Beiträge von SwinginPhone

    In meinem OBAS-Jahrgang (Seiteneinstig in NRW) waren zwei Musikwissenschaftler. Bei beiden reichte der Magister-Abschluss, um in dieses Verfahren aufgenommen zu werden. Einer kam eher aus der Pop-Richtung mit großer Erfahrung im Studio-Bereich und hatte wenig Probleme zu unterrichten. Der andere war mehr Musiksoziologe und musste sich in jedes Thema von der 5 bis in die Oberstufe neu einarbeiten.
    Es geht nicht darum, ein Instrument perfekt zu beherrschen. Mal eben ein Lied auf dem Klavier oder der Gitarre zu begleiten ist praktisch, es geht zur Not aber auch ohne. Was meiner Meinung nach wirklich wichtig ist: dass man den Gesamtüberblick hat. Dass man die Musikgeschichte von der Renaissance bis heute grob im Kopf hat und Werke schnell einordnen kann. Dass man seinen SuS jedes(!) Musikstück (egal ob Beethovens Dritte, Minnesang, Schuberts Wanderer, Ligetis Requiem, Gerry Mulligans Swing House, Kraftwerks Roboter oder Adel Tawils Lieder) vermitteln kann. Dass man Celesta, Cembalo und Klavier unterscheiden kann. Dass man Partituren jeder Epoche entziffern kann. Dass man aus dem Stegreif mit einer Klasse musizieren kann (ob mit oder ohne Instrumente). Dass man Musiktheorie nicht um ihrer selbst willen vermittelt (weil man die dann wunderbar in Test abfragen kann: "Ein Quinte besteht aus wievielen Halbtonschritten?"), sondern dass man zeigt, dass es einen direkten Zusammenhang gibt zu dem, was man hört.
    Und das hat dann meiner Erfahrung nach wenig damit zu tun, ob man Schulmusik studiert hat, Musikschullehrer oder Musikwissenschaftler ist. Es gibt aus allen Ausbildungsbiographien gute und schlechte Lehrer.

    Soweit ich weiß, ist für die Veranstaltung selbst die zuständige Bezirksdirektion zuständig.
    Für die Veröffentlichung auf DVDs sind dann die Rechteinhaber (in der Regel die Verlage) der Stücke zuständig, die man am Besten deutlich vor der Veranstaltung kontaktiert. Es kann durchaus sein, dass der Rechteinhaber eines Stücks der Veröffentlichung nicht zustimmt und dann dürfen die DVDs nicht verkauft werden.

    Ich war von 2002 bis 2005 angestellt, danach Freiberufler bis 2009, dann 10 Monate Vertretungslehrer an einer Realschule und danach 12 Monate an einem Gymnasium. Dann wollte ich in die OBAS und hatte leichte Probleme, die Bezirksregierung (Arnsberg) zu überzeugen, dass ich die Vorraussetzungen erfülle, da nach deren Meinung mir zwei Monate fehlen würden...

    Ja, das Zuckerfest ware gerade. In NRW ist das aufgrund des hohen Bevölkerungsanteils von Muslimen der Umgang mit der Fastenzeit in der Schule eine relevante Frage.
    Nele

    Ich denke, Plattenspieler bezieht sich darauf, dass der Begriff "Fastenzeit" speziell den 40-tägigen Zeitraum zwischen Karneval und Ostern der christlichen Kirchen bezeichnet.
    Im Fastenmonat Ramadan der Muslime wird zwar auch gefastet, aber nicht jeder Zeitraum, in dem gefastet wird, ist gleich "die" Fastenzeit.

    Verzeiht mir als NRWler diese Frage: Welchen Sinn hat es, nur die Fragen zu protokollieren?
    Das Protokoll sollte doch auch eine Begründung für die Note darstellen und wie kann man eine Note begründen, wenn man die Antworten des Schülers nicht berücksichtigt...?


    Fragende Grüße

    Dass E330 krebserregend sein soll, wird von Zeit zur Zeit gerne wieder per Flugblatt verbreitet. Da steht dann leider nicht, dass das das Kürzel für Zitronensäure ist und die vermutete Karzinogenität mal wieder durch die Dosis entstanden. Jeder, der 10 Minuten lang mit Zitronensaft gurgelt, dürfte da auch eine gesundheitsschädigende Wirkung feststellen...
    Also: weiterhin Zitronen- und Orangensaft in normalen Maßen genießen. Und dementsprechend auch Tütensuppen, Limonade und Eistee.
    Ob man allerdings wirklich ein säure-, koffein- und zuckerhaltiges Getränk als Pausenmahlzeit verkaufen muss, frag ich mich auch...

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