Die Ausnahme von der Regel: Seiteneinsteiger/innen in RLP (die als Angestellte ihr Ref machen) haben den Automatismus (also im Vertrag festgeschrieben), dass sie durch das Bestehen der Prüfung eine Planstelle erhalten, die (nur von den Beamtenrechtlichen Voraussetzungen abhängig) im Beamtenverhältnis erfolgt. Insofern haben diese nach dem Ref (wenn Alter und Gesundheit passen) einen Anspruch auf eine Beamtenstelle.
Muss dann aber nicht die Planstelle schon vor Antritt des Refs feststehen? Man bekommt danach also nicht irgendeine Planstelle irgendwo, sondern man übernimmt sozusagen die, die an der Schule nicht regulär besetzt werden konnte.
Einen ähnlichen Passus gibt es in vielen (nicht in allen!) OBAS-Verträgen auch.