Beiträge von Jorge

    Da scheint deine Chefin etwas zu verwechseln. In Deutschland besteht eine Helmpflicht im Straßenverkehr für Fahrer von Krafträdern, nicht jedoch von Fahrrädern. Der Nutzen von Helmen bei Radfahrern ist umstritten. Deshalb wurde in einigen Ländern (z. B. Australien) eine gesetzliche Helmpflicht wieder aufgehoben.


    Lehrern vorzuschreiben, wie sie sich auf Fahrrädern zu bewegen haben, könnte allenfalls in einer Schulordnung geregelt sein, deren Wirkung jedoch am Schultor endet. Für Körperschäden bei Wegeunfällen ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig, und dieser sieht keine Helmpflicht vor. Die Schule haftet ebenso wenig für Schäden auf dem Weg zur Schule wie ein Einkaufszentrum für Unfälle, die seine Kunden auf der Einkaufsfahrt erleiden.


    Die weitaus meisten Unfälle mit Kopfverletzungen gibt es in privaten Haushalten. Ich vermute deshalb, dass sich deine Chefin zu Hause nur mit Schutzhelm bewegt. Dasselbe kann sie aber nicht auch von den Lehrern erwarten oder gar verlangen.

    Ich hatte einen Beitrag als Entwurf in Word geschrieben und dann mit 'Paste & Copy' ins Forum übertragen. In der Vorschau erschienen dann dreimal so große Abstände zwischen den Absätzen sowie zahlreiche Unterbrechungen im Textfluss (frühzeitiges Überspringen zur nächsten Zeile). In Handarbeit habe ich dies beseitigt, so dass die Vorschau einwandfrei erschien. Im angezeigten Text sind nur noch wenige Textflussunterbrechnungen, dafür jedoch unterschiedliche Textgrößen und seltsame (* hier hatte ich die Zeichen in eckiger Klammer eingefügt, doch sind sie in der Vorschau weggefallen) und ähnliche Zeichen, die keinen Sinn ergeben und das Lesen erschweren.


    Trotzdem vielen Dank für die Neuerungen. Wenn ein System einwandfrei funktioniert, ist es technisch überholt. :rolleyes:

    Gegenfrage: Konntest du bei deinen Lehrern eine Korrelation zwischen Studienort und Unterrichtsqualität feststellen?


    Gehe einmal davon aus, dass ein Studium (außer Duale Hochschule) keine praxisbezogene Berufsausbildung
    ist, sondern zu wissenschaftlichem Arbeiten befähigen soll. Ob du dich an der Uni mit hispanistischer Mediävistik oder Baumzerlegungsalgorithmen befasst hast, ändert nichts daran, dass du dich später im Spanischunterricht damit
    abmühst, den Schülern die Unterschiede zwischen ’ser‘ und ‚estar‘ oder ‚por‘ und ‚para‘ zu vermitteln, und du in Mathematik feststellst, dass Gymnasiasten bereits beim Dreisatz mit geradem und ungeradem Verhältnis ihre Probleme haben.


    Deine Frage finde ich sehr sympathisch, doch scheint der aktuelle, politisch gewollte Trend dahin zu gehen, den wissenschaftlichen Bereich an unseren Schulen immer mehr zurückzudrängen. Die Schüler sollen sich möglichst viel selbst erarbeiten (natürlich nur, sofern sie Lust dazu verspüren), der Lehrer soll lediglich moderieren. Lies dir mal hier im Forum entsprechende Beiträge durch. Die höhere Besoldung für an Universitäten ausgebildete Lehrer gegenüber PH-Absolventen wird dort mit genau diesem Argument kritisiert. Ein aktueller Thread eines Forumgmitglieds, das nach etlichen Studienabbrüchen festgestellt hat, sich wegen mäßiger fachlicher Begabung allenfalls zum Gymnasiallehrer zu eignen, zeigt, dass hier die Zeichen der Zeit erkannt wurden.


    Deshalb ist es egal ist, an welcher Universität du studierst, um auf die Schule gut vorbereitet zu werden. Ob du eine ‚gute‘ Lehrerin (was immer das auch ist) wirst, hängt von anderen Kriterien ab, insbesondere von deiner Persönlichkeit.


