Beiträge von Loyola

    Ich habe nicht vor, mich von den SuS instrumentalisieren zu lassen. Genau deshalb (aber auch aus eigenem Ehrgeiz) will ich wissen, wie die Rechtslage ist. Als sie mich gefragt haben, habe ich mich nicht klar positioniert.
    Und ja, am Montag danach werde ich mit dem Fall unentschuldigten Fehlens von SuS bei der Veranstaltung konfrontiert werden (bin Stufenleiterin).
    O. Meier, du fragtest, wer die Verpflichung verhängt hat: Es waren die Sportlehrer - inwieweit eine ausdrückliche Genehmigung des SL vorliegt, weiß ich nicht; ich gehe aber davon aus. Der Organisator ist sehr korrekt.

    Nein, erstmalig ist das nicht - jedenfalls nicht die generelle Teilnahme. Allerdings weiß ich nicht, ob die SuS erstmalig verpflichtet wurden. Und das mit der Benotung ist mir auch neu, was aber nicht heißt, dass es vorher schon war.
    Der Wiederholungsfall macht die Sache aber nicht rechtmäßig, wenn sie es vorher nicht schon war. Und genau das wüsste ich halt gern.

    Es handelt sich um einen "Volkslauf".
    Die SuS müssen teilnehmen; es wird eine reguläre Note gegeben. Insofern spricht einiges für O. Meiers Annahme, dass es sich also nicht um eine außerunterrrichtliche Schulveranstaltung, sondern um Unterricht handelt.
    Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint (es sei denn, §8 Abs. 1 SchulG käme hier zur Anwendung). Und es fuchst mich immer noch. :sauer: ;)
    Wie lange die SuS im Vorhinein informiert waren, weiß ich nicht genau - ein paar Wochen waren es auf jeden Fall. Es gab aber nicht wie etwa bei Theaterkursen die Möglichkeit, einen anderen Kurs zu wählen. Die Teilnahmepflicht betrifft sämtliche SuS der Sportkurse der Jahrgangsstufe.

    Danke, O. Meier. Dein erster Hinweis trifft wohl nicht zu, weil dieser Paragraf sich auf den Unterricht bezieht. Das SchulG NRW schreibt NIX über Sonntage (lässt sich im PDF ja leicht feststellen ;-)), ebensowenig der Runderlass "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen". In anderen Ländern (z. B. RLP) gibt es Regelungen, bei denen Schulveranstaltungen nur in Ausnahmefällen am Sonntag stattfinden dürfen und nur mit Genehmigung des Schulleiters. Auch muss den SuS der Besuch eines Gottesdienstes ermöglicht werden.
    Eine solche Regelung würde allerdings evt. der von Dir zitierte Artikel aus der Landesverfassung implizieren. Nochmal danke.

    SuS meiner Schule (NRW) wurden verpflichtet, an einem Sonntag an einer kommunalen Sportveranstaltung teilzunehmen. Außerdem werden sie für die erbrachte Leistung benotet. Ein Nichterscheinen würde demnach bedeuten, dass nicht nur eine Schulpflichtverletzung bestünde, sondern auch eine Leistungsverweigerung.
    Ist das rechtens?

    Ja, stimmt. Ich habe mich unpräzise ausgedrückt - in dem von mir beschriebenen Fall handelte es sich um eine wörtliche Übernahme. Die Klausur bestand fast ausschließlich daraus. Hätte sich das Plagiat nur über eine Aufgabe erstreckt, wäre auch nur diese mit 6 bewertet worden.

    Ich hatte hier im Januar mal einen ähnlichen Fall gepostet. Ich bin zu der Rechtsauffassung gekommen (die die SL mittrug), dass ein Täuschungsversuch vorliegt, weil fremde Gedanken als eigene ausgegeben wurden. Daher wurde die Arbeit mit "ungegnügend" bewertet. Auf PN-Anfrage verschicke ich gern den Text, den ich dem Schüler unter seine Klausur geschrieben habe.
    Es stellte sich übrigens im Einzelgespräch heraus, dass der Schüler (vermutlich aus Nervosität - es ist wirklich ein netter, ansonsten tadelloser Schüler) die Texte in seine Lektüre geklebt hatte. Freundlicherweise hat er sie auch nicht entfernt, sodass ich bei der Rückgabe der Arbeit dann noch schnell einen Beweis hatte, dass er wirklich getäuscht hat. Aber ich hätte das auch ohne Beweis durchgezogen.

