Note 1. Staatsexamen

  • Hallo zusammen,
    Mich würde mal interessieren welchen Stellenwert die Note des 1. Staatsexamens hat. Ich studiere GS in Baden-Württemberg. Soweit ich weiß gibt es in Ba-Wü keinen NC fürs Referendariat, also wäre die Note hierfür ja eigentlich egal oder?
    In wie weit beeinflusst die Note dann meine späteren Einstellungschancen/Verbeamtungschancen bzw. tut sie das überhaupt?


    Liebe Grüße,
    Sandra.

  • Ja, tut sie. Bei der Ernennung zur Beamtin auf Probe kommt es u. a. auf die sog. Leistungsziffer an.


    Diese wird aus der Summe der Gesamtnoten im 1. und 2. Staatsexamen, jeweils multipliziert mit 20, berechnet. Die bestmögliche Leistungsziffer ist somit 40.


    Beispiel:


    1. Staatsexamen: 1,5
    2. Staatsexamen: 2,0


    Leistungsziffer: 1,5 x 20 + 2,0 x 20 = 70


    Ob man mit seiner Leistungsziffer bei der Einstellung berücksichtigt wird, hängt von den Fächern, der Zahl der zu besetzenden Stellen, d. h. der Finanzlage, sowie von Anzahl und Leistungsziffer der Mitbewerber ab.

  • Die Antwort ist einfach: Der Stellenwert des ersten Examens darf nicht unterschätzt werden.


    Es ist zwar richtig, dass es in Baden-Württemberg keinen numerus clausus für das Referendariat gibt, aber die Gesamtnoten des ersten und zweiten Examens werden addiert und mit 20 multipliziert. Das Ergebnis ist die Leistungsziffer.


    Diese spielt die neben räumlicher Flexibilität in Bezug auf den Einsatzort die entscheidende Rolle bei der Einstellung.


    Es sollte jedem klar sein, dass die Zahl der Lehramtsstudenten zurzeit deutlich größer ist als die Zahl der verfügbaren Stellen. Es wird also auch in Zukunft auf eine Bestenauslese hinauslaufen.


    Auch bei der jetzigen Einstellungsrunde (wenigstens in meiner Schulart) ist die Leistungsziffer von großer Wichtigkeit.

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