    Als an Schulen in Baden-Württemberg zunehmend Spanisch unterrichtet wurde, aber Fachlehrer fehlten, wurden Leute aus der Partnerregion Katalonien eingestellt, deren Qualifikation darin bestand, dass sie außer Katalanisch auch Spanisch sprachen und einen sechsmonatigen Pädagogik-Kurs besucht hatten. Später wurden Lehrer mit Fakultas in einer anderen Fremdsprache in Zusatzkursen zu Spanischlehrern weitergebildet. Es geht also Vieles, wenn etwas politisch gewollt ist.


    Konstanz kenne ich nicht. Auf ihrer Homepage weist die Uni darauf hin, dass sie an führender Stelle bei der Einwerbung von Drittmitteln für die Forschung steht. Das lässt Qualität vermuten. Andererseits hat die Uni wohl selbst erkannt, dass es bei der Lehre erhebliche Mängel gibt. Nicht etwa verschämt in einem vertraulichen internen Rundschreiben, sondern öffentlich weist sie darauf hin, dass sie eine mit entsprechendem Personal ausgestattete Arbeitsstelle für Hochschuldidaktik unterhält, wo Grundbegriffe der Didaktik und Methodik vermittelt werden:


    [font='&quot']Sie lehren an unserer Hochschule? Sie fragen sich, wie Sie die Studierenden stärker für Ihr Fach motivieren können? Sie suchen nach Möglichkeiten, wie Sie Ihre Lehrveranstaltung zielführender gestalten können? Sie würden gerne wissen, wie Sie die Leistungen der Studierenden fair prüfen und bewerten können? Dann sind Sie hier richtig! Bei uns können Sie Ihre Lehrkompetenz weiterentwickeln, die Qualität Ihrer Lehre nachhaltig verbessern und bei Interesse das "Baden-Württemberg Zertifikat für Hochschuldidaktik" erwerben.


    [/font]Quelle: http://www.hochschuldidaktik.uni-konstanz.de


    If you can’t do it, teach it. If you can't teach, teach teachers!


    [font='&quot']Letztlich ist eine solche Personalpolitk ein Skandal und eine Frechheit gegenüber unseren Studenten, und wenn ich hier im Forum lese, wie Referendare fast zur Verzweiflung getrieben werden, schwillt mir dauerhaft die Zornesader.


    [/font]Wichtig finde ich, dass du dir einen Plan B macht, für den Fall, dass es nach Abschluss des Studiums mit der Übernahme in den Schuldienst nicht klappen sollte, und diese Alternative möglichst in dein Studium mit einbeziehst.


    [font='&quot']Ein Beispiel:[/font]


    Früher war Mannheim die einzige Hochschule in Baden-Württemberg, die Diplom-Handelslehrer ausbildete. Der Unterschied zwischen Diplom-Kaufleuten und Diplom-Handelslehrern bestand lediglich darin, dass die Dipl.-Hdl. statt zweier spezieller BWL (z. B. Banken, Versicherungen, Industrie) nur eine spezielle BWL wählen mussten und zusätzlich ‚Wirtschaftspädagogik‘, grob gesprochen: 80 % fachbezoge Inhalte, 20 % Pädagogik/Psychologie.

    Wegen des von ‚Experten‘ (für mich einschließlich seiner Untergruppen wie Bildungsexperten, Wirtschaftsexperten, Finanzexperten u. ä. heißer Kandidat für das Unwort des Jahrzehnts) festgestellten großen Bedarfs an Wirtschaftspädagogen wurde in Tübingen auch ein Bildungsgang für Wirtschaftspädagogen eingeführt (ca. 50 % fachbezogen, 50 % Pädagogik), der mit dem 1. Staatsexamen endete. Kurz darauf stellten ‚Experten‘ (dieselben oder andere?) fest, dass der Lehrerbedarf an kaufmännischen beruflichen Schulen zurück gehe und die Einstellung von Referendaren zurückgefahren werden solle.


    Daraufhin wurden Mannheimer Absolventen nicht mehr eingestellt. Begründung: Sie sind fachlich so gut ausgebildet, dass sie problemlos in der freien Wirtschaft unterkommen. Außerdem haben sie das Diplom einer Hochschule, das nicht verfällt, während die ‚Tübinger‘ übernommen werden müssten, um ihnen Gelegenheit zum Ablegen des 2. Staatsexamen zu geben.


    Fazit: Eine gute Universitätsausbildung führt nicht unbedingt zu guten Einstellungschancen in den Schuldienst, kann sich aber trotzdem auszahlen.