    Ich habe auch noch nie schlechte Erfahrungen gemacht. Ich freue mich über Elten, die sich für ihre Kinder interessieren und bin auch froh, wenn ich gewisse Gespräche nicht auch noch am oft stressigen Vormittag erledigen muss. Ich bin aber auch in der Lage, das Telefon klingeln zu lassen, wenn ich keine Zeit oder Lust habe.
    Mich würde mal interessieren, welche schlechten Erfahrungen Ihr genau gemacht habt - egal ob mit E-Mail oder Telefon. Vielleicht bin ich ja auch naiv.
    Meine E-Mail-Adresse habe ich immer rausgegeben und finde es toll, auf diese Weise auch noch nach Jahren gelegentlich nette Post von Ehemaligen zu bekommen.

    Und noch was: Ja, Kinderbetreuung ist gesichert für die Zeit. Das ist nicht der springende Punkt. Aber ich verbringe sieben Stunden in der Schule, werde aber nur für zwei bezahlt. Die Zeit dazwischen ist überwiegend tote Zeit, die ich zu Hause sinnvoller nutzen könnte, nicht zuletzt um dann klar Schiff zu haben, wenn die Kinder nach Hause kommen und nicht erst dann noch einkaufen, aufräumen, kochen etc. zu müssen. Jetzt sag nicht, dass Vollzeitkräfte das auch müssen. Ja, das müssen sie, aber sie kriegen auch ein Vollzeit-Gehalt.

    Maria Leticia, danke für Dein Posting, das habe ich gerade noch gebraucht.*ironieoff* :rolleyes:
    Ich rede nicht von einem Plan mit ein paar Freistunden. Ja, gebt mir täglich Freistunden; ich hab nicht mal was gegen Doppelfreistunden. Ich rede von FÜNF Freistunden an einem Tag und von dem plumpen Umgang damit.
    Und nein, ich habe keine unverschämten Ansprüche an meinen Plan gestellt, sondern darum gebeten, mich an zwei Tagen in der Woche nicht in der ersten Stunde einzusetzen, was nur für einen Tag erfüllt wurde. Zusätzlich habe ich darum gebeten, wenn möglich (!!!) meinen mir zustehenden freien Tag auf den Freitag zu legen. Das wäre aber auch anders gegangen und ich habe hier wirklich eine bescheidene Bitte vorsichtig formuliert.
    Übrigens werden wir ausdrücklich aufgefordert, unsere Stundenplanwünsche mitzuteilen. Daher habe ich das dann auch getan.

    annasun: Klar habe ich den Grad meiner Selbstoffenbarung auch selbst in der Hand. Aber mein Stundenplanproblem z. B., das ich gepostet habe, macht mich identifizierbar für jemanden der mich kennt.
    Auch die kombinierende Untersuchung verschiedener Beiträge würde mich entlarven - Dich sicher auch; Du hast ja schon eine ganze Menge geschrieben. ;)
    Ich jedenfalls würde hier mehr schreiben, wenn es nicht derart öffentlich wäre.

    Ja, das Dilemma hat jedes Forum. Ist es zu gut geschützt, dann findet es keiner, ist es nicht geschützt, dann muss man sehr gut auf seine Privatsphäre achten und kann knifflige Fragen nicht differenziert darstellen.
    Ein Kompromiss wäre ja, einen geschützten Bereich einzurichten. Diesen könnte man auf verschiedene Weise schützen, z. B. dadurch, dass nur Angemeldete lesen können, nur Mitglieder mit mindestens 20, 50, 100 Beiträgen usw.
    Die Moderatoren müssten dann darauf achten, dass nicht zu viele Fragen im geschützten Bereich landen, sodass das Forum gar nicht mehr gefunden würde, umgekehrt aber auch Beiträge, die den Autor zu stark offenbaren evt. nach "innen" verschieben.

