Beiträge von Ruhe
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Wenn ich Beton verlange, wird dies vermieden ...
Beim Google Übersetzter wird "Konkrete" zu "concrete". Das wird dann wiederum mit "Beton" übersetzt.
Der TE meint wahrscheinlich: "Wenn ich konkretes verlange, …"
Darauf gestoßen bin ich als ich gestern in einem englischen Text das Wort "concrete" gelesen habe und aus dem Sinnzusammenhang auf Baumaterial gekommen bin. Bei Eingabe in den Übersetzer erschien "Beton".

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und anscheinend zieht es die Bewerber nur in die ganz großen Städte wie Düsseldorf/ Köln/ Münster
Das kann man auch für unsere Schule in der sauerländischen Pampa sagen. Da will auch kaum einer hin. Außer man ist schon so aufgewachsen wie ich z.B.

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Und wie sieht es mit Initiativbewerbungen aus? Lohnen die sich?
Also bei uns hat sich letztes Jahr eine Kollegin initiativ beworben mit Fächern, die wir dringend brauchten. Unser Schulleiter hat es geschafft, dass diese eingestellt wurde.
Edit: Bei unserer letzten Deutschausschreibung sind wir leer ausgegangen.
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Ich sehe hier die versuchte Tat eines Psychopathen, dessen Opfer mehr oder weniger zufällig von Beruf Lehrer ist.
Wieso zufällig Lehrer?
In beiden verlinkten Artikeln geht es doch konkret um den eigenen Lehrer von dem man sich ungerecht behandelt fühlte. Das hört sich für mich aber so an, dass diese Lehrer gezielt ausgesucht wurden und nicht zufällig eine Person, der zufällig Lehrer ist.Oder habe ich dich missverstanden?
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ja, ich nähe leidenschaftlich gern.
Der User unter mir mag auch kein Fußball.
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Was nicht bedeuten soll, dass diese Seite seriöser ist.
Ich weiß nicht: Immerhin fängt der Artikel so an: "Hand auf´s Herz, …"

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Wie würden wohl in Deutschland die Eltern reagieren, wenn ein Fremder mal die Erziehung ihrer Kinder "übernimmt"?
Eher so wie 1969 oder so wie "today"?
--> 2eu.funnyjunk.com/pictures/196…school_85538d_6225050.jpgEher wie "today". Habe ich oft genug auf dem Spielplatz erlebt als ich damals mit meinem Kind da war. Kritisierte (um es mal vorsichtig auszudrücken) ich mal das Verhalten eines fremden Kindes um dass sich die Handy-daddelnden Mütter sich nicht kümmerten, gab es gleich Gekeife von den Müttern, was mir denn einfiele.
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Wenn man aber beide Sachen kombiniert (Englisch 5, Mathe 3, Geschichte 5 und überall 4), dann muss man eine Nachprüfung entweder in Englisch oder in Geschichte machen.
Beim Übergang von Klasse 6 nach 7 ist keine Nachprüfung möglich.
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Auf die Schnelle:
1. Die Kinder dürfen bis Ende Klasse 6 bleiben. Es gibt kein Sitzenbleiben am Ende der 5.
2. Auf Antrag darf die 5.Klasse wiederholt werden. Die Klassenkonferenz muss dem aber nicht zustimmen. -
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Nein, in den Nebenfächern werden Tests geschrieben. Diese haben einen Stoffumfang von ca. 4 Unterrichtsstunden und haben eine kürzere Schreibdauer (ca. 20 bis 30min bei uns). Wie diese für die Zeugnisnote einbezogen werden bzw. gewichtet werden entscheidet die Fachkonferenz.
Edit: Die Noten sind versetzungsrelevant.
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Soweit ich weiß, befinden sich in der Berufsschul-Vorbereitungsklasse meist einige sehr anstrengende Schüler, wodurch ich dies (sollte dieser Fall eintreten), wohl durch eine Stundenreduktion kompensieren würde.
Du weißt aber auch, dass eine reduzierte Stundenzahl später zu weniger Rente/Pension führt?
Auch in jungen Jahren sollte man ans Alter denken. -
Dann ist da was schief gelaufen, das darf eigentlich nicht sein.
Das kommt mir jetzt auch komisch vor.
Frag doch mal beim LBV nach. -
Gebrüder Grimm
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Ich möchte das nicht als Überstunden leisten, da dabei netto nur sehr wenig bei rumkommt.
Mir hat man immer gesagt, dass Mehrarbeit bei Teilzeitkräften voll vergütet werden müssen. Ich habe mal eine Zeitlang zwei Stunden die Woche mehr gemacht. In dieser Zeit bin ich dann statt 22/28 statt sonst 20/28 bezahlt worden. Das ist dann mehr als nur die Überstunden einzeln abgerechnet. Da habe ich nicht offiziell erhöht.
Bei Tresselt habe ich auf die Schnelle das gefunden:
"Allerdings ist es so, dass das Schulministerium das Urteil lange nicht umsetzen wollte und alle Anträge von beamteten Teilzeitkräften einfach ignorierte. Erst durch einen Erlass des Finanzministeriums vom 19.12.2008 und Erlasse des Schulministeriums vom 5.1.2009 und 18.2.2009, die die Bezirksregierungen eindeutig anweisen, alles richtig von der ersten Stunde an zu bezahlen, hat sich das geändert. Auch das LBV hat im Januar 2009 entsprechende Durchführungshinweise veröffentlicht. „Richtig“ heißt, nicht nur den Stundensatz nach dem Mehrarbeitserlass, sondern die anteilige Unterrichtsstunde nach dem derzeitigen Gehalt, also inklusive Familienzuschlag und Stellenzulage zu bezahlen."
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