    Ja, tut sie. Bei der Ernennung zur Beamtin auf Probe kommt es u. a. auf die sog. Leistungsziffer an.


    Diese wird aus der Summe der Gesamtnoten im 1. und 2. Staatsexamen, jeweils multipliziert mit 20, berechnet. Die bestmögliche Leistungsziffer ist somit 40.


    Beispiel:


    1. Staatsexamen: 1,5
    2. Staatsexamen: 2,0


    Leistungsziffer: 1,5 x 20 + 2,0 x 20 = 70


    Ob man mit seiner Leistungsziffer bei der Einstellung berücksichtigt wird, hängt von den Fächern, der Zahl der zu besetzenden Stellen, d. h. der Finanzlage, sowie von Anzahl und Leistungsziffer der Mitbewerber ab.

    Die Meldung besagt an sich nichts Neues. Für die Übernahme ins Beamtenverhältnis kommt es auf folgende Punkte an:


    • Eignung (z. B. Gesundheit, Eintreten für demokratische Grundordnung)
    • Befähigung (z. B. Lehramt)
    • fachliche Leistung (z. B. Leistungsziffer)


    Der Amtsarzt hat besagter Lehrerin nach einer erneuten Untersuchung im Anschluss an ihre Schwangerschaft trotz BMI 30,8 ihre Eignung bescheinigt. Diese formale Voraussetzung war folglich erfüllt. Damit entfiel der Klaggrund. Das Verfahren wurde eingestellt.


    Es gibt kein Urteil des Verwaltungsgerichts, das vorgibt, nach welchen Kriterien ein Amtsarzt die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers zu beurteilen hat. Es empfiehlt sich also weiterhin, bei hohem BMI darauf zu achten, dass dieser auf Muskelmasse und nicht auf Fett basiert.



    http://www.gewichtsdiskriminierung.de/docs/verbeamtung.pdf


    http://www.ethikrat.org/dateie…ellungsuntersuchungen.pdf

    So etwas steht auch nicht im Schulgesetz, sondern in Rechtsverordnungen. Das Parlament (Legislative) befasst sich nicht mit solchen Einzelheiten. Das zu regeln ist Aufgabe der Ministerien (Exekutive).


    Schau mal hier nach:


    Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
    (Notenbildungsverordnung , NVO)


    § 8


    (1) – (5) …


    (6) Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch, entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, daß der Schüler eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte Täuschung vorliegt, kann die Arbeit mit der Note "ungenügend" bewertet werden.



    Es kommt also lediglich darauf an, dass der Schüler eine Täuschungshandlung begangen oder sie zu begehen versucht hat, nicht auf den Zeitpunkt der Entdeckung. Was der Fachlehrer daraufhin unternimmt, bleibt ihm weitgehend selbst überlassen:


    • nichts tun (keine Sanktion);
    • einen Notenabzug vornehmen;
    • den Schüler nachschreiben lassen;
    • die Arbeit mit „ungenügend“ bewerten (in schweren Fällen oder bei wiederholter Täuschung).


    Allerdings ist der Lehrer auch beweispflichtig. Willst du dich damit belasten? Ich würde die beiden Schüler auf die Übereinstimmungen ansprechen und sie fragen, ob sie abgeschrieben oder aber gemeinsam auf die Arbeit gelernt hätten. Die Antwort dürfte klar sein, aber zumindest merken sie, dass es aufgefallen ist.


    Nachtrag:


    Wenn bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen (A und B) dieselben Antworten gegeben werden, müssten diese doch bei mindestens einem der Schüler falsch sein und keine Punkte erhalten. Oder habe ich da etwas übersehen?

    Hast du in Polen lediglich Germanistik oder Deutsch auf Lehramt studiert?


    Dann könnte dir evtl. die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen weiterhelfen. Sie wurde in den einzelnen Bundesländern durch Rechtsverordnungen umgesetzt. In Baden-Württemberg z. B. so:


    http://www.landesrecht-bw.de/j…od.psml&max=true&aiz=true


    Im nationalen Integrationsplan haben sich zudem alle Bundesländer zu einer „erhöhten Einstellung von Lehrkräften mit Migrationshintergrund“ verpflichtet.

    Der Glaube an Gerechtigkeit bezieht sich auf das jüngste Gericht, nicht auf einen Rechtsstreit, der vor einem weltlichen Gericht ausgetragen wird. Dieser endet durch Urteil, Vergleich, Rücknahme der Klage oder Einstellung des Verfahrens.