    Ich hab da mal eine Frage:
    Ich lese hier ja gelegentlich mit und konnte ja auch schon den ein oder anderen Tipp von Euch abstauben, aber ich tue mich schwer mit dem Schreiben. Ich bin schon durch die paar Beiträge, die ich verfasst habe, für jemanden, der mich kennt, absolut leicht zu identifizieren. Mir wäre es lieber, wenn es hier geschützte Bereiche gäbe (vielleicht gibt es die ja sogar und ich kenne sie noch nicht als Jungspund... :baby: ;)).
    Bin ich allein mit diesem Wunsch? *klimperklimper*
    GLG
    Loyola

    Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen. Besonders möchte ich Dir, Botzbold, danken, dass Du die Problematik der Teilzeitkräfte so gut auf den Punkt gebracht hast.
    Ich kann mit den Freistunden leben. Ja, ich werde sie zum Korrigieren und Vorbereiten nutzen, so gut das geht. Ich kenne das aber: Wenn ich in der Schule bin, dann schaffe ich weniger als zu Hause, weil immer irgendwer was von mir will (ich bin Stufenleiterin im Doppeljahrgang...). Außerdem habe ich in der Schule natürlich nicht all die Materialien, die ich zu Hause im Regal stehen habe.
    Eines muss ich zugeben: Meine Vertretungsbelastung wird dadurch nicht steigen - wir haben durch ein Bereitschaftsstundenmodell eine ziemlich gerechte Verteilung der Vertretungslast.
    Es geht mir v. a. aber ums Prinzip. Ich mache doch keine TZ, um dann trotzdem für zwei U-Stunden insgesamt fast 8 Stunden aus dem Haus zu sein. Das ist einfach unfair. Meine Kinder können zwar bis 17.00 in der KiTa bleiben, aber ich könnte ihnen das auch ersparen.
    Das Argument, dass es mein Problem ist, nicht am Ort zu wohnen, zieht nicht. Ich wohne und arbeite in der Provinz - ich kann mir die Stellen nicht völlig frei aussuchen. Ich habe schon gewechselt, um etwas näher dran zu sein als vorher.
    Ja, es hat ein Gespräch stattgefunden. Mir wurde gesagt, dass doch meine sonstigen "zahlreichen" Stundenplanwünsche erfüllt worden seien; das sei der Preis dafür. Aber: Erstens waren meine Wünsche nicht zahlreich und zweitens sind sie nicht einmal in Gänze erfüllt worden. Auch würde ich mit gesundem Menschenverstand erwarten, dass man bei einem solchen Plan mit dem Betroffenen vorher Rücksprache hält. Leider Fehlanzeige.
    Ich glaube nicht, dass da böser Wille oder eine familienfeindliche Grundhaltung hintersteckt, sondern schlicht Gedankenlosigkeit und vermeintliche Sachzwänge. Aber man kann halt auf verschiedene Weise damit umgehen.
    Ich überlege, ob ich an der Schule mal eine Grundsatzdebatte zur Behandlung von Teilzeitkräften anzettle, so wie der gute http://tresselt das empfiehlt. Auch in Sachen Konferenzverpflichtung sehen wir hier ziemlich alt aus. Als ich noch mit ganzen drei Stunden eingesetzt war (auf inständiges Bitten der SL - nicht auf meine Initiative) verlangte man ebenfalls Anwesenheit bei allen Konferenzen. Zitat: "Das ist eine Ungerechtigkeit, mit der man leben muss." Tja, ich bin eigentlich sehr zufrieden an meiner Schule; vieles ist wirklich richtig, richtig gut und auch professionell. Aber in dem Bereich reg ich mich wirklich dauernd auf.

    Hallo in die Runde!
    Ich habe im neuen Stundenplan seit dieser Woche bei 15 Unterrichsstunden sieben Freistunden, fünf (!!!) davon am Stück, d. h. ich habe an einem Tag nur die erste und die siebte Stunde.
    Ich wohne zu weit von der Schule weg, um in der Zeit nach Hause zu fahren.
    Hey, dafür mache ich (als Mutter mit Kleinkindern) doch keine Teilzeit!
    Gibt es irgendwelche Regelungen für diesen Fall?

    Noch eine Stimme für in:Religion bzw. betrifft: Religion
    Sehr brauchbar finde ich in der Regel auch die Materialien des Raabe-Verlags (raabits).
    Die Materialien des Verlags an der Ruhr sind mir in der Regel zu oberflächlich und methodenfixiert - zumindest in meinen Fächern.

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