Dann ist da was schief gelaufen, das darf eigentlich nicht sein.
Das kommt mir jetzt auch komisch vor.
Frag doch mal beim LBV nach.
Dann ist da was schief gelaufen, das darf eigentlich nicht sein.
Das kommt mir jetzt auch komisch vor.
Frag doch mal beim LBV nach.
Gebrüder Grimm
Ich möchte das nicht als Überstunden leisten, da dabei netto nur sehr wenig bei rumkommt.
Mir hat man immer gesagt, dass Mehrarbeit bei Teilzeitkräften voll vergütet werden müssen. Ich habe mal eine Zeitlang zwei Stunden die Woche mehr gemacht. In dieser Zeit bin ich dann statt 22/28 statt sonst 20/28 bezahlt worden. Das ist dann mehr als nur die Überstunden einzeln abgerechnet. Da habe ich nicht offiziell erhöht.
Bei Tresselt habe ich auf die Schnelle das gefunden:
"Allerdings ist es so, dass das Schulministerium das Urteil lange nicht umsetzen wollte und alle Anträge von beamteten Teilzeitkräften einfach ignorierte. Erst durch einen Erlass des Finanzministeriums vom 19.12.2008 und Erlasse des Schulministeriums vom 5.1.2009 und 18.2.2009, die die Bezirksregierungen eindeutig anweisen, alles richtig von der ersten Stunde an zu bezahlen, hat sich das geändert. Auch das LBV hat im Januar 2009 entsprechende Durchführungshinweise veröffentlicht. „Richtig“ heißt, nicht nur den Stundensatz nach dem Mehrarbeitserlass, sondern die anteilige Unterrichtsstunde nach dem derzeitigen Gehalt, also inklusive Familienzuschlag und Stellenzulage zu bezahlen."
Das Zeugnis meines Kindes am Ende der Klasse 1(NRW) bestand aus 8 Seiten mit Ankreuzkriterien und Text.
Genau ![]()
Der User unter mir liebt Elternsprechtage.
Wahrscheinlich weil der gemeine Leser dann sowieso sofort abschaltet oder mit "Mathe hab ich eh nie kapiert"-Parolen beginnt.
Oder der Leser argumentiert wie ein Bekannter (kein Lehrer!) gestern: "Dann hat eben nicht mehr die halbe Jahrgangsstufe ein 1,x im Abitur. Wird ja auch mal Zeit."
Nachtrag zu NRW: Am Ende der Erprobungsstufe (also am Ende der Klasse 6) wird in der Klassenkonferenz über jeden Schüler beraten. Dann werden ggf. neue Empfehlungen ausgesprochen.
D.h. bei uns an der Realschule kann es:
* eine Empfehlung zum Gymnasium geben. Dieser müssen die Eltern aber nicht folgen.
* eine Empfehlung zur Hauptschule bzw. Sekundarschule geben (wenn eine Wiederholung laut Klassenkonferenz nicht sinnvoll ist).
Dieser Empfehlung müssen die Eltern dann folgen. Da es an unserem Standort noch eine gut funktionierende Hauptschule gibt, gehen die Kinder da hin.
In NRW gibt es Internetseite, wo die ausgeschriebenen Stellen verzeichnet sind. Je nachdem was du suchst, sind das
- Leo
- Verena
...
Gespenster gibt's in Bonn
Ich habe mitgemacht. Fand die Umfrage sehr interessant.
Am Ende soll man seine Email Adresse angeben, damit man die Ergebnisse bekommen kann. Das haben schon viele angeboten, allerdings habe ich noch nie eine Rückmeldung zu Umfragen erhalten.
So als Tipp: Vielleicht mal tatsächlich machen.
Allein die Anforderung der Schriftform lässt eine SL in aller Regel innehalten und überlegen, es sei denn, die Situation kennt sie noch von früher und ist sich sicher.
Kann ich nur bestätigen.
Habe ich mal gemacht. Plötzlich kamen bestimmte Anweisungen nicht mehr. Offenbar wusste meine damalige SL genau, dass sie irrte. So nach dem Motto. Man kann es ja mal versuchen.
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