    Im beruflichen Schulwesen geht man davon aus, dass jeder Lehrer im höheren Dienst auch ohne spezielle Ausbildung in Deutsch und Gemeinschaftskunde eingesetzt werden kann. Auch wer aufgrund von Erfahrungen (z. B. Pfusch am Bau, Ärztepfusch/‘Kunstfehler‘) das Vertrauen in die Baukunst bzw. Medizin verloren hat, muss trotzdem in den entsprechenden Berufsschulklassen unterrichten. Andernfalls könnte der Unterricht wohl flächendeckend zusammenbrechen.


    Ich denke, du bist geradezu prädestiniert, bei den Schülern den Blick auf den Unterschied zwischen Anspruch und Realität zu schärfen.


    Die christliche Religion predigt schon seit 2.000 Jahren den Frieden auf Erden. Da müssten doch inzwischen jedem Religionslehrer erhebliche Zweifel gekommen sein. Trotzdem unterrichten sie weiter ...

    Herrn Kretschmanns Forderung, die Beihilfe nur bei Versorgungsempfängern zu kürzen, ist allerdings nicht für jeden nachvollziehbar. :D


    Diese Kürzungen für einen Personenkreis, der auf die Aussagen des Dienstherrn vertraut und sich darauf eingerichtet hat, weisen erschreckend in die von Herrn Mißfelder (CDU) vorgedachte Richtung:


    Wozu brauchen Pensionäre eine Prostata-Operation, wo sie doch genügend Zeit zum Pinkeln haben, oder ein neues Hüftgelenk, wenn sie (hoffentlich) bald ihre Rechtsfähigkeit beenden?


    Freuen wir uns also auf unseren Ruhestand.

    Herr Kretschmann macht sich auch Gedanken über die Zukunft seiner ehemaligen Lehrerkollegen:


    Frage


    Welche Belastungen entstehen für die Beamten?


    Antwort von Herrn Kretschmann


    Die wesentliche Veränderung besteht bei der Krankenversicherung: Bei den Versorgungsempfängern steigt der Anteil der selbst zu versichernden Krankenkosten von 30% auf 50% also um 20%.* Je nach Krankenversicherung kann dies einen monatlichen zusätzlichen Betrag von 100 bis 150 Euro ausmachen.**


    * Dass dies eine Steigerung von 66 2/3 % und nicht von 20 % ist, sollte ihm als Lehrer eigentlich bekannt sein. Er antwortet jedoch als Politiker.
    ** pro versichertes Familienmitglied


    Die Versorgungsempfänger haben jedoch die Möglichkeit, bei ihrer privaten Krankenversicherung in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Alle privaten Krankversicherungen sind verpflichtet, einen Tarif anzubieten, der im Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die Versorgungsempfänger haben daher die Möglichkeit, die Mehrkosten durch Anpassung ihres persönlichen Tarifs weitgehend zu kompensieren, wobei in keinem Fall das Leistungsniveau unter die gesetzliche Krankenversicherung sinkt.


    Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.d…tschmann-546-41835-1.html

    Spanisch


    König Juan Carlos überreichte der Präsidentin eines Regionalparlaments einen Orden mit den Worten: „Hombres como usted necesita el país.“ (el hombre: der Mann, der Mensch)


    Mehrere Schüler übersetzten dies mit: „Männer wie Sie braucht das Land.“ und fragten dann auch noch, warum dies als Fehler angestrichen worden war.


    Bei einem Vokabeltest übersetzte ein Teil der Klasse das Wort ‚schwanger‘ mit ‚embarazado(statt ‚embarazada'). (-o = männliche Form; -a = weibliche Form)


    Da scheint im Biologieunterricht wohl einiges schief gelaufen zu sein.

    Bei entsprechendem Verhalten der Klasse könnte sich die Referendarin tatsächlich an die klassische Gerechtigkeitsformel

    'suum cuique' (= das Schwein quiekt)


    erinnert haben.

    Aus dem Unterrichtsentwurf einer Referendarin ==> ‚erwartetes Schülerverhalten‘:


    ‚Ein SuS liest den Getzestext laut vor.‘


    Was bitte ist ein SuS? Ist dieses Wesen männlich oder sächlich?


    Bitte klärt mich auf. :D.

