Beiträge von hugoles_AL

    Hallo,
    such Dir doch jemand, der zum Halbjahr ausscheidet, vielleicht verkauft er/sie Dir den Lehrerkalender. Wenn Du ihm/ihr einen Anteil des ursprünglichen Kaufpreises gibst, haben sogar zwei Personen gespart. Aber Achtung: die Halbjahre sind nicht gleich lang!
    ;)
    Gruß und ein schönes Wochenende!

    Hallo,
    wenn er die Voraussetzungen für die Schulart/Stufe erfüllt und ihr euch da nicht einen (disziplinarischen) Problemfall ins Haus holt, gibt es auch meiner Sicht keinen Grund, ihn nicht aufzunehmen, solange Platz ist. Ich finde, da ist "nur" eine Fünf kein Hindernis, auch unsere eigenen Schüler haben Fünfen :-).
    Bei einem Vorgespräch mit dem Schüler muss klipp und klar werden, was ihr für Anforderungen an ihn stellt wenn ihr ihn aufnehmt.
    Gruß!

    Die "Wunschschule" ist ja immer noch Stammschule der Kollegin in Elternzeit, daher ist sie nach Rückkehr aus der Elternzeit noch dieser Schule zugehörig.
    Anders kann die Situation sein, wenn sie in Elternzeit ebenfalls einen Versetzungsantrag gestellt hat.

    Hallo Fustefa,
    danke für das Angebot.
    Ich wünsche Dir, dass das Verfahren in Deinem Interesse ausgeht.


    Mich würde interessieren, was das Thema deiner mediengestützten Präsentation war und welche schwierige schulische Alltagssituation du bearbeiten musstest.
    Das sind so die Bestandteile des Überprüfungsverfahrens, die für mich am schwierigsten greifbar sind.


    Danke und Gruß!

    Xiam,
    wann finden bei euch denn Elternpsrechtage statt? bei uns ist das stets nach 17 Uhr, wenn eben die Eltern auch Zeit haben. Wenige Male Jahr geht das schon.
    Ich finde es prinzipiell schon mal gut, wenn Eltern problematischer Schüler von sich aus ein Gespräch anstrengen, (auch wenn ich ein Gespräch mit den gesamtenn Fachlehrern und dem Abteilungsleiter aus der Ferne betrachtet übertrieben finde, aber das spielt ja keine Rolle) und da sollte es m.E. nicht daran scheitern, ob es um 16:00 Uhr oder 18:00 Uhr stattfindet. Ein möglicher Kompromiss wäre, dass die Mutter vlt. eine Stunde früher aus dem Geschäft kommt?
    Gruß!

    "Lukas möchte gerne mit Emre zusammen die Projektarbeit schreiben. Emre sagt Lukas, dass er mit ihm gerne zusammenarbeiten möchte."
    Wieso sollte ich das Verhalten von Emre unfair, ungerechtfertigt oder nicht in Ordnung finden"?


    Entweder verstehe ich die Frage nicht oder die Situation ist nicht so gemeint, wie sie da steht?!

    Hallo Levante,
    es kommt sicher auch auf das Bundesland an, in dem du dich "verlehramten" willst:
    Für Baden-Württemberg kannst du z.B. hier schauen, wie viele Stunden deiner Fächer die Schüler während der gymnasialen Laufbahn bis Klasse 10 überhaupt haben: https://km-bw.de/,Lde/Startsei…nd+Kontingentstundentafel
    Geographie und GMk sind zusammen 11 Stunden während der gesamten Schullaufbahn!
    Wenn ein Lehrer jetzt ein Deputat von 25 Stunden hat, deckst du als dieser Lehrer alleine im Prinzip zwei Züge von Klasse 5 bis 10 ab!
    Mit den restlichen drei Stunden kannst du dann ein bisschen Ethik machen. ;)


    Nun gut, es gibt Schulen, die sind mehr als zweizügig und haben auch eine große Kursstufe, aber du kannst nun vielleicht etwas abschätzen, wie viele derartige Lehrer, die keine "Ausweichfächer" mit hohem Kontingent haben, in einer Schule nötig sind.
    Ich wünsche Dir eine gute Entscheidung!

    Hallo,
    hier scheint mir eine zentrale Prüfung vorzuliegen: Gibt es dazu keine offiziellen Korrekturrichtlinien, die solche Dinge regeln?
    Bei uns kann im Abitur laut der Korrekturrichtlinien für Deutsch der Entwurf herangezogen werden:
    "Ist die Reinschrift nicht vollständig, so kann der Entwurf nur dann ohne Abzug von Notenpunkten herangezogen werden, wenn er zusammenhängend konzipiert ist und die Reinschrift etwa drei Viertel des erkennbar angestrebten Umfangs umfasst. Falls Teile des Entwurfs für die Bewertung herangezogen werden, ist dies in der Reinschrift mit „siehe Entwurf“ zu vermerken."


