegen, die sich nie beschweren und alles letztlich schlucken, wenngleich auch mit Faust in der Tasche, freut sich die Schulleitung, dass sie Konflikte augenscheinlich so günstig lösen kann.

    Diese Erfahrung habe ich selbst auch schon gemacht. Nun schlucke ich nicht mehr alles runter und leide still vor mich hin. War aber ein längerer Weg dorthin.

    vermutlich kann die kollegin nicht mehr leisten, als sie leistet bzw. durch krankschreibung nicht leistet. insofern ist es schon sinnvoll, ihr die gruppen zu geben, die sie stemmen kann, da sie sonst total ausfällt und sie euch gar nichts mehr abnimmt

    Das vermute ich auch.
    Es wäre am Besten, wenn sich alle mit Schulleitung (und evtl. Personalrat) mal an einen Tisch setzen und die Situation klären bzw. den Unterricht ordentlich zu verteilen. Irgendwie hört es sich für mich so an (Sorry, wenn ich etwas falsch verstanden habe), als ob jeder einzeln zum Schulleiter geht und um Entscheidungen bittet und dann jeder an dem anderen vorbei agiert.

    Ich würde aus folgenden Aspekten nicht einfach eine Klausur/Klassenarbeit weniger schreiben:
    --> Ein Leistungsmäßig schlecht stehender Schüler hat keine schriftliche Verbesserungsmöglichkeit mehr (kann evtl. hinter seitens Schüler bzw. Eltern moniert werden).
    --> Im Falle eines Widerspruches gegen Nichtversetzung o.ä. kann dies (falls es dein Fach betrifft) evtl. zum Problem werden.

    Mir wäre das rechtlich zu heikel.

    Kann sein.

    Aber das Fossil da vorn (also ich) zeigt den Schülern aber gern mal Dinge über den Tellerrand des Schülerhorizontes hinaus.
    Ich benutze auch unsere Analogen Messgeräte für Stromstärke und Spannung anstatt der Digitalen.

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