Welche Beweggründe in der Konferenz genannt wurden, habe ich hier beschrieben. Ich weiß nicht, was die Frage jetzt soll.
Es ist nun mal so gelaufen wie beschrieben. Wenn das nach der Meinung einiger anderer falsch war, dann ist das jetzt auch nicht mehr zu ändern.
Außerdem. Jeder Schulleiter hat das Recht eine Note zu hinterfragen. Es hätte ja auch eine versehentlich falsch eingetragene Note sein können. Der Shculleiter wurde wegen der 5 im Halbjahreszeugnis stuzig und fragte einfach nach. Wie der Kollege darauf reagiert ist doch dessen Sache.
P.S. Anton Reiser schrieb, dass der Lehrer bei der Versetzungskonferenz die Gesamtleistung des Schuljahres und die Note des 1.Halbjahres zu berücksichtigen hätte. Das wäre bei der 2 nicht gegeben. Wie passt das nun zusammen? Für mich ist das ein klarer Widerspruch.
Um es auf die Spitze zu treiben: Dann gebe ich einem Shcüler einfach meine Wunschnote und der Schulleiter darf nichts machen (auch wenn die Note ungerechtfertigt ist)?