    So würde ich hier ggf. auch verfahren, da der Schüler ja bereits eine "Reinschrift" angefertigt hat, nur nicht auf dem richtigen Papier, wenn seine Darstellung ordentlich und zusammenhängend ist.
    Gruß!

    3. Für die 5 Jahre in der GS werden Lehrer derzeit mit folgendem Versprechen eingestellt: in 5J. bekommst du eine Beamtenstelle an einem Gymnasium, darfst aber auf eigenen Wunsch auch an der GS bleiben. Das wären Traumaussichten für mich.

    Ich will ja nicht hetzen, aber hast du das schriftlich, dass Du nach 5 Jahren an ein GYMNASIUM kommst?
    Soweit ich weiß, könnten auch Gemeinschaftsschulen infrage kommen, die brauchen händeringend Gymnasiallehrer, um ihr E-Niveau abzudecken. Was sollen die Gymnasien mit den vielen Lehrern, die von der Grundschule her kommen wollen, v.a. wenn sie dann noch Fächer haben, die nicht gebraucht werden?

    Hallo Biene89,
    sind Grundschullehrer "nur" angestellt?
    Ich kenne viele verbeamtete Grundschullehrer jeglichen Alters.


    Ich glaube, ich verstehe dich nicht ganz: Willst Du Deine Probezeit abbrechen und stattdessen auf Grundschullehramt umsatteln oder die Probezeit fertig machen und dann als Beamtin die Weiterbildung machen, weil Frau Eisenmann dich an die Grundschule einlädt?
    Vielleicht geht ja sowas wie "beurlauben lassen"...


    Gruß!

    Hallo,
    ich bespreche die Aufgaben der KA, d.h. stelle die richtigen Lösungen udn Lösungswege vor.
    Anschließend sollen die Schüler zur Verbesserung selbst Aufgaben aus dem Buch suchen, die ihre Fehler thematisieren und diese bearbeiten.
    Hat den weiteren Effekt, dass sie sich zuerst klar darüber werden müssen, was sie überhaupt falsch gemacht haben.
    Gruß!

    Hallo MIteinander,
    es geht ums Gymnasium in Baden-Württemberg.
    In der Notenbildungsverordnung ist für die Kernfächer die Zahl der Klassenarbeiten festgelegt, in den Nicht-Kernfächern müssen keine KA geschrieben werden.
    Ganz dumme Frage: wer legt fest, ob in Nicht-Kernfächern KA geschrieben werden (sollen)? Der Lehrer alleine oder kann er dies auf die Schüler delegieren, die abstimmen, ob und wieviele KA sie schreiben wollen?
    Von meinem Verständnis ist der Lehrer für die Notengebung und damit für ihre Elemente zuständig und nicht die Schüler. Wir haben aber einen Kollegen, der die Zahl der KA nach Schülerwunsch richtet.
    Dies wird zu Beginn des Schuljahres festgelegt und ist damit transparent.


    Da dieser Lehrer ab Montag in meiner Klasse unterrichtet, wäre ich dankbar, wenn jemand einen belastbaren Hinweis hierzu geben könnte.
    Dankeschön und genießt das letzte Ferienwochenende in Ba-Wü noch!

    Ich unterschreibe alles, was Krabappel im vorigen Beitrag geschrieben hat, ich beobachte dies auch bei vielen unserer Referendarinnen und Referendare.
    Erschreckend finde ich, dass in den vergangenen Jahren die Zahl der Referendarinnen und Referendare, denen man nach dem ersten begleiteten Abschnitt keinen selbstständigen Unterricht zutrauen kann, stark zunimmt!


    Etwas überspritzt, aber durchaus mit Besorgnis, will ich formulieren:
    Woher kommts? Nun, ehemalige Schüler werden Referendare, die auf die aktuellen Schüler einwirken.
    Wohin führts? Diese Referendare werden dann Lehrer, die die neuen Referendare ausbilden, welche wieder auf Schüler einwirken *OhGott*!


    P.S.: normalerweise bin ich kein glühender Verfechter von "früher war alles besser"...

    Hallo Cappuccino,
    ich würde der SL folgendes Vorgehen vorschlagen:
    Die Schülerin soll möglichst konkret schriftlich darlegen, welche Vorwürfe sie gegen dich erhebt.
    Dann wirst du dich auch schriftlich dazu äußern.
    Auf was sollst du dich denn sonst bei deiner Stellungnahme beziehen?!
    Gruß!

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