    Ich glaube, du machst dir da zu viele Gedanken. Entscheidungen über eventuelle Änderungen der Schulform trifft die vorgeordnete Stelle, nicht der einzelne Lehrer.


    Gehe einfach davon aus, dass so verfahren wird, wie es die Schulleitung wünscht. Diese möchte lediglich ‚nach oben‘ vermelden können, sie habe die Lehrerschaft zuvor ‚gehört‘ und deren (anonyme, nicht transparente) Meinungen in die Entscheidungen mit einbezogen. Insofern ist völlig unerheblich, was du in deine Stellungsnahme schreibst.


    Ich würde ganz allgemein schreiben, dass es Gründe für und gegen die Eingangsstufe gebe, die der Schulleitung bekannt sind, und du dich im übrigen darauf verlässt, dass die Schulleitung die richtige Entscheidung trifft. [Dafür wird sie schließlich bezahlt.]


    Ich habe schon Gesamtlehrer- und Schulkonferenzen erlebt, wo über Stunden und Abende über eine vorgesehene Änderung einer Schulform diskutiert wurde. Beide Gremien haben diese schließlich abgelehnt. Zwei Tage später stand der entsprechende Änderungserlass bereits im Amtsblatt. Die Form war gewahrt (‚sind zu hören‘), interessiert hat deren Meinung niemanden. Uns wurde klar, warum in der letzten Woche alles ganz schnell gehen musste :P .

    6. Klasse Förderschule


    Den Schülern soll die deutsche Nationalhymne nahe gebracht werden.
    Die Lehrerin schreibt an die Tafel:


    Josef Haydn (1732-1809)


    Daraufhin eine Schülerin: Ist das die Handynummer?

    Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit zum Seiteneinstieg in den Schuldienst:


    „Beim Seiteneinstieg können am Lehrerberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Lehramtsstudium in den Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen eintreten.


    Es werden dort u. a. auch Lehrkräfte für bestimmte allgemeine Fächer wie Deutsch, Englisch, Politikwissenschaften etc. gesucht.


    Zielgruppen sind vor allem Universitätsassistentinnen und -assistenten sowie universitäre Diplom-Absolventinnen und -Absolventen.“


    http://www.kultusportal-bw.de


    ==> Lehrereinstellung ==> Seiteneinstieg


    Vielleicht könnte das für dich interessant sein.

    Zitat

    Original von kneipentour
    Ich bin Grundschullehrerin und stecke nicht in dieser Thematik, um beurteilen zu können, was bei all den Unterschieden besser ist.


    Genau das würde ich dieser Dame mitteilen.


    Was steckt denn hinter diesem Auftrag? Sollst du in die Schulverwaltung befördert werden und man braucht irgend einen Nachweis, dass du dich bei einer Sonderaufgabe bewährt hast?


    Die Frage, welche Vorteile die Thüringer Sek II hat, lässt sich doch gar nicht beantworten, da verlässliche Beurteilungskriterien fehlen. Was ‚gut‘ ist, sind keine pädagogischen, sondern politische Entscheidungen (Gesamtschulen – gegliedertes System; G 9 oder G 8; Ganztagsschulen oder nicht; Inklusion oder Förderschulen), so wie für die Besetzung der Stelle einer Schulrätin und Schulleiterin, die einen derartigen Auftrag an eine hierfür nicht kompetente Primarlehrerin erteilt, wohl nicht unbedingt die fachliche Qualifikation entscheidend gewesen sein dürfte. 'Management by Delegation' sieht anders aus.


    Du könntest dich an den Pressesprecher des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wenden:


    Gerd Schwinger
    Telefon: 0361 – 3794606
    E-Mail: gerd.schwinger@tmbwk.thueringen.de


    Er hat bestimmt vorgefertigte Textbausteine parat und kann deine Frage erschöpfend beantworten und jede Menge Vorteile aufzählen.


    In einem Gutachten steht häufig das, was der Auftraggeber hören möchte. Ist die Schulrätin der Meinung, in Berlin müsse etwas verbessert werden, kannst du ihr die Punkte des Pressesprechers als Entscheidungshilfe vorlegen. Andernfalls erklärst du ihr, dass es in Thüringen nur Nachteile gebe, was eine CDU-geführte Landesregierung aufgrund ihrer konservativen Denkhaltung nur nicht sehen oder zugeben möchte.


    Das dürfte genügen. :O

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